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Koalitionsfreiheit | bpb.de

Koalitionsfreiheit

Es steht Arbeitgebern und Arbeitnehmern nach Artikel 9 Grundgesetz frei, sich in Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zusammenzuschließen; diese Freiheit ist grundgesetzlich abgesichert.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten