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Kapitalverkehr | bpb.de

Kapitalverkehr Kapitalverkehrsbeschränkungen

die Gesamtheit aller finanziellen Transaktionen entweder als Gegenleistung für den Bezug von Waren und Dienstleistungen oder für die Änderung von Forderungen (Kapitalexport) und Verbindlichkeiten (Kapitalimport) zwischen Ländern mit verschiedenen Währungen. Diese Kapitalbewegungen werden in der Kapitalbilanz, einer Unterbilanz der Interner Link: Zahlungsbilanz (siehe dort), erfasst.

Wegen seiner Auswirkungen auf die Zahlungsbilanz und damit auf die Währungsstabilität eines Landes unterliegt der Kapitalverkehr zwischen den meisten Staaten Beschränkungen. Solche Kapitalverkehrsbeschränkungen sind z. B. das Verbot für ausländische Unternehmen, sich an inländischen Unternehmen zu beteiligen, oder die Regelung für Inländer, nur bis zu bestimmten Summen ausländische Währungen kaufen zu dürfen. Der EU-Rat beschloss 1988 im Zusammenhang mit der Schaffung des Interner Link: Europäischen Binnenmarktes (siehe dort) die vollständige Liberalisierung des Kapitalverkehrs in den Mitgliedstaaten der EU bis zum 1. 7. 1990.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten