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Kartellbehörden | bpb.de

Kartellbehörden Wettbewerbsbehörden

Bezeichnung für die staatlichen Dienststellen, die für die Kontrolle und Anwendung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz) zuständig sind. Grundsätzlich sind dies das Interner Link: Bundeskartellamt (siehe dort) und der Bundeswirtschaftsminister sowie auf europäischer Ebene die Europäische Kommission.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten