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Made in ... | bpb.de

Made in ... Made in Germany

von Großbritannien 1887 eingeführte Herkunftsbezeichnung (»hergestellt in ...«) für Waren zum Schutz der heimischen Industrie. Das Ziel, durch die Kennzeichnung ausländische, insbesondere deutsche Erzeugnisse zu diskriminieren, wurde nicht erreicht. Später wurde diese Urspungsbezeichnung auch von anderen Staaten angewendet und 1891 in einem Abkommen über die Unterdrückung falscher oder irreführender Herkunftsangaben auf Waren (Madrider Herkunftsabkommen) international geregelt.

Nach den Einfuhrvorschriften verschiedener Länder ist die Kennzeichnung »made in ...« obligatorisch. Ein Missbrauch der Herkunftsangabe gilt als unlauterer Wettbewerb. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Herkunftsbezeichnung Made in Germany zum Markenzeichen der exportorientierten Bundesrepublik Deutschland. In der DDR mussten seit 1970 (bis 1990) die für den Export bestimmten Waren die Bezeichnung »Hergestellt in der DDR« tragen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten