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Personengesellschaften | bpb.de

Personengesellschaften

zusammenfassende Bezeichnung für die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft (KG), die BGB-Gesellschaft und die GmbH & Co. KG (Gegenteil: Kapitalgesellschaft). Diese Unternehmensformen zeichnen sich dadurch aus, dass die Gesellschafter für die Gesellschaftsschulden persönlich haften. Anders als bei der Kapitalgesellschaft existieren keine gesetzlichen Vorschriften über die Aufbringung und Erhaltung eines bestimmten Mindestkapitals. Die Personengesellschaft hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, auch wenn OHG und KG den juristischen Personen weitgehend angeglichen sind. Die handelnden Personen stehen im Vordergrund. Diese Personen (Gesellschafter) sind nicht nur Inhaber, sondern auch für die Leitung (Ausnahme: Kommanditisten bei der KG) zuständig.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten