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Privateinlagen | bpb.de

Privateinlagen Einlagen, Privatentnahmen.

alle Wirtschaftsgüter einschließlich Bargeld, die ein Einzelunternehmer oder Gesellschafter seinem Unternehmen im Laufe eines Geschäftsjahres zugeführt hat; Beispiele: Ein Gesellschafter zahlt aus seinem Privatvermögen einen Bargeldbetrag in die Kasse des Unternehmens ein, ein privater Pkw wird dem Betrieb zur Nutzung übergeben. Werden dagegen Wirtschaftsgüter für private Zwecke dem Betrieb entnommen (z. B. Bargeld, Überweisung der Lebensversicherungsprämie des Inhabers vom Betriebskonto), dann spricht man von Privatentnahmen. Eine Einlage erhöht, eine Entnahme mindert das Eigenkapital.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten