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Privatisierung | bpb.de

Privatisierung

die Umwandlung von öffentlichem Vermögen, z. B. von staatlichen Beteiligungen an Industrieunternehmen, in Privatbesitz. Auch die Umwandlung von öffentlichen Unternehmen in private Rechtsformen (AG, GmbH) gilt als erster Schritt zur Privatisierung.

Die staatliche Beteiligung an Unternehmen hat verschiedene Gründe, z. B. die Versorgung der Bevölkerung mit bestimmten Gütern oder Dienstleistungen zu angemessenen Bedingungen sicherzustellen oder die Sicherung und Mitgestaltung des Wettbewerbs. Grundsätzlich ist jedoch bei der staatlichen Wirtschaftstätigkeit zu prüfen, ob sie nicht besser ganz Privaten überlassen werden sollte.

Privatisierung wird v. a. damit begründet, dass private Unternehmen wirtschaftlicher arbeiten und gleiche Güter und Leistungen kostengünstiger bereitstellen. Andererseits sollen mit den aus der Privatisierung erzielten Erlösen auch Defizite in öffentlichen Haushalten verringert werden.

In Deutschland wurde v. a. in den 1980er-Jahren ein großer Teil der Bundesbeteiligungen an Industrieunternehmen wie VW, VEBA, Salzgitter oder Lufthansa ganz oder teilweise aufgegeben und privatisiert. Aber auch in den Bundesländern und auf kommunaler Ebene wurden viele öffentliche Betriebe privatisiert. Privatisierungsmaßnahmen in erheblich größerem Umfang wurden in den 1990er-Jahren im Rahmen der Umstellung der Planwirtschaft der ehemaligen DDR ergriffen. Mit dieser Aufgabe war die Interner Link: Treuhandanstalt (siehe dort) betraut. Auch die teilweise Privatisierung durch die Börsengänge von Deutscher Telekom AG und Deutscher Post AG ist zu nennen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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