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Rennwett-, Lotterie- und Sportwettsteuer | bpb.de

Rennwett-, Lotterie- und Sportwettsteuer Sportwettsteuer, Rennwettsteuer, Lotteriesteuer

Diese Landessteuern belasten die von den Wettern oder Spielern geleisteten Einsätze, bei Lotterien den Preis sämtlicher Lose. Die Sportwettsteuer wird in einigen Ländern für Sportwetten (Fußballtoto) anstelle der Lotteriesteuer erhoben. Der Rennwettsteuer unterliegen die aus Anlass von Pferderennen an einem Totalisator (amtliche Wettstelle) oder bei einem Buchmacher (Vermittler von Rennwetten) abgeschlossenen Wetten. Der Lotteriesteuer unterliegen im Inland veranstaltetete öffentliche Ausspielungen (Zahlenlotto, Fußballtoto). Der Steuersatz beträgt 162/3 % der Einsätze. 2015 wurden mit dieser Steuer insgesamt rund 1,4 Mrd. € Einnahmen erzielt.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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