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Tarifautonomie | bpb.de

Tarifautonomie

das grundgesetzlich geschützte Recht der Tarifpartner, durch freie Vereinbarungen Tarifverträge auszuhandeln, ohne dass eine staatliche Stelle mitwirkt oder sich einmischt. Zur Tarifautonomie gehört auch das Streik- und das Aussperrungsrecht als Arbeitskampfmittel von Gewerkschaft und Arbeitgeberverband.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten