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Termingeschäft | bpb.de

Termingeschäft Zeitgeschäft

Börsengeschäft, das im Unterschied zum Kassageschäft erst zu einem späteren Zeitpunkt, aber zu den am Tag des Vertragsabschlusses fixierten Bedingungen (Lieferung, Zahlung) erfüllt wird. Gegenstand von Termingeschäften können Waren, Devisen, Wertpapiere und abstrakte Basiswerte (z. B. Aktienindizes) sein. Unbedingte Termingeschäfte begründen für beide Vertragspartner eine definitive Pflicht, das Geschäft zu erfüllen, also den Gegenstand zu den festgelegten Bedingungen zu liefern bzw. abzunehmen. Hierzu zählen die Interner Link: Futures (siehe dort). Bedingte Termingeschäfte räumen hingegen einer Partei das Recht ein, das Geschäft eventuell nicht zu erfüllen, wobei der einseitig Berechtigte als Ausgleich für die unterschiedliche Risikoverteilung eine Prämie zu entrichten hat. Zu dieser Gruppe gehören insbesondere Interner Link: Optionsgeschäfte (siehe dort).

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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