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Vergütung | bpb.de

Vergütung (Umsatzprämie), (Zielerreichungsprämie), Bonuszahlungen

Hauptpflicht des Arbeitgebers, die als Lohn oder Gehalt gezahlt wird. Gilt ein Tarifvertrag, dann sind die Tariflöhne Mindestlöhne (auch Gehälter). Nicht tarifgebundene Arbeitnehmer können die tariflichen Vergütungen vereinbaren, aber auch ganz individuelle Vergütungsvereinbarungen treffen. Nach Meinung der Arbeitsgerichte dürfen die tariflichen Vergütungen um höchstens 20 % unterschritten werden.

Arbeitgeber zahlen häufig übertarifliche Vergütungen. Für den Arbeitnehmer besteht jedoch keine Garantie, dass der Abstand zum Tariflohn, die übertarifliche Interner Link: Zulage (siehe dort), auch in der Zukunft gewahrt bleibt. Nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz darf ohne sachlichen Grund bei einer allgemeinen Lohnerhöhung niemand ausgeschlossen werden. Der gesetzliche Gleichberechtigungsgrundsatz verbietet es, bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit wegen des Geschlechts eine geringere Vergütung zu zahlen. Auch Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht schlechter gestellt werden als Vollzeitbeschäftigte.

Übertarifliche Vergütungen können auch als Prämien gezahlt werden. Kriterium können etwa Umsatzziele (Umsatzprämie) oder in Zielvereinbarungen festgelegte nicht finanzielle Ziele sein (Zielerreichungsprämie) .

Im Management ist es üblich, neben einer Grundvergütung eine leistungs- oder erfolgsabhängige Zusatzvergütung bzw. variable Vergütung zu vereinbaren. Kriterium für den Erfolg kann der erzielte Jahresüberschuss des Unternehmens sein, Leistungskriterium können andere, in Zielvereinbarungen oder Verträgen festgelegte Größen wie eine erfolgreiche Umstrukturierung eines Unternehmens sein. Besonders wegen ihrer teilweise exorbitanten Höhe infolge von Bonuszahlungen sind Managergehälter großer Unternehmen oder Banken in starke Kritik geraten und haben zu gesetzlichen Regelungen der Begrenzung geführt. Diese sollen zu angemessenen Vergütungen führen, die sich weniger am kurzfristigen Unternehmenserfolg orientieren.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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