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Verschwiegenheitspflicht | bpb.de

Verschwiegenheitspflicht

die Pflicht des Arbeitgebers, über Tatsachen, an deren Geheimhaltung der Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse hat, z. B. Einkommen, Gesundheitszustand, persönliche Verhältnisse des Arbeitnehmers, zu schweigen. Dabei ist ohne Bedeutung, auf welche Weise der Arbeitgeber die geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen erfahren hat.

Gesetzlich besonders genannt ist die Verschwiegenheitspflicht des Arbeitgebers bei Kenntnis einer Schwangerschaft (Mutterschutzgesetz), bei geschützten personenbezogenen Daten (Bundesdatenschutzgesetz), bei Erfindungen von Arbeitnehmern (Gesetz über Arbeitnehmererfindungen).

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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