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Vorstellungskosten | bpb.de

Vorstellungskosten

vom Arbeitgeber zu ersetzende Aufwendungen, wenn dieser den Bewerber zur Vorstellung wegen einer neuen Arbeitsstelle auffordert. Zu den typischen Vorstellungskosten (Auslagen und Verdienstausfälle) gehören Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Ein Anspruch auf Abgeltung eines genommenen Urlaubstags besteht nicht.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten