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zugesicherte Eigenschaft | bpb.de

zugesicherte Eigenschaft

ausdrückliche Zusicherungen im Vertragsrecht, z. B. »rostfreier Stahl«, beim Gebrauchtwagenkauf »unfallfrei«, bei deren Nichteinhaltung dem Käufer ein Schadenersatzanspruch zusteht (aus den Rechten bei mangelhafter Lieferung). Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, bei arglistiger Täuschung bis zu 30 Jahre.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten