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zusätzliche Leistung

Begriff in Tarifverträgen für das Interner Link: Urlaubsgeld (siehe dort) und das Interner Link: Weihnachtsgeld (siehe dort) im Sinne eines 13. oder 14. Monatsgehalts. Durchschnittlich haben (2014) 40 % der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaubsgeld (Ostdeutschland: 50 %) und 60 % auf Weihnachtsgeld (Ostdeutschland: 39 %). Einen tarifvertraglichen Anspruch auf Urlaubsgeld hatten (2014) 45 % der Arbeitnehmer, auf Weihnachtsgeld 54 %.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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Grundsätzlich bilden sich Löhne in Abhängigkeit von Arbeitsnachfrage und Arbeitsangebot auf dem Arbeitsmarkt. Doch dieser Mechanismus wird in der Realität oft ersetzt.