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Werkvertrag | bpb.de

Werkvertrag

Der Auftragnehmer wird zur Herstellung des Werks oder der Leistung (z.B. Autoreparatur), der Besteller oder Auftraggeber zur Zahlung verpflichtet. Werkverträge sind immer erfolgsbezogen: Funktioniert der Motor nach der Reparatur nicht, muss auch nicht bezahlt werden.

Werkverträge werden auch genutzt, um vorher durch Arbeitnehmer erbrachte Leistungen an Fremdfirmen (bzw. vermeintlich Selbstständige) zu vergeben, um Kosten zu sparen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten