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Bundespräsident/Bundespräsidentin | bpb.de

Bundespräsident/Bundespräsidentin

Bundespräsident/Bundespräsidentin

Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin ist das Staatsoberhaupt der Interner Link: Bundesrepublik Deutschland.

Bundespräsident kann ein Mann oder eine Frau werden.
Bisher waren nur Männer Bundespräsident in Deutschland.
Darum schreiben wir in diesem Text 'Bundespräsident'.

Der Bundespräsident hat diese Aufgaben:

  • Er vertritt den Interner Link: Bund völkerrechtlich

  • Er unterschreibt Interner Link: Gesetze und gibt sie bekannt.

  • Er nimmt an Veranstaltungen teil und hält Reden.
    Damit kann er die Bürger und Bürgerinnen und Politiker und Politikerinnen auf ein Thema aufmerksam machen.

  • Er ernennt den Interner Link: Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin.
    Der Interner Link: Bundestag muss den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin aber vorher gewählt haben.

  • Der Bundespräsident ernennt auch Interner Link: Minister und Ministerinnen.
    Sie werden ihm aber von dem Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin vorgeschlagen.

  • Der Bundespräsident ernennt auch Bundesrichter und Bundesrichterinnen, Bundesbeamte und Bundesbeamtinnen, Offiziere und Unteroffiziere.
    Die Ernennung wird ihm aber zum Beispiel von einem Minister oder einer Ministerin vorgeschlagen.

  • Er kann Gefangene begnadigen.
    Das heißt er kann bestimmen, dass eine Person aus dem Gefängnis frei kommt.

Außerdem vertritt der Bundespräsident Deutschland im Ausland.
Er besucht andere Interner Link: Staaten und hält Reden.
Und er schließt Verträge mit anderen Staaten.

Der Bundespräsident repräsentiert den deutschen Staat
Das bedeutet, dass der Bundespräsident nicht viel Macht hat.
Er entscheidet nicht über den Inhalt der Politik.

Beispiele dafür sind:

  • Der Bundespräsident bestimmt nicht, was in Gesetzen stehen soll. Er unterschreibt die Gesetze nur.

  • Der Bundespräsident bestimmt nicht, was in Verträgen mit anderen Staaten steht. Er unterschreibt sie nur.

  • Er wählt auch nicht die Minister, die Bundesrichter, die Bundesbeamten, die Offiziere und Unteroffiziere aus.
    Er wählt auch nicht den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin.

In Artikel 54 des deutschen Grundgesetzes, Absatz 1 steht:
"Der Bundespräsident wird […]von der Bundesversammlung gewählt".

Die Interner Link: Bundesversammlung trifft sich nur zur Wahl des Bundespräsidenten.

Wer Bundespräsident in Deutschland werden will, muss über 40 Jahre alt sein und muss in Deutschland wählen dürfen.
Der Bundespräsident hat eine Amtszeit von fünf Jahren.
Das heißt, er wird für fünf Jahre zum Bundespräsidenten gewählt.
Danach kann die Bundesversammlung ihn nur noch einmal wählen.

Der Bundespräsident ist eines der fünf Interner Link: Verfassungsorgane.

Das Bild zeigt das Schloss Bellevue in Berlin. Das Schloss Bellevue ist Sitz des Bundespräsidenten. Dort arbeiten auch seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und er empfängt dort Gäste. (© picture-alliance)

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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