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Kriegsdienstverweigerung | bpb.de

Kriegsdienstverweigerung

Kriegsdienstverweigerer

Kriegsdienstverweigerung bedeutet, dass ein Mensch sich weigern kann, im Krieg zu kämpfen. Der Interner Link: Staat darf niemanden zwingen, im Krieg zu kämpfen.

In Artikel 4 des Interner Link: Grundgesetzes steht:
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. (…)

Es kann sein, dass eine Person sagt:
"Ich bin überzeugt, dass es falsch ist, wenn ich im Krieg kämpfe."
Oder sie sagt: "Meine Religion erlaubt es mir nicht, im Krieg zu kämpfen."
Eine andere Person sagt vielleicht: "Ich darf keinen Menschen töten, auch dann nicht, wenn ich angegriffen werde." Für diese Personen ist es gegen das Gewissen, im Krieg zu kämpfen.

Der Staat darf keinen Menschen zwingen, im Krieg zu kämpfen.
Vielleicht muss er dann aber etwas anderes machen, zum Beispiel in einem Krankenhaus helfen.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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