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Verfassung | bpb.de

Verfassung

In einer Verfassung stehen die wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in einem Staat. Die Verfassung ist das wichtigste Interner Link: Gesetz über Aufgaben und Regeln in einem Interner Link: Staat.

Verfassung

Verfassung

einfach POLITIK: Lexikon. Hören in einfacher Sprache

Ein Staat ist eine Gemeinschaft von Menschen. Die Menschen, die zu der Gemeinschaft gehören, heißen Bürgerinnen und Bürger. Jede Gemeinschaft muss klären, wer in der Gemeinschaft welche Aufgaben hat und wer was machen darf.

Die Verfassung beschreibt,
• wer welche Aufgaben im Staat hat
• und wer was im Staat machen darf.

In einer Verfassung kann auch stehen, • was der Staat und Menschen, die für den Staat arbeiten, nicht machen dürfen
• und welche wichtigen Rechte die Menschen gegenüber dem Staat haben.
Diese wichtigen Rechte nennt man Grundrechte.

Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland heißt Interner Link: Grundgesetz (GG).

Das Grundgesetz (© bpb)

Das Grundgesetz ist in kleinere Teile unterteilt. Diese Teile heißen Artikel. Ein Artikel ist ein Abschnitt des Grundgesetzes
Alle Artikel haben Nummern. Insgesamt gibt es 146 Artikel im Grundgesetz. In den ersten Artikeln des Grundgesetzes stehen Grundrechte. Es sind die Artikel 1 bis 19 im Grundgesetz.

Landesverfassungen
Auch jedes Interner Link: Bundesland in Deutschland hat eine eigene Verfassung. Die Verfassungen der Länder heißen Landesverfassungen. Die Landesverfassungen müssen die Regeln aus dem Grundgesetz beachten. Die Bundesländer dürfen zum Beispiel keine Könige oder Fürsten herrschen.
Das Grundgesetz sagt auch, dass Deutschland eine Demokratie, ein Sozialstaat und ein Rechtsstaat sein muss. Das müssen auch die Landesverfassungen beachten. Die Bundesländer müssen also auch die Regeln beachten, die für einen Externer Link: Sozialstaat, einen Interner Link: Rechtsstaat und eine Interner Link: Demokratie gelten.

Zeichnung: Menschen verschiedenen Alters stehen zusammen unter einem Schirm, auf dem der Bundesadler abgebildet ist. Der Schirm steht sinnbildlich für die Grundrechte des Grundgesetzes. Sie stehen also buchstäblich unter dem Schirm des Grundgesetzes. (© bpb)

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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