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Ausgleichsmandate | bpb.de

Ausgleichsmandate

Ausgleichsmandate ermöglichen Interner Link: Parteien zusätzliche Interner Link: Abgeordnete in ein Interner Link: Parlament zu schicken. Ausgleichsmandate gleichen die Interner Link: Überhangmandate anderer Parteien aus.

Ausgleichsmandate

Ausgleichsmandete kann es immer dann geben, wenn Sie einen Interner Link: Direktkandidaten und die Liste einer Partei wählen können. Das ist zum Beispiel bei der Bundestagswahl so. Dann passiert manchmal folgendes: 33 Abgeordnete einer Partei kommen durch die Erststimme in das Parlament. Nach der Ausrechnung der Zweitstimme bekommt die Partei aber eigentlich nur 30 Sitze im Parlament. Das sind 3 Sitze weniger, als die Partei nach der Erststimme bekommen müsste.

Diese 3 zusätzlich gewählten Abgeordneten dürfen aber trotzdem in das Parlament. Man nennt das Interner Link: Überhangmandate. Es kommen dann mehr Abgeordnete in das Parlament als eigentlich geplant.

Dann dürfen auch die anderen Parteien mehr Abgeordnete in das Parlament schicken. Das nennt man Ausgleichsmandate.

Es wird genau berechnet, wie viele Abgeordnete die anderen Parteienzusätzlich in das Parlament schicken dürfen. Keine Partei hat so Vorteile durch die Überhangmandate.

Es gibt unterschiedliche Regelungen über Ausgleichsmandate. Manchmal wird über diese Regelungen gestritten.

(© bpb)

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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