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Hoher Vertreter/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik | bpb.de

Hoher Vertreter/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik

Durch den Interner Link: Vertrag von Lissabon eingeführtes Interner Link: Amt, in welchem die außen- und sicherheitspolitischen Kompetenzen von Rat und Interner Link: Europäische Kommission gebündelt werden, da er/sie auch das Amt des Vizepräsidenten der EU-Kommission übernimmt und damit zwei wichtige Positionen innerhalb der Europäischen Union (Interner Link: Europäische Union (EU)) bekleidet. Der/die Hohe Vertreter/Hohe Vertreterin wird für eine Amtszeit von fünf Jahren vom Europäischen Rat (Interner Link: Europäischer Rat) gewählt. Der Europäische Auswärtige Dienst (Interner Link: Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD)) steht dem Hohen Vertreter beratend zur Seite.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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