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Europäische Volkspartei (EVP) | bpb.de

Europäische Volkspartei (EVP)

Die EVP ist ein übernationaler Parteienzusammenschluss von 77 Mitgliedsparteien aus 41 Ländern, darunter alle EU-Staaten mit eigener Organisationsstruktur und ständigem Sekretariat in Brüssel. Sie wurde 1976 gegründet und gab sich 1990 eine neue Interner Link: Satzung (die zuletzt 2015 in Madrid geändert wurde). Die Organisation der Interner Link: Partei besteht aus a) dem alle drei Jahre stattfindenden Kongress, in dem die Mitgliedsparteien im Verhältnis ihrer Interner Link: Abgeordneten im EP (Interner Link: Europäisches Parlament (EP)) vertreten sind, b) dem Vorstand, der analog zum Kongress besetzt wird und der das c) Präsidium mit einem Präsidenten an der Spitze wählt. Die Arbeit der EVP wird von einem d) Generalsekretär geleitet; e) darüber hinaus gibt es die politisch wichtige Konferenz der Partei- und Regierungschefs. Daneben gibt es weitere f) Parteigliederungen (z. B. für die Jugend-, Frauen-, Arbeitnehmer-, Mittelstandspolitik), die über ein Stimmrecht in den Parteiorganisationen verfügen; individuelle Mitgliedschaft ist möglich.

Die EVP verfasste 1992 ein Grundsatzprogramm, in dem sie sich zu einem föderativen Aufbau der EU (Interner Link: Europäische Union (EU)) und einer vollständigen sozialen, wirtschaftlichen politischen Interner Link: Integration bekennt. Allerdings überlagern die nationalen Unterschiede und Interner Link: Interessen in vielfältiger Weise die gemeinsamen inhaltlichen Zielsetzungen.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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