Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Genossenschaft | bpb.de

Genossenschaft

G. sind Wirtschaftsunternehmen, deren wichtigstes Ziel die Förderung der gemeinsamen Interner Link: Interessen und des (i. d. R. wirtschaftlichen) Nutzens ihrer Mitglieder (bzw. Genossen) ist, während die Gewinnerzielung des Interner Link: Unternehmens selbst nachrangig ist.

G. sind Interner Link: Juristische Personen (unabhängige wechselnde Mitgliederzahl), die über eine Interner Link: Satzung (mit den Zielen der G.), einen Vorstand, einen Aufsichtsrat und eine turnusmäßige, i. d. R. jährliche G.-Versammlung verfügen und im G.-Register eingetragen sind. Nach dem Zweck ihrer Gründung kann zwischen Absatz-, Bau-, Verbraucher- und Kredit-G. unterschieden werden (z. B. Volksbanken).

G. sind v. a. auch im Bereich der Selbsthilfe und Interner Link: Selbstverwaltung angesiedelt.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

Weitere Inhalte

Video Dauer
Dokumentarfilm

Zeit für Utopien

Bio-Produkte und Fairphone? Genossenschaftliches Wohnen und gewerkschaftliches Arbeiten? Der Film portraitiert Menschen, die auf der Suche nach nachhaltigen Alternativen zur Konsumgesellschaft sind.