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Legale Herrschaft

L. H. bezeichnet die Ausübung von Interner Link: Herrschaft auf der Basis von Interner Link: Recht, Interner Link: Gesetz und Ordnung und die Interner Link: Anerkennung dieser Herrschaft durch die Beherrschten.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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