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Monokratie

1) M. bezeichnet ein Organisations- und Zuständigkeitsprinzip, bei dem die Führungs- und Entscheidungsgewalt nur von einer Person ausgeübt wird, die auch die Verantwortung für die getroffenen Interner Link: Entscheidungen trägt (monokratische Führung). Monokratische Organisationen sind typischerweise die durch hierarchische Über- und Unterordnung gekennzeichneten Interner Link: Bürokratien und Interner Link: Verwaltungen.

2) Politisch-ideengeschichtlich werden zwei monokratische Herrschaftsformen unterschieden, die (gemeinwohlförderliche) Interner Link: Monarchie und die (gemeinwohlabträgliche) Interner Link: Tyrannis.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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