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Novelle | bpb.de

Novelle

[lat.] N. bezeichnet eine (kleine) Änderung, Ergänzung bzw. Anpassung eines bestehenden Interner Link: Gesetzes an eine veränderte Rechtslage. Umfassendere Interner Link: Reformen oder Neubearbeitungen von Gesetzen werden als »Neufassung« bezeichnet.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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