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Öffentliche Unternehmen | bpb.de

Öffentliche Unternehmen

Ö. U. sind Interner Link: Betriebe, die sich in öffentlichem Interner Link: Eigentum (von Bund, Ländern, insb. den Interner Link: Kommunen) befinden.

Zu unterscheiden sind: a) gemeinwirtschaftliche ö. U., deren oberstes Unternehmensziel die Erwirtschaftung eines sozialen Nutzens ist (z. B. gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften); b) eigenwirtschaftliche ö. U., deren oberstes Ziel die Erhaltung des Interner Link: Unternehmens ist (d. h. die Defizite eines Bereiches werden mit den Überschüssen aus anderen Bereichen und ggf. Zuschüssen der öffentlichen Hand (Interner Link: Öffentliche Hand) verrechnet); c) bedarfswirtschaftliche ö. U., die Leistungen erbringen, die privatwirtschaftlich nicht oder nicht genügend bereitgestellt werden, d. h., der Kostenaspekt tritt hinter dem Bedarfsaspekt zurück (z. B. Straßenbau in einsamer Gegend); e) erwerbswirtschaftliche ö. U., die auf Gewinnerzielung gerichtet sind.

Ö. U. des Bundes sind z. B. die Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt a. M.; ö. U. der Länder sind z. B. die Rundfunkanstalten der ARD und das ZDF; auf kommunaler Ebene gibt es eine Vielzahl von ö. U. der Versorgungs-, Entsorgungs-, Verkehrs- und Wohnungswirtschaft, Sparkassen etc.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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