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Petition | bpb.de

Petition

[lat.] P. bezeichnet eine (durch das P.-Recht nach Art. 17 GG geschützte) schriftlich formulierte Eingabe, Interner Link: Beschwerde oder ein Gesuch an eine staatliche Stelle (Behörde) bzw. an eine Volksvertretung (die i. d. R. hierfür einen P.-Ausschuss eingerichtet haben).

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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