Rote Armee Fraktion (RAF)
(Selbst-)Bezeichnung einer 1968 entstandenen linksextremen Vereinigung, deren Mitglieder versuchten, über gezielte terroristische Anschläge (gegen Einrichtungen der US-Armee, gegen Repräsentanten aus
Politik,
Recht und Wirtschaft) die politische und soziale Grundordnung der BRD gewaltsam zu verändern.
Die RAF ist aus der sog. Baader-Meinhof-Gruppe hervorgegangen, die wiederum ihre Wurzeln in den sozialrevolutionär-utopischen Teilen der Studentenbewegung hatte. Nach Abspaltungen erklärte die RAF 1992, auf
Gewalt zu verzichten. Nach Einschätzung des Generalbundesanwaltes ist die RAF seit 1995 nicht mehr aktionsfähig.
Linksextremismus/
Linksradikalismus Terror/Terrorismus
Siehe auch:
Politik
Recht
Gewalt
Linksextremismus
Linksradikalismus
Terror/Terrorismus
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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