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Wirtschafts- und Sozialausschuss der Europäischen Union | bpb.de

Wirtschafts- und Sozialausschuss der Europäischen Union

Der W. hat allgemein die Aufgabe, den Interner Link: Rat der Europäischen Union, die Interner Link: Europäische Kommission und das Europäische Parlament (Interner Link: Europäisches Parlament (EP)) zu beraten; er hat seit 1974 das Initiativrecht. In Fragen der europäischen Agrar-, Berufsbildungs-, Forschungs-, Industrie- und Interner Link: Strukturpolitik, Interner Link: Sozialpolitik, Interner Link: Umweltpolitik, Verbraucher- und Interner Link: Verkehrspolitik sowie des Binnenmarktes, der Interner Link: Freizügigkeit und der Niederlassungsfreiheit (Interner Link: Freiheit) muss der W. angehört werden.

Er besteht aus 350 von den nationalen Regierungen vorgeschlagenen und für vier Jahre ernannten Mitgliedern, die sowohl Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen als auch andere soziale und ökonomische Interner Link: Interessen repräsentieren.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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