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Bundeskartellamt (BKartA) | bpb.de

Bundeskartellamt (BKartA)

Das BKartA hat den Auftrag, den wirtschaftlichen Wettbewerb in DEU zu schützen. Konkret sorgt es dafür, dass die Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) beachtet und durchgesetzt werden. Die zentralen Aufgaben sind a) die Durchsetzung des Kartellverbots, b) die Fusionskontrolle, c) die Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende bzw. marktstarke Interner Link: Unternehmen, d) die Überprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes.

Das BKartA wurde 1958 geschaffen (seit 1999 Sitz in Bonn); es ist unabhängig im Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums tätig.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten

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