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Finanztransaktionssteuer | bpb.de

Finanztransaktionssteuer

Die F. (auch Tobin-Steuer) wird ähnlich einer Umsatzsteuer auf außerbörsliche und Finanztransaktionen an der Börse erhoben. Die Erhebung der F. wird insb. seit der Finanz- und Bankenkrise (2007) diskutiert, wurde aber bisher nicht eingeführt. In der Diskussion sind sehr niedrige Steuersätze (0,01 bis 0,1 %). Die Einführung der F. wird vor allem als (mögliche) Einnahmequelle der Europäischen Union (Interner Link: Europäische Union (EU)) gefordert.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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