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Informationsfreiheitsgesetz (IFG) | bpb.de

Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

IFG, das Interner Link: Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (seit 2006 in Kraft), sichert allen interessierten Personen, ohne Angabe von Gründen, das Interner Link: Recht zu, Zugang zu amtlichen Informationen (z. B. Akten, Pläne, Schriftstücke) des Bundes zu bekommen. Vergleichbare gesetzliche Regelungen schaffen Landesgesetze mehrerer Bundesländer (Interner Link: Bundesland).

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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