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Wehrgerechtigkeit

Patrick Bernhard

/ 6 Minuten zu lesen

Bis 2011 galt in Deutschland die Wehrpflicht. Doch seit der Gründung der Bundeswehr gab es immer mehr wehrfähige Männer, als für die Armee benötigt wurden. Die Folge: Nicht jeder musste den Dienst an der Waffe antreten. Das wurde vielfach als ungerecht empfunden.

Millionen junger Männer haben sie zu Zeiten der Wehrpflicht durchlaufen: die Musterung. Doch nicht jeder, der sich für den Wehrdienst als tauglich erwies, musste den Dienst an der Waffe auch antreten. (© picture-alliance/dpa)

Zwischen 1956 und 2011 bestand in der Bundesrepublik Interner Link: die allgemeine Wehrpflicht. Diese sah vor, dass grundsätzlich alle Männer im wehrfähigen Alter auf bestimmte Zeit einen Dienst in der Bundeswehr zu absolvieren hatten. Dieses Gleichheitspostulat bezeichnet man als Wehrgerechtigkeit. In der Praxis schaffte es die Bundeswehr jedoch Zeit ihres Bestehens nicht, diesem Anspruch gerecht zu werden und wirklich alle verfügbaren Männer zum Wehrdienst einzuziehen. Vielmehr bestand über Jahre ein erhebliches Maß an Wehrungerechtigkeit. Dieser Missstand wurde schließlich im Jahr 2011 als ein Argument dafür benutzt, die Wehrpflicht auszusetzen.

Das Grundproblem: Babyboom und Bundeswehr

Das Grundproblem für die Bundeswehr bestand darin, dass ihr immer mehr Wehrpflichtige zur Verfügung standen als sie Personal benötigte. Das galt selbst für die Hochzeit des Kalten Kriegs, als die westdeutschen Streitkräfte einen Umfang von rund 500.000 Mann aufwiesen. Ein Grund für dieses "Überangebot" waren zunächst die geburtenstarken Jahrgänge. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs kam es zum sogenannten Baby Boom: Zwischen 1946 und 1965 stieg die Zahl der jährlichen Geburten in Westdeutschland von etwa 700.000 auf über 1 Million an. Von diesen waren rund die Hälfte Frauen, dazu kamen die als untauglich Gemusterten, Kriegsdienstverweigerer und etwa Geistliche, die grundsätzlich vom Wehrdienst befreit waren. Unter dem Strich gab es jedoch deutlich mehr taugliche Dienstpflichtige als die Bundeswehr aufnehmen konnte. Nach offiziellen Angaben bewegte sich der personelle Überhang zwischen 50.000 und 100.000 Mann jedes Jahr. Überspitzt formuliert: Babyboom und Wehrgerechtigkeit gingen nicht zusammen.

Erste Lösungsversuche: Allgemeine Dienstpflicht und Auswahlwehrpflicht

Politik und Militär waren sich dessen früh bewusst und stellten erste Überlegungen zur Lösung des Problems an. So dachte die Regierung Konrad Adenauer zunächst daran, eine allgemeine Dienstpflicht einzuführen, die für Männer wie Frauen gelten sollte. Die Idee war, dass dadurch diejenigen jungen Menschen, die die Bundeswehr nicht brauchte, ebenfalls zu einem Dienst an der Allgemeinheit herangezogen werden könnten.

Hintergrund war der Kalte Krieg: Mit einer allgemeinen Dienstpflicht wollte die Regierung in Bonn den zu erwartenden Großnotständen nach einem Atomschlag des Ostblocks begegnen. Einen solchen allumfassenden Dienst verbot jedoch das Grundgesetz. Juristische Vorprüfungen ergaben, dass der Plan einen Verstoß gegen das Verbot der Zwangsarbeit bedeuten würde.

Die Bundesregierung ging deshalb zu einem Lotterieverfahren über. Per Los bestimmte die Bundeswehrverwaltung diejenigen Wehrpflichtigen, die zur personellen Bedarfsdeckung der Armee über das notwendige Maß an Zeit- und Berufssoldaten hinaus gebraucht wurden. In den Anfangsjahren der Bundeswehr waren das nur 30 bis 40 Prozent aller Wehrdienstpflichtigen. So entließ die Bundeswehr etwa Tausende Akademiker stillschweigend aus ihrer Wehrpflicht. Wer in den 1950er und 1960er Jahren gleich nach dem Abitur ein Studium aufnahm, hatte große Chancen, gar nicht mehr "gezogen" zu werden. Die Förderung der Ausbildung hatte zunächst offiziell Vorrang, war der Betreffende dann 25 Jahre alt, verzichtete der Staat ganz auf die Einberufung zur Bundeswehr.

Viele Betroffene empfanden das bis 1965 gültige Lotteriesystem als ungerecht, weil in ihren Augen allein der Zufall über Dienen und Nichtdienen entschied. Tatsächlich ließ sich gegenüber der Öffentlichkeit nur schwer verdecken, dass die Bundeswehr zu einer Auswahlwehrpflicht übergegangen war. Ein hochrangiger Vertreter des Verteidigungsministeriums sprach 1968 in einem Externer Link: Interview mit dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel ganz offen darüber, dass "nur die Dummen" Dienst leisteten, während die Klügeren sich um den Dienst drückten. Neue Lösungsvorschläge, wie etwa eine von allen Nichtdienenden zu leistende finanzielle Abgabe, erwiesen sich jedoch als nicht praktikabel.

Die wahren Drückeberger? Wehrdienstverweigerer als Sündenböcke

Ende der Sechzigerjahre kam Bewegung in die Diskussion über die Wehrgerechtigkeit. Damals Interner Link: stieg die Zahl der Wehrdienstverweigerer spürbar an: Hatten sich zuvor nur wenige Tausend pro Jahr auf ihr grundgesetzlich verbrieftes Recht berufen, den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern, so lag die Zahl 1968 erstmals über 10.000 und stieg in den Folgejahren kontinuierlich an.

Parteiübergreifend musste diese ohnehin schon gesellschaftlich diskriminierte Minderheit nun als Sündenbock herhalten. So behauptete beispielsweise der damalige sozialdemokratische Verteidigungsminister Helmut Schmidt, die meisten Wehrpflichtigen verweigerten nur, weil sie sich um jede Art von Dienst herumdrücken wollten. Sie rechneten sich große Chancen aus, dass der damals noch kleine Zivildienst bald aus allen Nähten platzen werde und sie gar nicht einberufen würden. Vor der Wehrstrukturkommission sprach Schmidt etwa 1971 davon, dass sich Kriegsdienstverweigerer noch "davonschlängeln" wollten.

Der SPD-Spitzenpolitiker unterstellte damit nicht nur, dass die meisten Kriegsdienstverweigerer keine lauteren Motive besäßen, was eine stigmatisierende Missbrauchsdiskussion zur Folge hatte. Vor allem verschwieg Schmidt auch, dass Wehrdienstverweigerer nur einen kleinen Teil des Gesamtproblems ausmachten: Ihre Zahl lag Anfang der Siebzigerjahre bei wenigen Zehntausend, während die Bundeswehr bis dahin mehrere Hunderttausend Wehrpflichtige aufgrund der demographischen Entwicklung nicht hatte einziehen können.

Kampf der "Wehrungerechtigkeit": Die Regierung Willy Brandt

Die Regierung Willy Brandt machte die Beseitigung der Wehrungerechtigkeit zu einem Schwerpunkt ihrer Reformpolitik in den Siebzigerjahren. Im Mittelpunkt standen zwei Maßnahmen: Zum einen senkte die Bundeswehr die Dauer des Wehrdienstes von 18 auf zunächst 15 Monate ab. Dadurch war es möglich, dass mehr Wehrpflichtige jedes Jahr die Bundeswehr durchliefen. Zum anderen baute die Regierung den Zivildienst massiv aus: Neue Stellen wurden insbesondere in der Pflege und in der ambulanten Versorgung geschaffen. Erst in dieser Zeit wurde der Zivildienst zu einer großen bundesdeutschen Institution, die das bestehende Sozialsystem stützte und ergänzte. Allerdings erfüllte sich die Hoffnung der Regierung nicht, durch den Ausbau des Zivildienstes die Zahl der Kriegsdienstverweigerer zu senken. Viele verweigerten den Wehrdienst, obwohl sie einen alternativen Dienst zu leisten hatten. Der Vorwurf der Drückebergerei widerlegte sich somit schlicht.

Neue Wehrungerechtigkeiten: Die langfristigen Folgen der Reformen

Auch ihr angestrebtes Ziel, die Wehrungerechtigkeit insgesamt zu beseitigen, erreichte die Regierung Brandt nicht. Zwar schaffte sie es, deutlich mehr Verweigerer zum Zivildienst einzuberufen. Jedoch war sie damit so erfolgreich, dass sie zugleich neue Wehrungerechtigkeiten schuf: Prozentual wurden zum Zivildienst nämlich nun deutlich mehr junge Männer einberufen als zur Bundeswehr. Das Problem der Wehrungerechtigkeit stellte sich nun unter umgekehrten Vorzeichen, wie der damalige Verteidigungsminister Georg Leber intern festhielt. Entsprechend sprach die Regierung Brandt nur mehr von einer relativen Wehrgerechtigkeit.

Auch den nachfolgenden Regierungen gelang es bis zur Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 nicht, für mehr Wehrgerechtigkeit zu sorgen. Im Gegenteil verschärfte sich das Problem noch einmal. Nach dem Ende des Kalten Kriegs wurde die Bundeswehr personell stark verkleinert. Sie benötigte deshalb immer weniger Rekruten. Selbst die seit 1965 sinkenden Geburtenzahlen konnten dieses Grundproblem nicht lösen. Die Bundeswehr behalf sich zwar damit, dass sie zum einen die Tauglichkeitskriterien verschärfte: So musterte die Bundeswehrverwaltung nun deutlich mehr junge Männer als dienstunfähig aus. Zum anderen senkte der Staat die Wehrdienstdauer schrittweise weiter ab: von 15 Monaten im Jahr 1990 auf nur mehr sechs Monate im Jahr 2011. Doch standen über Jahre weiterhin zu viele taugliche Wehrpflichtige zur Verfügung. Noch Gravierender war für viele Beobachter, dass die Bundesregierung überhaupt Gerechtigkeitsvorstellungen dem Bedarf der Bundeswehr unterordnete.

Die seit den 2000er Jahren nicht mehr verstummende Diskussion über die Aussetzung bzw. Abschaffung der Wehrpflicht war dann auch bestimmt vom Problem der Wehrungerechtigkeit. FDP, GRÜNE und LINKE plädierten für die Abschaffung der Wehrpflicht und erklärten, dass ein so weitreichender Eingriff in die individuelle Freiheit wie die Pflicht zur Ableistung des Wehrdienstes nicht mehr gerechtfertigt sei. Innerhalb der SPD war man unentschlossen und plädierte für ein Modell der "freiwilligen Wehrpflicht". CDU und CSU dagegen votierten lediglich für die Aussetzung des Wehrdienstes. Außerdem spielten Gerechtigkeitserwägungen in der Argumentation der Christdemokraten zunächst keine herausragende Rolle.

Diese Haltung änderte sich jedoch bald. So erklärten etwa Vertreter der CSU im Jahr 2010 gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung: "Mit der Wehrungerechtigkeit kann es nicht so weitergehen." Auch wenn für die Regierung Merkel wohl vor allem fiskalische Motive ausschlaggebend waren, die teure Wehrpflicht auszusetzen, so hatte die vorangegangene Diskussion um die Wehrgerechtigkeit dieser Entscheidung den Boden bereitet. Die Wehrpflicht fiel zum Schluss ohne große Widerstände – obwohl es sich bei der Idee des Staatsbürgers in Uniform, der das demokratische Gemeinwesen verteidigt, um einen Kern bundesrepublikanischen Staatsverständnisses handelte. Der Verzicht auf die Wehrpflicht ließ sich letztlich nur rechtfertigen, weil man in Berlin darauf verweisen konnte, dass ein noch zentraleres Gut, nämlich die Gleichbehandlung aller Bürger, nicht mehr gewährleistet war.

Quellen / Literatur

Bald, Detlef (2005): Die Bundeswehr. Eine kritische Geschichte 1955 - 2005. München: Beck.

Bernhard, Patrick (2005): Zivildienst zwischen Reform und Revolte. Eine bundesdeutsche Institution im gesellschaftlichen Wandel 1961-1982. München: Oldenbourg.

Bernhard, Patrick & Nehring, Holger (2014): Den Kalten Krieg denken. Beiträge zur sozialen Ideengeschichte seit 1945. Essen: Klartext.

Longhirst, Kerry (2006): Resisting Change. The Politics of Conscription in Contemporary Germany. In: Joenniemi, Pertti (Hrsg.). The Changing Face of European Conscription (S. 83-99), Aldershot: Ashgate.

Nägler, Frank (2010): Der gewollte Soldat und sein Wandel: Personelle Rüstung und Innere Führung in den Aufbaujahren der Bundeswehr 1956 bis 1964/65. München: Oldenbourg.

Wittmann, Klaus (2010): Für den Erhalt der Allgemeinen Wehrpflicht. In: Hammerich, Helmut R. et. al. (Hrsg.). Die Grenzen des Militärischen (S. 21-33), Berlin: Miles.

Fussnoten

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Dr. Patrick Bernhard ist Historiker und Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Zeithistorische Forschung (ZFF) in Potsdam. Er forscht, lehrt und publiziert u.a. zu westdeutscher Gesellschaftsgeschichte, Kalter Krieg und Konsumkultur.