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Bundespräsidentenwahl in Deutschland 2017 | Hintergrund aktuell | bpb.de

Bundespräsidentenwahl in Deutschland 2017

Redaktion

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Frank-Walter Steinmeier am 12. Februar 2017 nach seiner Wahl zum Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung. (© dpa picture-alliance)

Der Ende Januar 2017 aus dem Amt des Außenministers geschiedene Frank-Walter Steinmeier (SPD) war der gemeinsame Kandidat von CDU/CSU und SPD und galt schon vor dem Wahlgang als aussichtsreichster Kandidat. Er erhielt 931 von 1239 gültigen Stimmen. Auch die FDP hatte erklärt, Steinmeier bei der Wahl zu unterstützen.

Vier weitere Kandidaten standen zur Wahl. Sie wurden von unterschiedlichen Parteien nominiert. Die Linke hatte auf den Politikwissenschaftler und Armutsforscher Christoph Butterwegge (parteilos) gesetzt, er erhielt 128 Stimmen. Für die Alternative für Deutschland (AfD) stellte sich Albrecht Glaser, Vorstandssprecher der AfD in Hessen, zur Wahl (42 Stimmen). Die Freien Wähler wiederum nominierten den ehemaligen Fernseh-Richter und Lokalpolitiker Alexander Hold als Kandidaten (25 Stimmen). Die Piratenpartei und die Satirepartei "Die Partei" hatten kurzfristig der parteilosen Engelbert Sonneborn nominiert, er ist Vater des Europaparlamentariers Martin Sonneborn und erhielt zehn Stimmen. 14 Stimmen waren ungültig, 108 Wahlberechtigte enthielten sich der Stimme.

Wahlberechtigt waren Externer Link: 1260 Mitglieder der Bundesversammlung, sieben von ihnen nahmen nicht an der Abstimmung teil.

Steinmeier nahm die Wahl direkt im Anschluss an die Verkündung an. Er versprach in einer ersten kurzen Externer Link: Ansprache, dass er sich über Parteigrenzen hinweg bemühen wolle, der Gesellschaft Mut zu machen: "Lasst uns mutig sein, dann ist mir um die Zukunft nicht bange", rief er im Plenarsaal des Bundestags den Zuhörern zu. Deutschland könne auch anderen Mut, "nicht weil alles gut ist in unserem Land. Sondern weil wir gezeigt haben, dass es besser werden kann! Dass nach Kriegen Frieden werden kann; und nach Teilung Versöhnung; dass nach der Raserei der Ideologien so etwas einkehren kann wie politische Vernunft; dass uns vieles geglückt ist in unserem Land".

Deutschland werde weltweit als "Anker der Hoffnung" angesehen, um Demokratie und Freiheit zu bewahren: "Wenn das Fundament anderswo wackelt, dann müssen wir umso fester zu diesem Fundament stehen", sagte der SPD-Politiker und appellierte, den "Lockrufen der Fremdenfeindlichkeit" zu widerstehen.

Der am 18. März 2017 aus dem Amt scheidende Bundespräsident Joachim Gauck (r.) und der schon vor dem Wahlgang aussichtsreichste Kandidat auf seine Nachfolge, der ehemalige Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (l.) bei einem früheren Termin im Berliner Schloss Bellevue. (© picture-alliance/dpa)

Joachim Gaucks Amtszeit endet mit Ablauf des 18. März

Steinmeiers Amtszeit als Bundespräsident beginnt am 19. März 2017. Anfang Juni 2016 hatte der amtierende 11. Bundespräsident Joachim Gauck (parteilos) aus persönlichen Gründen seinen Verzicht auf eine zweite Amtszeit erklärt. In seiner Erklärung begründete der damals 76-jährige Gauck seinen Entschluss damit, dass er nicht dafür garantieren könne, die für fünf Jahre nötige "Energie und Vitalität" bis zum Ende einer weiteren Amtszeit aufzubringen.

Der ehemalige Pfarrer und DDR-Regimekritiker Joachim Gauck war 2012 ins Amt gewählt worden, nachdem sein Vorgänger Christian Wulff (CDU) nach nur zwei Jahren Amtszeit zurückgetreten war. Hintergrund waren Ermittlungen gegen Wulff wegen möglicher Vorteilsannahme. Nach Horst Köhlers (2004 bis 2010) Rückzug vom Amt war dies in der Geschichte der Bundesrepublik der zweite Fall eines Rücktritts als Staatsoberhaupt. Nachstehend kurze Portraits der bisherigen elf Bundespräsidenten:

Die Bundespräsidenten von 1949 bis heute

(© AP) (© picture-alliance/dpa) (© picture-alliance/dpa) (© picture alliance/ akg-images) (© picture alliance/ nordphoto) (© picture-alliance) (© picture-alliance/dpa) (© picture-alliance/dpa) (© picture-alliance) (© picture-alliance/dpa) (© picture-alliance/dpa)

Wer darf zur Bundespräsidentenwahl antreten?

Amt und Aufgaben des Bundespräsidenten/der Bundespräsidentin sowie formale Voraussetzungen für die Wahl regelt das Interner Link: Grundgesetz. Demnach darf sich zur Wahl stellen, wer ein Mindestalter von 40 Jahren erreicht hat und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Mindestens ein Mitglied der Bundesversammlung muss den Kandidaten oder die Kandidatin vorschlagen. Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin wird für fünf Jahre ins Amt gewählt, eine einmalige Wiederwahl ist möglich.

Wer wählt das Staatsoberhaupt?

Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin wird in Deutschland, anders als etwa in Österreich, nicht direkt vom Volk gewählt, sondern von der Bundesversammlung, die sich dafür am 12. Februar 2017 im Bundestag in Berlin versammelt. Die Bundesversammlung – bei dieser Wahl sind es 1.260 Mitglieder – besteht zur Hälfte aus den Mitgliedern des Bundestages und zur anderen Hälfte aus Mitgliedern, die von den Landesparlamenten entsandt werden, darunter auch Personen des öffentlichen Lebens.

Wie läuft die Wahl ab?

Den genauen Ablauf der Bundespräsidentenwahl regelt Interner Link: Artikel 54 des Grundgesetzes. Die Wahl erfolgt ohne Aussprache, das heißt: Die Bundesversammlung darf nicht über die zur Wahl stehenden Kandidaten debattieren. Bundestagspräsident Norbert Lammert wird die Wahl leiten.

Zum Bundespräsidenten oder zur Bundespräsidentin ist gewählt, wer die absolute Mehrheit, also mehr als 50 Prozent der Stimmen der Bundesversammlung erhält – bei der Wahl in diesem Jahr sind also mindestens 631 Stimmen notwendig. Erreicht keiner der Kandidaten im ersten und zweiten Wahlgang die absolute Mehrheit, genügt im dritten Wahlgang die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (relative Mehrheit).

Nach erfolgter Wahl erklärt der neue Bundespräsident oder die neue Bundespräsidentin offiziell die Annahme der Wahl. Bei dem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates legt der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin dann folgenden Eid ab:

Interner Link: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

Der letzte Satz kann gegebenenfalls wegfallen – eine religiöse Beteuerung ist nicht notwendig.

Bundespräsidentenamt: Befugnisse und Aufgaben

Bundespräsidenten: Aufgaben und Wahl des Staatsoberhauptes Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Die Aufgaben und Befugnisse des Bundespräsidenten/der Bundespräsidentin können in drei unterschiedliche Funktionen eingeteilt werden: Eine Repräsentations-, Reserve- und eine Integrationsfunktion.

Repräsentationsfunktion

Der Bundespräsident bzw. die Bundespräsidentin ist als Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland formal das höchste Verfassungsorgan. Er oder sie ist allerdings nicht Teil der Regierung (anders als etwa in Frankreich oder den Interner Link: USA). In erster Linie erfüllt das Bundespräsidentenamt repräsentative Aufgaben: Im In- und Ausland vertritt der Bundespräsident/die Bundespräsidentin die Bundesrepublik Deutschland öffentlich.

Reservefunktion

In verfassungsrechtlichen Ausnahmesituationen stehen dem Bundespräsidenten bzw. der Bundespräsidentin einige Befugnisse zu. So kann er oder sie in bestimmten Fällen den Bundestag auflösen oder Neuwahlen bestimmen – etwa nach einer gescheiterten Vertrauensfrage durch den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin.

Integrationsfunktion

Die integrierende Funktion der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten bedeutet: Sie bzw. er soll die Zusammenarbeit der staatlichen Organe fördern, unabhängig von Parteipolitik wirken und die Einheit der Bundesrepublik Deutschland verkörpern.

Viele Rechte kann der Bundespräsident/die Bundespräsidentin nur im Zusammenwirken mit anderen Verfassungsorganen wahrnehmen. So müssen zum Beispiel die Anordnungen und Verfügungen von Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler (oder von einem zuständigen Bundesminister oder einer -ministerin) unterzeichnet werden, damit sie gelten.

Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin schlägt unter anderem den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin vor und ernennt ihn oder sie nach der Wahl durch den Bundestag.

Weiter unterzeichnet die Person, die das Bundespräsidentenamt ausfüllt, vom Bundestag verabschiedete Gesetze und veranlasst eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Erst dann treten diese in Kraft.

Schloss Bellevue, Berliner Amtssitz des Bundespräsidenten. (© picture-alliance)

Zudem werden die Bundesministerinnen und -minister, Bundesrichterinnen und -richter und Bundesbeamte sowie die Offiziere und Offizierinnen der Bundeswehr durch den Bundespräsidenten/die Bundespräsidentin ernannt und entlassen. Außerdem kann er oder sie von dem Begnadigungsrecht Gebrauch machen.

Als überparteiliche Person soll der Bundespräsident/die Bundespräsidentin Vertrauen vermitteln, moralische Maßstäbe setzen, Ratschläge erteilen und in Kontroversen ausgleichend wirken. Dabei hat bisher jeder Bundespräsident seine eigenen Akzente gesetzt.

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