Am 1. April 2007 tritt die Gesundheitsreform in Kraft. Nach intensiver Prüfung unterzeichnete Bundespräsident Horst Köhler das umstrittene Gesetz am 26. März 2007.
Gesundheitsreform: Künftig werden zusätzliche Leistungen angeboten.
Foto: Tomasz Kobosz
Erst Anfang März war das fast 600 Seiten starke "Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung" an Bundespräsident Horst Köhler weitergeleitet worden. Sein Einverständnis am Montag kam gerade noch rechtzeitig, damit das zentrale Reformprojekt der Koalition fristgerecht im Bundesanzeiger veröffentlicht werden konnte und damit ab dem 1. April offiziell Gesetz ist. "Verfassungsrechtliche Bedenken, die den Bundespräsidenten an der Ausfertigung des Gesetzes gehindert hätten, gab es nicht", hatte ein Sprecher des Präsidialamtes am Montagabend in Berlin mitgeteilt. Diese Nachricht war mit Spannung erwartet worden. Köhler hatte im vergangenen Jahr zwei Gesetzen die Unterschrift verweigert, weil er sie für unvereinbar mit dem Grundgesetz hielt.
Bis zuletzt waren Teile des Gesetzes umstritten, die sich mit den privaten Krankenversicherungen (PKV) beschäftigen. Dazu gehört beispielsweise die Auflage für die privaten Krankenversicherung, Personen ohne vorherige Krankheitsprüfung zum so genannten Basistarif aufzunehmen. Dieser Tarif entspricht in etwa dem Höchstsatz einer gesetzlichen Krankenversicherung. Aus Sicht der PKV bedeute das einen verfassungsrechtlichen Eingriff in das Grundrecht der Vertragsfreiheit. Der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) kündigte eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an. Auf den Start der Reform hat das keine Auswirkungen.
Der Basistarif wird jedoch erst 2009 eingeführt, zusammen mit dem Kern der Reform, dem Gesundheitsfond, der die Beträge zentral verwalten und die Mittel an die Krankenkassen verteilen soll. Dann gilt für gesetzlich Versicherte ein bundesweit einheitlicher Beitragssatz, der sich aus den Kosten errechnet, die die Gesamtheit aller Versicherten verursacht. Kommt
eine Kasse mit dem Geld aus dem Fonds nicht aus, kann sie von ihren Mitgliedern einen Zusatzbetrag einfordern. Er darf jedoch maximal ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens betragen.
Ab sofort gilt hingegen eine allgemeine Versicherungspflicht. Die etwa 300.000 Unversicherten müssen wieder von der Gesetzlichen Versicherung aufgenommen werden, bei der sie zuletzt versichert waren. Zum 1. Juli 2007 müssen die PKV einen stark reduzierten Standardtarif all jenen anbieten, die ihren Versicherungsschutz bei einer PKV verloren haben. Auch die
Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen ändern sich. Dazu gehören zum Beispiel Impfungen und Vater-/Mutter-Kind-Kuren oder der Anspruch auf geriatrische
Rehabilitation sowie auf alle anderen medizinischen Reha-Leistungen.
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