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Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) | Arbeitsmarktpolitik | bpb.de

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Menschen brauchen Geld, um leben zu können und um die notwendigsten Dinge, die sie brauchen, bezahlen zu können. Darum spricht man oft vom „notwendigen Lebensunterhalt“ oder auch vom "Existenzminimum". Wenn es jemand nicht aus eigener Kraft schafft, diesen Unterhalt zu sichern, hat er oder sie Anspruch auf eine Grundsicherung vom Staat.

Kurze Geschichte der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Seit 2005 stellt für die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft Lebenden die Grundsicherung für Arbeitsuchende das letzte soziale Netz dar.

Frank Oschmiansky

/ 8 Minuten zu lesen

Organisation der Grundsicherung

Wie erfolgt die Aufgabenwahrnehmung zwischen den Arbeitsagenturen und Kommunen bei der Organisation der Grundsicherung? Welche Merkmale prägen die Trägermodelle?

Frank Oschmiansky

/ 8 Minuten zu lesen

Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll ein Leben ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Dafür stellt die Grundsicherung aktive und passive Leistungen bereit.

Tim Obermeier, Frank Oschmiansky, Jürgen Kühl

/ 22 Minuten zu lesen