Weimarer Republik
Die W. R. entstand nach dem Ersten
Weltkrieg (1914–1918) und der erzwungenen Abdankung Kaiser Wilhelms II. 1918 (Novemberrevolution) und endete 1933 mit der nationalsozialistischen »Machtergreifung«. Die Namensgebung geht auf den Tagungsort der
Nationalversammlung zurück, die die erste dt. parlamentarisch-demokratische und republikanische
Verfassung verabschiedete. Diese begründete eine föderative
Republik, an deren Spitze ein für sieben Jahre direkt vom Volk gewählter Reichspräsident stand. Der Reichspräsident war Teil der
Exekutive und verfügte über ein Notverordnungsrecht (das gegen Ende der W. R. zunehmend missbraucht wurde). Die Reichsregierung wurde vom Reichskanzler geführt, der sowohl vom Reichspräsidenten (Ernennung und Entlassung) als auch von einer Reichstagsmehrheit abhängig war. Die
Legislative bestand aus dem (wichtigeren) Reichstag und dem Reichsrat. Der Reichstag war die für vier Jahre nach dem Verhältniswahlrecht gewählte Volksvertretung; er besaß die vollen demokratischen Gesetzgebungs-, Budget- und Kontrollrechte und spielte im politischen Prozess eine entscheidende Rolle. Seine
Funktion war allerdings durch
Rechte des Reichspräsidenten (besonders das Recht zur Auflösung des
Parlaments) eingeschränkt. Die wichtigsten der (aufgrund des reinen Verhältniswahlrechts) sehr zahlreichen
Parteien der W. R. waren: die sog. Parteien der Weimarer Koalition, d. h. die Träger der
Demokratie: Dt. Demokratische Partei (DDP), Dt. Zentrumspartei (Z), die Sozialdemokraten (SPD); die Rechtsparteien (u. a. DVP, DNVP), die die W. R. nur zögernd und halbherzig unterstützten (»Vernunftrepublikanismus«) oder sie ablehnten; die Kommunisten (KPD) und Nationalsozialisten (NSDAP) als offensive extreme Gegner des demokratischen
Staates.
Die ersten
Wahlen 1919 gewannen die republikanisch-demokratischen
Parteien; der Sozialdemokrat Friedrich Ebert wurde zum ersten
Präsidenten der Republik gewählt. Gegenstand ständiger politischer Auseinandersetzungen waren die aus dem Ersten
Weltkrieg resultierenden Reparationszahlungen (
Versailler Vertrag). Außerordentliche ökonomische Schwierigkeiten (enorme
Inflation, Massenarbeitslosigkeit, Weltwirtschaftskrise) begünstigten die antidemokratischen und nationalistischen Gegner der jungen
Demokratie. Politische und soziale Spannungen führten seit 1930 zum rapiden Zerfall der
Autorität von
Regierung und
Parlament und zunehmendem Einsatz der Machtbefugnisse des Reichspräsidenten. Durch die Zustimmung einer
Mehrheit zum Ermächtigungsgesetz Hitlers 1933 verzichtete der Reichstag schließlich auf seine Rechte und ebnete den Weg zur nationalsozialistischen Machtergreifung.
Siehe auch:
Weltkrieg
Nationalversammlung
Verfassung
Republik
Exekutive
Legislative
Funktion
Recht
Parlament
Partei
Demokratie
Staat
Wahlen
Präsident/Präsidentin
Versailler Vertrag
Inflation
Autorität
Regierung
Mehrheit
Nationalsozialismus
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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