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Radikalisierung, Deradikalisierung und Extremismus | Deradikalisierung | bpb.de

Deradikalisierung Editorial Radikalisierung, Deradikalisierung und Extremismus Radikalisierung – Eine soziologische Perspektive Jihadistische Radikalisierung im Internet und mögliche Gegenmaßnahmen Deradikalisierung durch gezielte Interventionen Der lange Abschied von Hass und Gewalt Narrative und Gegen-Narrative im Prozess von Radikalisierung und Deradikalisierung

Radikalisierung, Deradikalisierung und Extremismus

Peter Neumann

/ 19 Minuten zu lesen

In Zeitungsartikeln tauchen Begriffe wie "Radikalisierung", "Deradikalisierung" und "Extremismus" häufig auf, werden aber meist ohne Erklärung oder Definition verwendet. So heißt es zum Beispiel, der Werdegang der zwei Brüder, die mutmaßlich für die Anschläge von Boston im April 2013 verantwortlich waren, sei "typisch" für die "Radikalisierung von Einzeltätern". Doch was bedeutet das? Und wie unterscheidet sich ein "Radikalisierter" von einem "Extremisten"? Ist es möglich, sich zu entradikalisieren? Und wenn ja, in welchem Zustand gilt man als erfolgreich deradikalisiert?

In diesem Beitrag grenze ich Konzepte wie Radikalisierung, Extremismus und Deradikalisierung voneinander ab. Denn wichtigen Debatten, Kontroversen, ungelösten Fragen und auch Missverständnissen im Bereich der Terrorismus- und Extremismusforschung liegen oft unterschiedliche Definitionen und Verständnisse dieser Konzepte zugrunde.

Radikalisierung als Prozess

Wie beim Wort "Terrorismus" besteht unter Wissenschaftlern keine Einigkeit über die Definition des Begriffs "Radikalisierung". "Radikal" stammt vom lateinischen Wort für Wurzel (radix) und wurde im Laufe der Jahrhunderte in unterschiedlichen Zusammenhängen verwendet. Im 19. Jahrhundert zum Beispiel war "Radikalismus" das Motto liberaler Reformer, während im 20. Jahrhundert oft marxistische Revolutionäre als Radikale galten. In beiden Fällen ging es um eine drastische Abwendung von den geltenden gesellschaftlichen Verhältnissen und die Errichtung eines anderen politischen Systems.

Im Kontext ihrer jeweiligen Zeit galten Radikale immer auch als Extremisten. Der Prozess, durch den sie zu Extremisten wurden, war ihre Radikalisierung. Was genau dieser Prozess beinhaltet und womit er endet, ist unter Wissenschaftlern umstritten, nicht aber, dass es sich um einen Prozess – also eine Anzahl von Vorgängen, die sich über einen gewissen Zeitraum hinweg abspielen – handelt. Anders ausgedrückt: Niemand glaubt, dass Menschen über Nacht zu Extremisten werden, und bei der Radikalisierung geht es deshalb nicht ausschließlich um das Vorhandensein bestimmter Faktoren und Einflüsse, sondern auch – und gerade – um deren Zusammenspiel, Entwicklung und Verlauf.

Für die Politikwissenschaftlerin Zeyno Baran zum Beispiel ist der Mechanismus ähnlich dem eines Fließbands, auf dem verschiedene Elemente und Einflüsse Schritt für Schritt hinzukommen. Der Sozialpsychologe Fathali Moghadam vergleicht die Radikalisierung mit einem Treppenhaus, in dem sich Personen – je nachdem, wie extrem ihr Denken und Handeln ist – auf verschiedenen Stufen befinden. Clark McCauley und Sophia Moskalenko stellen sich den Prozess als eine Pyramide vor, in der die Anzahl der Radikalisierten geringer wird, je extremer deren Denken und Verhalten ist. So unterschiedlich die Metaphern und Modelle auch sein mögen, alle gängigen Theorien visualisieren Radikalisierung nicht als Ereignis, sondern als eine Art Progression, in deren Verlauf sich das Denken und/oder Handeln einer Person oder Gruppe ändert.

Extremismus

Als Prozess, durch den Personen oder Gruppen zu Extremisten werden, lässt sich Radikalisierung deshalb sehr einfach definieren. Schwieriger ist es, den Endpunkt dieses Prozesses zu beschreiben: Was genau ist ein Extremist? Für den politischen Philosophen Roger Scruton ist das Konzept zweideutig. Auf der einen Seite geht es um politische Ziele und Ideen, die den fundamentalen Werten und Überzeugungen einer Gesellschaft diametral entgegenstehen. In einer westlichen Demokratie wie Deutschland wäre dies jegliche Form von religiöser und rassischer Vorherrschaft sowie alle Ideologien, die an demokratischen Prinzipien, Freiheits- und Menschenrechten rütteln.

Andererseits, so Scruton, kann der Begriff Extremismus auch die Methoden beschreiben, die politische Akteure zur Durchsetzung ihrer Ziele verwenden. Wer Mittel einsetzt, die "das Leben, die Freiheit und die Menschenrechte von anderen beeinträchtigen oder aufs Spiel setzen", der ist nach Scruton ein Extremist – ganz egal, welche Ziele er oder sie damit verfolgt. Der Umweltschutz zum Beispiel wird von einer großen Mehrheit der Bevölkerung als positiv und erstrebenswert betrachtet. Wer dieses Ziel allerdings mit illegalen und gewalttätigen Mitteln verfolgt – etwa durch Anschläge auf Fabriken oder die Entführung von Industriemanagern – ist dennoch ein Extremist.

Aus der Zweideutigkeit des Extremismusbegriffs ergibt sich eine Vielzahl an Debatten und Kontroversen. Von einigen Liberalen und Libertären wird beispielsweise argumentiert, dass extremistische Ziele und Ideen an sich "unproblematisch" seien, solange sie friedlich und mit legalen Mitteln verfolgt würden. Die Beobachtung (nicht-gewaltbereiter) Extremisten durch den Staat sei demzufolge eine Einschränkung der Meinungsfreiheit und die hierfür verantwortlichen Behörden fungierten als eine Art "politische Polizei". Das Gegenargument ist, dass auch "legalistische" – also nicht-gewaltbereite, scheinbar systemtreue – Extremisten eine ernsthafte Bedrohung für den sozialen Frieden und die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellen könnten. Die Lehre aus dem Aufstieg der Nationalsozialisten – so der österreichische Philosoph Karl Popper – sei, dass tolerante Gesellschaften die Pflicht hätten, sich gegen jegliche Art von Extremisten zu verteidigen: "Wenn wir nicht bereit sind, eine tolerante Gesellschaftsordnung gegen die Angriffe der Intoleranz zu verteidigen, dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen." Hieraus leitet sich das Prinzip der "wehrhaften Demokratie" ab.

Für Wissenschaftler ergibt sich aus der Zweideutigkeit des Begriffs eine Notwendigkeit zur Abgrenzung. Viele Forscher unterscheiden deshalb zwischen "kognitiven Extremisten" – also Menschen, deren Ziel- und Wertvorstellungen dem gesellschaftlichen Konsens drastisch widersprechen – und "gewaltbereiten Extremisten".

Kognitiver Extremismus

Auch der Begriff des "kognitiven Extremismus" ist jedoch alles andere als klar. Die Worte "radikal" und "extrem" als Bezeichnung für bestimmte Ideen, Ziele und Wertvorstellungen besitzen keine universelle Gültigkeit. Sie setzen ein Wissen darüber voraus, was in einer bestimmten Gesellschaft oder zu einem gewissen Zeitpunkt als "moderat" oder "Mainstream" gilt. Was die eine Gesellschaft für "radikal" hält, das gehört in einer anderen zum allgemeinen Konsens. Und was heute als "extremistisch" gilt, ist vielleicht morgen schon unverrückbarer Teil der staatlichen Ordnung.

Politisch Linke tun sich deshalb mit Begriffen wie Extremismus und Radikalisierung häufig schwer. Für sie ist Radikalismus weder problematisch noch negativ, sondern – ganz im Gegenteil – notwendige Voraussetzung dafür, dass sich Gesellschaften fortschrittlich entwickeln. Besonders in den Vereinigten Staaten sind die Geschichtsbücher voll mit Beispielen von Personen und politischen Bewegungen, die zunächst von Staat und Gesellschaft als "extremistisch" gebrandmarkt wurden, deren Ziele aber heute als akzeptiert und erstrebenswert gelten. Wer sich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts für die Abschaffung der Sklaverei aussprach, der war nach Meinung der (damaligen) Mehrheit ein "gefährlicher Extremist"; dasselbe galt für Frauen, die 100 Jahre später für ihr Wahlrecht kämpften und für den Bürgerrechtler Martin Luther King Jr., der in den 1950er und 1960er Jahren von der Bundespolizei FBI beobachtet und drangsaliert wurde.

Befürworter des (kognitiven) Extremismusbegriffs halten dem entgegen, dass es innerhalb moderner demokratischer Gesellschaften einen normativen Grundkonsens gebe – Demokratie, Menschenrechte, Gleichheit vor dem Gesetz –, durch den sich Willkür bei der Klassifizierung bestimmter Ideen und Ziele vermeiden lasse. Dennoch zeigen die oben genannten Beispiele, dass auch dieser (vermeintlich solide) Wertekanon unterschiedlich interpretiert werden kann und sich die Bedeutung von Normen im Laufe der Zeit ändert. Darüber hinaus wird deutlich, dass sich in autoritären Staaten, wo es keinen solchen Wertekompass gibt, Begriffe wie "Extremismus" und "Radikalismus" leicht zur Verfolgung Oppositioneller instrumentalisieren lassen.

Gewaltbereiter Extremismus

Beim gewaltbereiten Extremismus ist die Definition einfacher, und dennoch sind nicht alle Spielarten der extremistischen Gewalt identisch. Anarchisten und Linksextremisten zum Beispiel sind häufig in Sachbeschädigung und Anschläge auf die Infrastruktur verwickelt. Hierbei handelt es sich um Formen der Sabotage, durch die Bauprojekte verhindert, Investoren abgeschreckt und/oder "dem System" zusätzliche Kosten verursacht werden sollen. Selten kommen hierdurch Menschen zu Schaden (obwohl die Verursacher dies manchmal in Kauf zu nehmen scheinen). Von den Extremisten wird deshalb argumentiert, dass derartige Anschläge keine Gewaltanwendung darstellten und – wenn überhaupt – als defensive Reaktion auf die "strukturelle Gewalt" des kapitalistischen Systems zu verstehen seien ("Macht kaputt, was Euch kaputt macht!"). Für Außenstehende mag dies wenig plausibel klingen, doch für Anhänger und Sympathisanten lässt sich hierdurch die Beteiligung an solchen Gewaltakten relativ einfach und scheinbar elegant rechtfertigen.

Der zweite Typus ist die Straßengewalt. Hier geht es um gewalttätige Konfrontationen zwischen Anhängern verschiedener extremistischer Bewegungen oder zwischen Extremisten und der Polizei, die sich zumeist aus Demonstrationen und Versammlungen entwickeln und im Gegensatz zu den anderen Typen extremistischer Gewalt nicht immer geplant sind oder von zentraler Stelle koordiniert werden. Besonders bei Rechtsextremisten gibt es außerdem sogenannte Hassverbrechen (hate crimes), die sich gegen Ausländer oder Angehörige von Minderheiten richten, also zum Beispiel Brandanschläge auf Asylbewerberheime oder Prügelattacken auf Menschen anderer Hautfarbe. Wie bei der Straßengewalt generell sind derartige Hassverbrechen häufig absehbar, aber nur selten von langer Hand geplant.

Bei der dritten Kategorie handelt es sich um terroristische Gewalt – in den allermeisten Fällen Bombenanschläge, Entführungen oder politische Morde –, die sich als Teil einer systematischen Kampagne versteht und häufig (aber nicht immer) Zivilisten zum Ziel hat. Terroristen verstehen sich als Soldaten im Dienste der "nationalen Revolution", "Gottes" oder "der Arbeiterklasse" und sind – im Gegensatz zu reinen Straßengewalttätern – meist besser organisiert, entschlossener und nehmen die Tötung von Menschen nicht nur hin, sondern begreifen sie als wichtiges Element ihrer Strategie. Im Vergleich zu anderen extremistischen Gewalttypen erfordert der Terrorismus von Beteiligten einen hohen Einsatz und Grad an Bindung, und ihm geht deshalb in vielen Fällen ein langer Sozialisierungsprozess in "radikalen Milieus" voraus.

Vom kognitiven zum gewaltbereiten Extremismus?

Eine der am kontroversesten diskutierten Forschungsfragen im Bereich der Extremismusforschung ist der Zusammenhang zwischen kognitivem und gewaltbereiten Extremismus. Auf der einen Seite steht die oben bereits erwähnte Fließbandhypothese, nach der der kognitive Extremismus Voraussetzung für den gewaltbereiten Extremismus ist. Anders ausgedrückt: Wer politische Gewalttaten begeht, der muss auch eine politische Motivation haben, durch die solche Gewalttaten gerechtfertigt werden. Auf dem metaphorischen Fließband durchläuft eine Person also zunächst den Prozess der kognitiven Radikalisierung und wird dann für gewalttätige Aktionen ansprechbar. Selbst Anhänger der Fließbandhypothese glauben nicht, dass alle kognitiven Extremisten irgendwann zu gewalttätigen Extremisten werden, aber der Umkehrschluss – nämlich, dass jeder gewaltbereite auch ein kognitiver Extremist ist – trifft ihrer Meinung nach zu.

Für die Gegner der Fließbandtheorie ist der Radikalisierungsprozess komplizierter. Eines der am häufigsten vorgetragenen Argumente lautet, dass kognitiver Extremismus eine Art Ventilfunktion haben könne, durch den die Notwendigkeit für gewalttätige und zerstörerische Aktionen entfiele. Wer die Möglichkeit habe, auf legitime Weise "Dampf abzulassen" und seine extremistischen Ansichten laut – aber ohne Gewalt – vorzutragen, der sei für terroristische Gruppen schwerer zu rekrutieren. Denken und Handeln, so die Gegner der Fließbandhypothese, seien eben zwei völlig unterschiedliche Dinge. Man könne ein religiöser Fundamentalist sein – also die eigene Religion sehr streng auslegen und sich von der Gesellschaft abschotten –, aber dennoch den Einsatz von Gewalt zur Verbreitung und Durchsetzung des eigenen Gesellschafts- und Glaubenssystem aus Prinzip ablehnen. Unter den sogenannten Salafisten zum Beispiel, deren Interpretation des Islam zweifellos "fundamentalistisch" ist, gebe es nicht nur "Jihadisten", sondern auch "Pazifisten", deren Rolle und Potenzial zur Deradikalisierung wegen der Dominanz der Fließbandhypothese häufig übersehen werde.

Ein weiteres Gegenargument zur Fließbandtheorie ist die Beobachtung, dass nicht alle Mitglieder terroristischer Zellen im gleichen Maße politisiert seien. Zwar treffe es zu, dass die Anführer terroristischer Gruppen meist stark ideologisierte, kognitive Extremisten seien, nicht aber deren Anhänger. Nach Ansicht des amerikanischen Psychologen Randy Borum gibt es unter diesen Anhängern viele Mitläufer, die aus persönlicher Verbundenheit und Gruppenzwang in den gewalttätigen Extremismus hineingerutscht seien, selbst aber keine starken politischen Überzeugungen hätten und demnach keine kognitiven Extremisten seien. Die Gleichung "je extremistischer die Einstellung, desto höher die Gewaltbereitschaft" sei also in vielen Fällen falsch.

Weder die Anhänger der Fließbandhypothese noch deren Gegner haben es geschafft, den Zusammenhang zwischen kognitivem und gewaltbereiten Extremismus vollständig aufzuklären. Kommt es auf die Einstellung kognitiver Extremisten zum politischen System an, wie zum Beispiel der englische Forscher Justin Gest behauptet? Unter welchen Bedingungen genau interessieren sich kognitive Extremisten für Gewalt? Und: Wenn es richtig ist, dass politische Ideen und Ideologien bei der Radikalisierung eine weit geringere Rolle spielen als häufig angenommen, warum kommt es dann überhaupt zur politischen Gewalt? Die grundsätzliche Natur dieser Fragen zeigt, dass es sich bei der Schnittstelle zwischen kognitivem und gewaltbereiten Extremismus um eine zentrale Fragestellung der Radikalisierungsforschung handelt.

Deradikalisierung

Die auf den ersten Blick einfachste Betrachtungsweise der Deradikalisierung ist die als Umkehrung des Prozesses, durch den eine Person zum Extremisten wurde. Es geht so gesehen darum, für jeden "negativen" Einfluss, der zur Radikalisierung beigetragen hat, ein "Gegengift" zu finden, das heißt: einen positiven Einfluss, der der Wirkung des negativen Einflusses entgegensteht oder sie aufhebt.

Die Schwierigkeit bei der Entwicklung dieser "Gegengifte" besteht darin, genau zu wissen, welche Einflüsse auf welche Weise zur Radikalisierung geführt haben. Hierfür gibt es etliche Hypothesen, Modelle und Theorien, die sich zum Teil widersprechen. Die meisten Forscher gehen mittlerweile davon aus, dass es unmöglich – und auch unsinnig – ist, nach einem einzigen, universell gültigen Radikalisierungsmodell zu suchen. Radikalisierungsverläufe, so der Konsens, sind individuell unterschiedlich, auch wenn es Ähnlichkeiten und gemeinsame Elemente gibt, die in vielen dieser Verläufe zu erkennen sind. Generell lassen sich in den meisten Modellen und Theorien drei dieser Elemente ausmachen:

  • Die Erfahrung von Unmut, Unzufriedenheit und Konflikt.

    Hier kann es sich um einen persönlichen Identitätskonflikt handeln, Ausgrenzungs- und Diskriminierungserfahrungen oder auch politische und soziale Spannungen, die – gemäß dem amerikanischen Sozialwissenschaftler Quintan Wiktorowicz – eine "kognitive Öffnung" produzieren, also eine Bereitschaft, eigene Denkmuster zu überprüfen und mit neuen Ideen und Wertvorstellungen zu experimentieren.


  • Die Annahme einer extremistischen Ideologie.

    Die Funktion von Ideologien besteht vor allem darin, einen Schuldigen zu identifizieren ("die Juden", "die Ausländer", "der Westen", "das monopol-kapitalistische System"), eine Lösung bereitzustellen ("der Gottesstaat", "nationale Revolution", "die Diktatur des Proletariats") und zur Mitarbeit an diesem Projekt zu motivieren. Soziologen bezeichnend diese Funktionen als "diagnostisch", "prognostisch" und "motivierend".


  • Die Einbindung in Sozial- und Gruppenprozesse.

    Viele Sozialwissenschaftler argumentieren, dass risikoreiche Formen des politischen Aktivismus – also zum Beispiel die Beteiligung an extremistischen und marginalisierten Gruppen sowie illegale und gewalttätige Aktionen – besonders viel Einsatz und Mut erfordern, die typischerweise das Ergebnis von starken sozialen Bindungen, Gruppenloyalität und -druck sind.

Uneinigkeit besteht zwischen Forschern, wie wichtig diese "Bausteine" sind und in welcher Kombination und Reihenfolge sie innerhalb von Radikalisierungsverläufen auftreten. Auch halten viele Wissenschaftler die oben genannten Elemente zwar für notwendig, aber nicht hinreichend und streiten deshalb über die Bedeutung zusätzlicher Faktoren und Bedingungen. Dass Unmut, Ideologie und Gruppenprozesse wichtig sind, steht allerdings außer Frage. Bei den allermeisten Ansätzen zur Deradikalisierung geht es dementsprechend darum, Konflikte zu mindern, die zur kognitiven Öffnung geführt haben, der extremistischen Ideologie entgegenzuwirken oder Personen aus ihren (extremistischen) sozialen Umfeldern herauszulösen.

Zusätzlich zur Umkehr des Radikalisierungsprozesses zielen viele Deradikalisierungsansätze darauf ab, Gefühle des Zweifels und der Enttäuschung bei Mitgliedern extremistischer Gruppen zu verstärken. Hierbei kann der Ansatzpunkt rein persönlicher Natur sein, also zum Beispiel Erschöpfungsgefühle nach jahrelanger Verfolgung und Tätigkeit im Untergrund oder der Wunsch nach einer grundsätzlichen Neuorientierung, Gründung einer Familie, stabilen Beziehung oder ähnliches. Oft geht es auch um die Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit, die sich vielen Mitgliedern extremistischer Organisationen offenbart, beispielsweise die Brutalität, die im Gegensatz zu den vermeintlich hehren Zielen der Gruppe steht, oder das persönliche Fehlverhalten von – und Konflikte mit – Anführern und Mitstreitern.

Wie bei der Radikalisierung können auch Deradikalisierungsprozesse unterschiedliche Ziele haben, je nachdem, ob es darum geht, die Ideen und Einstellungen einer Person zu ändern oder deren Handeln. Wissenschaftler unterscheiden deshalb zwischen kognitiver Deradikalisierung und Demobilisierung (behavioural de-radicalisation).

Kognitive Deradikalisierung

Bei der kognitiven Deradikalisierung geht es darum, eine Person von ihren extremistischen Überzeugungen abzubringen. Hierdurch, so die Theorie, wird nicht nur die Ursache des kognitiven Extremismus behoben, sondern auch die Rechtfertigung für jegliche Form extremistischen Handelns. Bei der kognitiven Deradikalisierung geht es konsequenterweise nicht nur um die Herauslösung aus extremistischen sozialen Umfeldern und die Beilegung von Spannungen und Konflikten, sondern auch um ideologische Überzeugungsarbeit. Nach Ansicht vieler Wissenschaftler ist dies der anspruchsvollste Deradikalisierungsansatz, denn er rüttelt an Überzeugungen, die von Extremisten als wahr akzeptiert wurden und in vielen Fällen zum Teil der Identität geworden sind. Aus der Sozialpsychologie ist bekannt, dass Menschen Widersprüchen und Konflikten mit dem eigenen Selbstverständnis aus dem Weg gehen (kognitive Dissonanz) und sich gegen direkte, plumpe oder aggressive Überzeugungsversuche zur Wehr setzen (Reaktanz). Im schlimmsten Fall können Deradikalisierungs-Anstrengungen nach diesem Muster zu Bumerangeffekten führen, als deren Folge sich die ursprünglichen (extremistischen) Überzeugungen verfestigen.

Grundsätzlich stellt sich außerdem die Frage, welche Überzeugungen "nicht-extremistisch" oder moderat sind, ab welchem Punkt also ein Extremist als kognitiv deradikalisiert gelten soll. Wegen der Relativität des Extremismusbegriffs sind auch hier ganz unterschiedliche Deutungen möglich. Ist zum Beispiel ein vormaliger Neonazi dann deradikalisiert, wenn er die verfassungsmäßige Ordnung akzeptiert, aber dennoch ausländerfeindliche Ansichten vertritt, die er oder sie innerhalb des Systems durchsetzen möchte? Welche Meinungen und Ideen sind innerhalb eines gewissen Kontexts akzeptabel, welche nicht? Und ganz praktisch: Wie lässt sich Deradikalisierung messen und über welchen Zeitraum müssen "moderate" Einstellungen vertreten werden, um eine dauerhafte Deradikalisierung zu beweisen und das Risiko eines "Rückfalls" auszuschließen?

Demobilisierung

Scheinbar einfacher ist die Demobilisierung. Hier geht es nicht um das Ändern politischer Überzeugungen oder das Abschwören von einer Ideologie, sondern um das Unterlassen extremistischer Handlungen, speziell der Gewalt und des bewaffneten Kampfs. Eine demobilisierte Person kann nach wie vor das politische System ablehnen, sich der verfassungsmäßigen Ordnung widersetzen und zum Beispiel rassistische oder antidemokratische Auffassungen vertreten, hat sich aber dazu entschieden, dies mit legalen Mitteln zu tun oder sich vollständig aus dem politischen Aktivismus zurückzuziehen. Anders ausgedrückt: Es ist möglich, demobilisiert zu sein, aber kognitiver Extremist zu bleiben.

Genauso unterschiedlich wie die Ansätze, die von staatlicher Seite verwendet werden, um Demobilisierungstendenzen zu verstärken, sind die Motive, die zur Demobilisierung Anlass geben. Neben den oben bereits erwähnten persönlichen Motiven – Erschöpfung, persönliche Neuorientierung – kann Demobilisierung beispielsweise strategischen Überlegungen entspringen. Gewalttätiges Handeln gilt dann nicht grundsätzlich als falsch, aber zur Erreichung der politischen Ziele unter den bestehenden Bedingungen als nicht sinnvoll oder kontraproduktiv. Ein weiterer Ansatz ist, den bewaffneten Kampf aus moralischen oder ideologischen Gründen in Frage zu stellen. Hier greift das Argument, dass die (extremistische) Sache zwar ehrenhaft sei, sie aber durch die Anwendung von Gewalt diskreditiert werde, also die angewandten Mittel nicht durch den Zweck zu rechtfertigen seien.

Demobilisierung kann sowohl individuell als auch im Kollektiv erfolgen. Bei individuell Demobilisierten handelt es sich häufig um "Aussteiger" aus persönlichen Gründen, die mit dem extremistischen Milieu nicht vollständig brechen wollen oder können, Teil der "Szene" bleiben, sich aber nicht mehr an illegalen oder gewalttätigen Aktionen beteiligen. Bei der kollektiven Demobilisierung geht es um ganze Gruppen – oder große Teile dieser Gruppen –, die einen Waffenstillstand verkünden und sich anschließend ganz von der Gewalt abwenden, ohne aber ihre grundsätzlichen Ziele aufzugeben. Ein Beispiel hierfür ist die Gama Islamiyya in Ägypten, deren Führung in den 1990er Jahren einen "Revisionsprozess" initiierte und eine große Mehrheit ihrer Anhänger davon überzeugte, die Waffen niederzulegen. Wenn kollektive Demobilisierung mit Verhandlungen und staatlichen Konzessionen einhergeht – speziell politische Zugeständnisse und Teilhabe –, dann sind solche Prozesse konzeptionell nur noch schwer von Friedensprozessen zu unterscheiden.

Eine häufige Kritik an der Demobilisierung ist, dass die Abkehr von der Gewalt oberflächlich und oft rein taktischen Erwägungen geschuldet sei, die sich schnell umkehren ließen, sobald sich die politische Lage oder bestimmte ideologische Interpretationen änderten. Umstritten ist zudem die Rolle von kognitiven Extremisten in Demobilisierungsprozessen. Nach Ansicht einiger Forscher und Praktiker sind kognitive Extremisten besonders gut dazu geeignet, die Demobilisierung gewaltbereiter Extremisten zu begleiten, da sie ein ähnliches Weltbild hätten und deshalb mehr Einfluss und Glaubwürdigkeit besäßen als beispielsweise Vertreter des Staates oder Nicht-Extremisten. Die Gegner dieses Ansatzes streiten zwar meist nicht ab, dass kognitive Extremisten bei der Demobilisierung eine positive Rolle spielen können, argumentieren aber, dass hierdurch Extremisten "geadelt" würden und lediglich ein Problem – gewalttätiger Extremismus – durch ein anderes – kognitiver Extremismus – ersetzt würde.

In der Praxis

Wie aus den unterschiedlichen Ansätzen deutlich wird, gibt es in der Praxis eine Vielzahl von Spielarten und Anwendungsmöglichkeiten bei der Deradikalisierung. Prinzipiell lassen sich drei Hauptformen unterscheiden.

Interventionen wenden sich an kognitive Extremisten, bei denen eine akute Gefahr der Zuwendung zur Gewalt besteht. Es handelt sich um eine Reihe individuell zugeschnittener Maßnahmen, die sich an den jeweiligen Bedürfnissen einer Person orientieren und sowohl psychologischer als auch ideologischer, sozialer und ökonomischer Art sein können. In Großbritannien sind Interventionen im sogenannten Channel-Projekt zusammengefasst und wurden bereits in mehr als tausend Fällen angewandt. Wenn die Polizei Hinweise darauf erhält, dass eine Person eine terroristische Gruppe unterstützt und/oder die Absicht hat, eine politisch motivierte Gewalttat zu verüben, wird von lokalen Behörden eine Arbeitsgruppe zusammengestellt, die den Fall zunächst analysiert und die anschließende Intervention koordiniert. Handelt es sich beispielsweise um einen stark ideologisch motivierten Islamisten, wird ein religiöser Mentor hinzugezogen. Stehen familiäre und soziale Probleme im Vordergrund, dann spielen die Sozialbehörden eine herausgehobene Rolle. In Großbritannien dauern solche Interventionen typischerweise mehrere Monate, in einigen Fällen deutlich länger. Von offizieller Seite wird das Channel-Projekt als "Hilfsmaßnahme" dargestellt, durch die verhindert werde, dass sich junge Menschen strafbar machen. Kritiker allerdings halten gerade den präventiven Aspekt für bedenklich und fürchten, dass Interventionsprogramme dazu führen, dass Menschen von den Behörden als Terroristen vorverurteilt werden.

Exit-Programme sind am anderen Ende der extremistischen "Laufbahn" angesiedelt. Bei ihnen geht es nicht darum, ein Abrutschen in die Gewalt zu verhindern, sondern Möglichkeiten zum Ausstieg aus extremistischen Gruppen anzubieten. Die Angebote von Organisationen wie zum Beispiel Exit Deutschland oder Exit Schweden wenden sich an Personen, die sich mental und ideologisch bereits vom Extremismus entfernt haben, es aber schwer finden, sich aus extremistischen Umfeldern zu lösen. Zum Teil besteht Angst vor Vergeltungsaktionen, häufig auch Furcht vor sozialer Isolation, da in vielen Fällen das gesamte soziale Umfeld aus Mitgliedern der extremistischen Szene besteht. Die Hilfe beim Ausstieg ist deshalb in erster Linie nicht ideologisch, sondern vor allem praktisch: Exit-Programme unterstützen aussteigewillige Extremisten beim Umzug in eine andere Stadt, beim Aufbau einer neuen Existenz und eines neuen sozialen Umfelds, und sie stehen Aussteigern mit Rat und psychologischer Hilfe zur Seite, wenn Zweifel aufkommen und der Rückfall droht. Ihr Zweck besteht also vor allem darin, die Schwelle zum Ausstieg zu senken. Darüber hinaus, so das Argument der Exit-Betreiber, stiften erfolgreiche Ausstiege Unruhe und Chaos innerhalb extremistischer Organisationen, was wiederum die Anführer solcher Gruppen dazu zwingt, sich gegenüber den eigenen Unterstützern zu rechtfertigen.

Die größte Aufmerksamkeit galt in den zurückliegenden Jahren Rehabilitationsprogrammen, die vor allem in mehrheitlich muslimischen Ländern mit verurteilten Terroristen in Gefängnissen erprobt wurden. Mehr als ein Dutzend Staaten haben mit solchen Programmen experimentiert, wobei allerdings nur wenige als systematisch und professionell gelten können. Die am weitesten entwickelten (und derzeit noch laufenden) Programme befinden sich in Saudi-Arabien und Singapur. Ähnlich wie bei Rehabilitationsprogrammen für nicht-ideologische Straftäter geht es bei ihnen um berufliche Fortbildung, Training und den Aufbau einer neuen Existenz, die Betreuung durch Mentoren vor und nach der Freilassung sowie das Schaffen von Anreizen (vorzeitige Haftentlassung, Jobs und – speziell im saudischen Fall – auch materielle Güter, Geld, Autos und anderes mehr). Zusätzlich wird auf soziale Wiedereingliederung und die Versöhnung mit Familien, die sich von ihren extremistischen Angehörigen distanziert haben, Wert gelegt. Auch umfassen alle Rehabilitationsprogramme eine ideologische Umerziehungskomponente, mittels derer wichtige Konzepte wie zum Beispiel "Jihad" neu interpretiert werden. Der Erfolg dieser Programme ist im hohen Maße umstritten und lässt sich nur schwer messen.

Aus der Beschreibung wird deutlich, wie unterschiedlich die Ansätze zur Extremismusbekämpfung in der Praxis sind. Dies beruht auf den unterschiedlichen politischen, sozialen und kulturellen Kontexten, in denen diese Programme angewendet werden, aber es hat ebenso mit unterschiedlichen Verständnissen davon zu tun, worum es bei Extremismus und Radikalisierung geht. Umso wichtiger ist es, sich über Definitionen im Klaren zu sein und zentrale Begriffe voneinander abzugrenzen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Innenminister Hans-Peter Friedrich warnt vor radikalisierten Einzeltätern, 25.4.2013, Externer Link: http://www.focus.de/politik/deutschland_aid_971064.html (4.6.2013).

  2. Vgl. David R. Mandel, Radicalization: What Does It Mean?, in: Thomas Pick/Anne Speckhard/Beatrice Jacuch (eds.), Homegrown Terrorism: Understanding the Root Causes of Radicalisation Among Groups with an Immigrant Heritage in Europe, Brüssel 2009.

  3. Vgl. Zeyno Baran, Fighting the War of Ideas, in: Foreign Affairs, 84 (2005) 6, S. 68–78.

  4. Vgl. Fathali M. Moghadam, The Staircase to Terrorism: A Psychological Exploration, in: American Psychologist, 60 (2005) 2, S. 161–169.

  5. Vgl. Clark McCauley/Sophia Moskalenko, Mechanisms of Political Radicalization: Pathways Toward Terrorism, in: Terrorism and Political Violence, 20 (2008) 3, S. 415–433.

  6. Vgl. Roger Scruton, The Palgrave Macmillan Dictionary of Political Thought, Basingstoke 20073.

  7. Ebd., S. 132.

  8. Vgl. Mark Sedgwick, The Concept of Radicalization as a Source of Confusion, in: Terrorism and Political Violence, 22 (2010) 4, S. 479–449.

  9. Karl Popper, The Open Society and Its Enemies, Vol. 1: The Spell of Plato, New Haven, CO, 19715, S. 265.

  10. Vgl. Lorenzo Vidino, Countering Radicalization in America: Lessons from Europe, United States Institute for Peace Special Report, November 2010, S. 5.

  11. Vgl. Timothy McCarthy/John McMillian, The Radical Reader: A Documentary History of the American Radical Tradition, New York 2003, S. 3f.

  12. Vgl. Bundesministerium des Innern, Verfassungsschutzbericht 2011, Berlin 2012, S. 16.

  13. Ulrike Meinhof, Das Konzept Stadtguerilla (1971), in: Texte und Materialien zur Geschichte der RAF, Berlin 1997, S. 27ff.

  14. Vgl. Peter Neumann/M.L.R. Smith, The Strategy of Terrorism: How It Works, and Why It Fails, London 2008.

  15. Vgl. Stefan Malthaner/Peter Waldmann (Hrsg.), Radikale Milieus: Das soziale Umfeld terroristischer Gruppen, Frankfurt/M.–New York 2012.

  16. Vgl. Z. Baran (Anm. 3).

  17. Vgl. Robert Lambert, Empowering Salafis and Islamists against Al-Qaeda: A London Counterterrorism Case Study, in PS: Political Science and Politics, 41 (2008) 4, S. 31–35; Quintan Wiktorowicz, Anatomy of the Salafi Movement, in: Studies in Conflict and Terrorism, 29 (2006) 1, S. 207–239.

  18. Vgl. Randy Borum, Radicalization into Violent Extremism I: A Review of Social Science Theories, in: Journal of Strategic Security, 4 (2011) 4, S. 7–35.

  19. Vgl. Justin Gest, Apart: Alienated and Engaged Muslims in the West, New York 2010.

  20. Vgl. Marc Sageman, The Stagnation of Research on Terrorism, in: Chronicle of Higher Education, 30.4.2013, Externer Link: http://chronicle.com/blogs/conversation/2013/04/30/the-stagnation-of-research-on-terrorism/ (4.6.2013).

  21. Vgl. R. Borum (Anm. 18).

  22. Vgl. Ebd.

  23. Quintan Wiktorowicz, Radical Islam Rising: Muslim Extremism in the West, London 2005, S. 20–24.

  24. Vgl. Donatella della Porta/Mario Diani (eds.), Social Movements: An Introduction, Oxford 20062, S. 74–88.

  25. Vgl. Marc Sageman, Understanding Terror Networks, Philadelphia 2004, S. 99–136.

  26. John Horgan, Individual disengagement: A Psychological Analysis, in Tore Bjorgo/John Horgan (eds.), Leaving Terrorism Behind: Individual and Collective Disengagement, Abingdon, 2009, S. 21f.

  27. Vgl. Omar Ashour, The Deradicalization of Jihadists, Abingdon 2009.

  28. Vgl. Anja Dalgaard-Nielsen, Promoting Exit from Violent Extremism: Themes and Approaches, in: Studies in Conflict and Terrorism, 36 (2013) 2, S. 99–115.

  29. Vgl. O. Ashour (Anm. 27).

  30. Vgl. R. Lambert (Anm. 17).

  31. Vgl. Shiraz Maher/Martyn Frampton, Choosing Our Friends Wisely: Criteria for Engagement with Muslim Groups, London 2009, online: Externer Link: http://www.policyexchange.org.uk/publications/category/item/choosing-our-friends-wisely-criteria-for-engagement-with-muslim-groups (4.6.2013).

  32. Siehe auch den Beitrag von Lorenzo Vidino in dieser Ausgabe (Anm. d. Red.)

  33. Vgl. Association of Chief Police Officers, Channel-Protecting Vulnerable People from Being Drawn into Terrorism, 8.10.2009, Externer Link: http://www.acpo.police.uk/ACPOBusinessAreas/PREVENT/Channel.aspx (4.6.2013).

  34. Vgl. House of Commons Communities and Local Government Committee, Preventing Violent Extremism, Sixth Report of Session 2009–2010, 30.3.2010, Externer Link: http://www.publications.parliament.uk/pa/cm200910/cmselect/cmcomloc/65/65.pdf (7.6.2013), S. 14–18.

  35. Vgl. Tore Bjorgo, Processes of disengagement from violent groups of the extreme Right, in: ders./J. Horgan (Anm. 26), S. 30–48.

  36. Vgl. Gesellschaft Demokratische Kultur, Letzter Halt: Ausstieg – Wege aus der rechtsextremen Szene, Berlin 2007.

  37. Vgl. Peter R. Neumann, Prisons and Terrorism: Radicalisation and De-radicalisation in 15 Countries, London 2010, S. 47–58.

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PhD, geb. 1974; Direktor des International Center for the Study of Radicalisation (ICSR), Kings College London, 138–142 Strand, London WC2R 1HH, England/UK. E-Mail Link: peter.neumann@kcl.ac.uk