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Editorial | UN und Menschenrechte | bpb.de

UN und Menschenrechte Editorial Wozu brauchen wir heute die Vereinten Nationen? Bilanz und Perspektiven der Weltorganisation Zwischen Quasi-Gericht und politischem Organ: Die Menschenrechtsausschüsse der Vereinten Nationen 50 Jahre UN-Menschenrechtspakte Der Schutz von Zivilisten durch UN-Friedenseinsätze Prävention von Massenverbrechen im Sinne der "Schutzverantwortung" - aber wie? Universalismus, Partikularismus und das Streben nach menschlicher Würde Menschenrecht Asyl

Editorial

Anne-Sophie Friedel

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In der Geschichte der Menschenrechte markiert das Jahr 1966 einen Meilenstein: Mit dem "Sozialpakt" über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und dem "Zivilpakt" über bürgerliche und politische Rechte verabschiedeten die Vereinten Nationen vor 50 Jahren die beiden ersten völkerrechtlich verbindlichen Menschenrechtsabkommen – ein wichtiger Schritt zur Kodifizierung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. Bis heute wurden im Rahmen der Vereinten Nationen sieben weitere internationale Menschenrechtsverträge geschlossen, die sich besonders gefährdeten Gruppen oder bestimmten Themen widmen, zuletzt 2006 das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und das Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen. Diese Abkommen bilden die Grundlage des internationalen Menschenrechtsschutzes.

Während dieser in materiell-rechtlicher Hinsicht bereits weit fortgeschritten ist, stellt seine Umsetzung nach wie vor eine Herausforderung dar. Denn auch im 21. Jahrhundert kann kaum von einer weltweiten Verwirklichung der Menschenrechte gesprochen werden, die dem Anspruch ihrer universellen Geltung gerecht wird. Laut dem jüngsten Jahresbericht von Amnesty International hat sich die Menschenrechtslage sogar wieder deutlich verschlechtert. In 122 der 160 untersuchten Länder werde gefoltert oder misshandelt, in zwei Dritteln der Staaten gebe es keine Meinungs- und Pressefreiheit, in jedem zweiten Land unfaire Gerichtsverfahren – nicht nur im Kontext von Kriegen und Konflikten.

Die Durchsetzungskraft des komplexen Gefüges aus Kontrollmechanismen, Organen und Institutionen, das unter dem Dach der Vereinten Nationen über die Einhaltung der Menschenrechte wachen soll, ist begrenzt. Letztlich liegt es bei den Staaten, Menschenrechtsfragen auch im Falle von Zielkonflikten mit strategischen und wirtschaftlichen Interessen in der politischen Praxis nicht hintanzustellen. Als zentrales Forum für einen internationalen Menschenrechtsdiskurs ist und bleibt die Weltorganisation allerdings unverzichtbar.