Etymologisch geht "Amt" zurück auf das keltisch-lateinische ambactus, das wörtlich "der Umhergeschickte" bedeutet und damit Diener bezeichnete. In diesem Sinne dient der Amtswalter im demokratischen Rechtsstaat dem Gemeinwohl. Folglich gilt die Anforderung: Wer ins Amt berufen wird, muss vertrauenswürdig sein.
Dieses Vertrauen ist mit der Erfüllung ethischer Pflichten und Verhaltenserwartungen verbunden, die als "Amtsethos" oder "Amtswürde" zusammengefasst werden. Das Besondere daran: Die Pflichten haften nicht an der Person, sondern am Amt selbst. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Anreize maßgeblich sind für eine Karriere in einem politischen Amt, das zwar höchsten Ansprüchen genügen muss, aber nicht immer entsprechendes Ansehen genießt.
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