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Zuwanderung und Integration. Aktuelle Zahlen, Entwicklungen, Maßnahmen | Integrationspolitik | bpb.de

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Zuwanderung und Integration. Aktuelle Zahlen, Entwicklungen, Maßnahmen

Özlem Konar Axel Kreienbrink Anja Stichs

/ 15 Minuten zu lesen

Ende 2015 lebten 82,2 Millionen Menschen in Deutschland und somit rund eine Million Personen mehr als ein Jahr zuvor. Das Bevölkerungswachstum 2015 resultierte vor allem aus den hohen Zuzugszahlen – ohne Zuwanderung wäre die Zahl der Bevölkerung zurückgegangen, da im selben Jahr deutlich mehr Sterbefälle als Geburten registriert wurden.

Nach einer relativ konstanten Zahl der Zuzüge von 2006 bis 2009 war in den Folgejahren ein deutlicher Anstieg der Zuzugszahlen zu verzeichnen. 2015 wurde mit 1,8 Millionen Zuzügen der bisherige Höchststand erreicht (Abbildung 1). Der Zuwachs ist vor allem auf den Anstieg der Zuwanderung aus humanitären Gründen zurückzuführen. Auch die Zahl der Fortzüge stieg 2015 weiter. Insgesamt belief sich der Wanderungsüberschuss auf 1,2 Millionen und hat sich im Vergleich zu 2014 fast verdoppelt.

Abbildung 1: Zu- und Fortzüge von ausländischen Staatsangehörigen von 2006 bis 2015


Neben den vielen Schutzsuchenden 2015 kamen aber auch annähernd so viele Unionsbürger nach Deutschland sowie eine geringere Anzahl ausländischer Studierende, die ihr Studium an einer deutschen Hochschule aufgenommen haben. Zudem wurden 82.440 Aufenthaltserlaubnisse aus familiären Gründen und 38.836 Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit erteilt (Abbildung 2).

Abbildung 2: Überblick über die wichtigsten Zuwanderergruppen 2015


Für 2016 zeichnet sich ein Rückgang der Zuwanderungszahlen ab. In den ersten neun Monaten wurden 1.021.543 Zuzüge und 507.010 Fortzüge im Ausländerzentralregister (AZR) registriert, der Wanderungssaldo belief sich damit auf 514.533. Im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum gingen die Zuzugszahlen um 17 Prozent zurück, zugleich ist die Zahl der Fortzüge um 27 Prozent gestiegen – damit ist der Saldo für den Vergleichszeitraum um rund 40 Prozent zurückgegangen. Der Rückgang der Wanderungszahlen ist insbesondere auf die gesunkene Fluchtmigration zurückzuführen.

Fluchtmigration

2015 war besonders geprägt durch den Zuzug von Schutzsuchenden. Die Zahl der Einreisen war so groß, dass nicht alle Asylsuchenden ihren Antrag im selben Jahr stellen konnten. So standen rund 890.000 Einreisen 441.899 Asylerstanträge gegenüber, zu denen noch 34.750 Asylfolgeanträge kamen. Die Hauptherkunftsländer der Asylsuchenden waren Syrien, Albanien, Kosovo, Afghanistan, Irak, Serbien und Mazedonien. 2016 ging die Zahl der neueingereisten Asylsuchenden mit rund 280.000 im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurück. Doch da 2016 noch jene, die 2015 keinen Asylantrag hatten stellen können, nachregistriert werden mussten, wurden in dem Jahr insgesamt 722.370 Erstanträge gestellt.

Der Blick auf die soziodemografische Struktur der Asylerstantragsteller von 2015 und 2016 zeigt, dass fast drei Viertel von ihnen jünger als dreißig Jahre alt waren und circa ein Drittel minderjährig. Mehr als zwei Drittel der Asylerstanträge wurden von männlichen Asylbewerbern gestellt. Rund drei Viertel der Erstantragsteller waren muslimischen Glaubens, gefolgt von Christen mit rund 13 Prozent und Jesiden mit einem Anteil von 5 Prozent.

Erste Erkenntnisse über die Bildung und Arbeitsmarkterfahrung von Schutzsuchenden gibt die repräsentative IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten. Für diese Studie wurden Personen befragt, die mindestens 18 Jahre alt und vom 1. Januar 2013 bis einschließlich 31. Januar 2016 nach Deutschland eingereist waren.

Die Ergebnisse zeigen, dass 31 Prozent der Befragten eine Hochschule oder eine berufliche Bildungseinrichtung besucht haben. Weitere 37 Prozent haben nach eigenen Angaben eine weiterführende Schule besucht und 32 Prozent abgeschlossen – dabei verfügen vor allem Syrer und Iraner überproportional häufig über hohe Bildungsabschlüsse. Lediglich 10 Prozent haben nur eine Grundschule in ihrem Herkunftsland besucht, weitere 9 Prozent haben keine Schulbildung. Gleichzeitig ergab die Untersuchung eine hohe Bildungsaspiration: 46 Prozent der Befragten ohne Schulabschluss oder mit einem niedrigen wollen einen (höheren) erwerben.

Eine Basis für berufliche Integration ist gegeben: 73 Prozent der Befragten im Alter von 18 bis 65 Jahren können Berufserfahrung nachweisen. Darunter 30 Prozent als Arbeiter, 25 Prozent als Angestellte ohne Führungsposition sowie 13 Prozent als Angestellte mit Führungsposition. Allerdings bleibt dabei die Herausforderung der Sprache, denn über 90 Prozent der Befragten verfügten vor ihrer Flucht über keine Deutschsprachkenntnisse. Die subjektive Einschätzung der Sprachkenntnisse steigt aber mit der Dauer des Aufenthalts: 18 Prozent der Befragten, die sich höchstens seit zwei Jahren in Deutschland aufhalten, gaben bereits an, über gute und sehr gute Deutschkenntnisse zu verfügen; 35 Prozent gaben mittlere und 47 Prozent schlechte Sprachkenntnisse an. Bei Personen, die länger als zwei Jahre in Deutschland leben, liegt der Anteil mit sehr guten oder guten Deutschkenntnissen bereits bei 32 Prozent, mit mittleren bei 37 Prozent.

EU-Binnenmigration von Unionsbürgern

Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren ebenso zu einem wichtigen Zielland für Unionsbürger entwickelt: Die Zahl der in Deutschland lebenden Unionsbürger hat sich laut AZR von rund 2,7 Millionen Personen im Jahr 2010 auf 4,0 Millionen Personen im Jahr 2015 deutlich erhöht. Besonders gewachsen ist die Zahl der Staatsangehörigen aus Mitgliedsstaaten, die im Zuge der EU-Osterweiterung beigetreten sind. Die Zahl der rumänischen und polnischen Staatsangehörigen hat seit 2010 um jeweils mehr als 300.000 Personen zugenommen, die der bulgarischen um rund 152.000 Personen. Allein aus diesen drei Ländern kommen damit 59 Prozent der im Jahr 2015 zu verzeichnenden zusätzlichen Unionsbürger. Weitere 16 Prozent machen Staatsangehörige aus den südeuropäischen Staaten Italien, Griechenland, Spanien und Portugal aus.

Für die Einreise benötigen Unionsbürger weder ein Visum noch einen Aufenthaltstitel. Entsprechend können aus dem AZR zwar die Zahl der gemeldeten Unionsbürger und der Zeitpunkt ihrer Einreise entnommen werden, nicht aber Informationen über das Motiv oder den Zweck der Einreise.

Über rumänische und polnische Staatsangehörige liegen jedoch aktuelle Informationen vor, die 2015 im Rahmen der Repräsentativuntersuchung ausgewählte Migrantengruppen (RAM) des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhoben wurden. Die Analysen zeigen, dass bei beiden Gruppen arbeitsmarktorientierte Gründe der Zuwanderung dominieren. Rund 70 Prozent der seit 2010 Zugewanderten kamen nach Deutschland, um eine Arbeit zu suchen oder ein Arbeitsverhältnis aufzunehmen. Zugleich lebte weniger als jeder Zehnte in einem Haushalt, in dem Transferleistungen die einzige Einkommensquelle darstellen. Ergebnisse des Zuwanderungsmonitors des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) deuten zudem darauf hin, dass die Arbeitsmarktorientierung bei Unionsbürgern insgesamt stark ausgeprägt ist. So lag die Beschäftigungsquote bei Bürgern aller 27 EU-Länder (ohne Deutschland) im Alter von 15 bis unter 65 Jahren im Februar 2017 bei 54 Prozent. Bei bulgarischen und rumänischen Staatsangehörigen war sie mit 59 Prozent sogar etwas höher.

Die RAM-Daten verdeutlichen weiter, dass die meisten der seit 2010 zugewanderten polnischen Frauen und Männer über ein gutes Qualifikationsprofil verfügen. 76 Prozent können einen mittleren oder hohen Schulabschluss vorweisen. 83 Prozent haben eine berufliche Ausbildung oder ein Studium absolviert. Rumänische Neuzuwanderer bringen etwas schlechtere Voraussetzungen mit. Dies betrifft weniger die schulische Bildung, immerhin 68 Prozent haben einen mittleren oder hohen Schulabschluss. Allerdings verfügen 38 Prozent weder über einen beruflichen Ausbildungs- noch einen Studienabschluss. Da insbesondere gering Qualifizierte auf dem deutschen Arbeitsmarkt schlechtere Chancen haben, ist bei einem Teil der Betroffenen von prekären Arbeitsverhältnissen und einem hohen Arbeitslosenrisiko auszugehen.

Der Zuwanderungsmonitor bestätigt, dass sich die Arbeitsmarktintegration bei einem Teil der bulgarischen und rumänischen Staatsangehörigen als schwierig erweist. Die SGB-II-Quote beträgt 19 Prozent und ist damit höher als bei Unionsbürgern insgesamt (12 Prozent). Gleichzeitig ist der Anteil der "Aufstocker", also erwerbstätiger Leistungsbezieher, überproportional hoch.

Unionsbürger haben keinen gesetzlichen Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs. Sie können jedoch unter bestimmten Bedingungen zugelassen werden, wenn es freie Plätze gibt – und der Andrang ist groß. 2015 waren 42 Prozent der neuen Integrationskursteilnehmer Unionsbürger. 2016 ist der Anteil auf 18 Prozent gesunken. Dies ist jedoch weniger auf ein sinkendes Interesse zurückzuführen. Vielmehr wurden die Kursplätze verstärkt an anspruchsberechtigte Geflüchtete mit längerfristiger Aufenthaltsperspektive vergeben.

Familiennachzug aus Drittstaaten

Der Familiennachzug hat in den vergangenen Jahren wieder deutlich an Bedeutung gewonnen. Nach rund 48.000 Zuzügen 2008 ist die Zahl auf fast 82.500 Personen 2015 gestiegen.

Zur Gruppe nachzugsberechtigter Familienangehöriger gehören Ehepartner von ausländischen sowie deutschen Personen, die in Deutschland leben, minderjährige Kinder sowie Eltern minderjähriger Kinder. In Ausnahmefällen kann auch der Nachzug sonstiger nicht zur Kernfamilie gehörender Familienangehöriger gewährt werden. Findet der Familiennachzug zu einem Drittstaatsangehörigen statt, muss dieser unter anderem über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um für den Unterhalt der Nachgereisten zu sorgen. Wesentliche Voraussetzung beim Ehegattennachzug ist, dass der nachreisende Partner mindestens 18 Jahre alt ist. Weiterhin müssen im Regelfall vor der Visaerteilung einfache deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Seit September 2013 sind nachgezogene Familienangehörige berechtigt, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen.

Viele Jahre dominierten nachreisende Ehepartnerinnen den Familiennachzug. 2015 stellten sie allerdings nur noch einen Anteil von 43 Prozent an allen nachreisenden Familienangehörigen. Gleichzeitig war das Jahr durch einen erheblich angestiegenen Anteil nachreisender Kinder geprägt. Er belief sich auf 34 Prozent. Diese Verschiebung ist durch die steigende Zahl Geflüchteter zu erklären, die ihre im Herkunftsland oder in Transitländern zurückgebliebenen Kinder nachholen. Die verbleibenden Familienangehörigen waren nachreisende Ehemänner (15 Prozent), Eltern oder sonstige Familienangehörige (8 Prozent).

Die Muster des Familiennachzuges unterscheiden sich je nach Zuwanderungsland und -geschichte. Der Familiennachzug aus der Türkei und dem ehemaligen Jugoslawien ist dadurch charakterisiert, dass neben Ehefrauen auch vergleichsweise viele Ehemänner einreisen. Oftmals handelt es sich um intraethnische Ehen mit einem Partner gleicher Herkunft, der schon lange in Deutschland lebt, teilweise in Deutschland geboren ist und/oder die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Aus anderen Ländern kommen hingegen sehr wenige Männer. Dazu gehören etwa Russland, die Ukraine oder Thailand. Viele der Frauen aus diesen Ländern sind mit einem deutschen Partner ohne Migrationshintergrund verheiratet. Für den Ehegattennachzug war damit viele Jahre bestimmend, dass die Familien in Deutschland neu gegründet wurden.

2015 bildeten syrische Staatsangehörige mit einem Anteil von 19 Prozent erstmals die größte Gruppe unter den nachgereisten Familienangehörigen. Mehrheitlich handelte es sich um Kinder. Außerdem reisten viele Ehefrauen ihren zuvor nach Deutschland geflohenen Ehepartnern nach. Vor diesem Hintergrund zeichnet sich ab, dass im Zuge der jüngsten Flüchtlingszuwanderung die klassische Form des Familiennachzuges, die bereits in den 1970er Jahren verbreitet war, wieder an Bedeutung gewinnt. Klassische Form heißt: Die Familie bestand bereits vor der Migration, beide Partner stammen aus dem gleichen Herkunftsland und wandern zeitversetzt zu. Ein wichtiger Unterschied zu dem oben dargestellten Muster ist, dass sich beide Partner in Deutschland neu orientieren und in einem noch fremden gesellschaftlichen System zurechtfinden müssen. Es ist zu erwarten, dass diese Familien in vielen Lebensbereichen Unterstützung durch zielgruppengerechte Beratungsangebote bedürfen.

Migration zum Zweck der Erwerbstätigkeit

Die Rahmenbedingungen im Bereich Arbeitsmigration aus Drittstaaten wurden angesichts des steigenden Fachkräftebedarfs in den vergangenen Jahren deutlich gelockert. Während bis 2012 die Einreise zum Zweck der Erwerbstätigkeit an ein konkretes Stellenangebot gebunden war, wurde diese Regelung mittlerweile liberalisiert. Personen mit einem Hochschulabschluss können seitdem auch ohne Arbeitsplatzangebot einreisen und in Deutschland auf Stellensuche gehen. Bei Personen ohne Berufsausbildung ist die Einreise zum Zweck der Erwerbstätigkeit nach wie vor an ein Arbeitsplatzangebot gekoppelt. Im Sommer 2012 wurde zudem die Blaue Karte EU als Aufenthaltstitel für Akademiker eingeführt, die über ein konkretes Arbeitsplatzangebot verfügen, mit dem ein Mindestgehalt erzielt wird.

Insgesamt wurden im Bereich der Erwerbsmigration im Jahr 2015 38.836 Aufenthaltserlaubnisse an Zuwanderer nach den Paragrafen 18 bis 21 des Aufenthaltsgesetzes erteilt. Hauptherkunftsländer waren insbesondere die Vereinigten Staaten, Indien, Bosnien-Herzegowina, Serbien (inklusive dem ehemaligen Staatenbund Serbien und Montenegro) und China. Allein mit einer Blauen Karte EU sind rund 7.000 Personen eingereist. 44 Prozent von ihnen erhielten die Blaue Karte EU für eine Beschäftigung in einem sogenannten Mangelberuf, das heißt eine Beschäftigung als Humanmediziner, IT-Fachkraft, Ingenieur, Mathematiker oder Naturwissenschaftler. Die meisten Blauen Karten EU wurden an Staatsangehörige aus Indien erteilt; mit Abstand gefolgt von der Russischen Föderation, der Ukraine, China sowie den Vereinigten Staaten. Für die Erteilung einer Blauen Karte EU sind keine deutschen Sprachkenntnisse nachzuweisen. Familienangehörige eines Inhabers einer Blauen Karte EU haben zudem einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, ohne dass der zuziehende Ehegatte Deutschkenntnisse nachweisen muss.

Laut einer aktuellen repräsentativen BAMF-Studie zu Inhabern einer Blauen Karte EU sind insgesamt zwei Drittel der Befragten in einem MINT-Beruf (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) tätig und ein Fünftel als Humanmediziner. Knapp ein Drittel der Befragten war bereits vor der Berufstätigkeit für einen Studienaufenthalt in Deutschland und konnte somit erste Sprachkenntnisse erwerben. Von den Personen, die zu Beginn der Berufstätigkeit über keine Deutschkenntnisse verfügten, konnte die große Mehrheit (90 Prozent) ihr Sprachniveau erhöhen. Als Grund für die Zuwanderung nach Deutschland wurden am häufigsten der Wunsch nach internationaler Erfahrung und mangelnde Perspektiven im Herkunftsland angegeben. Etwa ein Drittel der Teilnehmer plant dauerhaft, in Deutschland zu bleiben.

Mit Blick auf die gesamte Erwerbsmigration zeigt sich, dass mittlerweile fast jeder fünfte Arbeitsmigrant eine Blaue Karte EU besitzt. Insgesamt wurden seit August 2012 bis September 2015 35.000 Blaue Karte EU erteilt, womit sie sich als wichtiges Instrument für Fachkräftegewinnung etabliert hat.

Migration zum Zweck der Ausbildung

Die Zahl der Bildungsausländer hat insbesondere in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen. Lange Jahre schwankte ihre Zahl um die 180.000 Personen. Im Wintersemester 2012/13 wurde erstmals die Schwelle von 200.000 Personen überschritten. Im Wintersemester 2015/16 studierten in Deutschland rund 250.000 ausländische Staatsangehörige, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hatten. Ihr Anteil an allen Studierenden betrug 9 Prozent.

Die in Deutschland studierenden Bildungsausländer kommen aus verschiedensten Ländern. Fast zwei Drittel der Studienanfänger waren Drittstaatsangehörige, rund ein Drittel EU-Staatsangehörige. Die größten Gruppen bildeten 2015 Staatsangehörige aus China (11 Prozent), Indien und Italien (jeweils 5 Prozent). Bei der Studienwahl dominierten ingenieurwissenschaftliche Fächer. 36 Prozent der Bildungsausländer studierten in diesem Bereich. An zweiter Stelle folgten Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (29 Prozent).

Die aus dem Ausland kommenden Studierenden streben überwiegend an, ihr Studium in Deutschland abzuschließen. Allerdings ist das Risiko des Studienabbruchs bei Bildungsausländern höher: Nach einer aktuellen Studie beenden gut 40 Prozent von ihnen das Bachelorstudium ohne Abschluss. Bei Studierenden ohne Migrationshintergrund lag die Abbruchquote dagegen bei unter 30 Prozent. Als Gründe werden Sprachprobleme, andere Lern- und Wissenschaftstraditionen, finanzielle Probleme sowie unzureichende Unterstützung im Freundes- und Familienkreis genannt. Oftmals fehlen Kontakte zu Personen, die das deutsche Universitätssystem aus eigener Erfahrung kennen.

Haben ausländische Studierende dagegen erfolgreich ihr Studium abgeschlossen, zeigen sie nach den Ergebnissen der BAMF-Absolventenstudie eine überwiegend erfolgreiche Erwerbsbeteiligung. Mit 38 Prozent sind die Befragten überdurchschnittlich häufig in MINT-Berufen beschäftigt. Die große Mehrheit möchte über mehrere Jahre in Deutschland bleiben, ein Drittel sogar für immer. Insofern liegt hier Potenzial zum Ausgleich von Fachkräfteengpässen in Deutschland.

Maßnahmen zur Integration

Für die Zuwanderer steht eine Vielzahl an Maßnahmen in den Bereichen Sprachvermittlung, Bildung, Integration in Ausbildung und Arbeit sowie gesellschaftliche Integration zur Verfügung. Verantwortlich für die Maßnahmen sind sowohl der Bund, die Länder als auch die Kommunen.

Zentraler Punkt ist die Vermittlung der deutschen Sprache. Dies beginnt bereits mit Sprachfördermaßnahmen in den Kitas. Maßnahmen wie das Programm "Sprach-Kitas" werden von der Bundesregierung über die Programmlaufzeit von 2016 bis 2019 mit jährlich bis zu 100 Millionen Euro gefördert. Daran schließt die schulische Sprachförderung im Fach Deutsch an, die sich an Kinder wendet, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen. Die Formate sind je nach Alter der Kinder, Schulform und Bundesland unterschiedlich.

Der Integrationskurs ist das Kernstück der Integrationsmaßnahmen für erwachsene Zuwanderer, finanziert vom Bund und umgesetzt vom BAMF. Neben dem allgemeinen Integrationskurs (600 Stunden Sprachkurs, 100 Stunden Orientierungskurs) gibt es Kurse mit Alphabetisierung, Kurse für Frauen, Eltern, Jugendliche und junge Erwachsene (die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen), Förderkurse (900 Stunden Sprachkurs) sowie Intensivkurse (400 Stunden Sprach-, 30 Stunden Orientierungskurs) für Zugewanderte mit einem Schul- oder Ausbildungsabschluss (analog der Hochschulreife). Bei circa 1700 Trägern (zum Beispiel Volkshochschulen, private Sprach- und Fachschulen, Bildungsstätten) wurden allein 2016 rund 20.000 Kurse begonnen. Insgesamt haben von 2005 bis 2016 etwa 1,65 Millionen Personen einen Integrationskurs begonnen, davon 339578 im Jahr 2016, was fast eine Verdoppelung gegenüber dem Vorjahr darstellt und unter anderem auf die starke Flüchtlingszuwanderung 2015 zurückzuführen ist.

Spracherwerb wird aber auch gefördert, um die Integration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern: In den Sprachkursen, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert und vom BAMF angeboten werden (ESF-BAMF-Programm), können Zuwanderer seit 2007 berufsrelevante Sprachkenntnisse erwerben. Zielgruppe sind Personen mit Anspruch auf Arbeitslosengengeld I und II, aber auch arbeitssuchende Personen mit Migrationshintergrund und geringen Sprachkenntnissen (mindestens Niveau A1). Dieses Programm läuft allerdings aus und wird durch die berufsbezogene Deutschsprachförderung ersetzt, die 2015 geschaffen wurde und ebenfalls vom BAMF umgesetzt wird. Dieses Programm soll individuelle Bedürfnisse besser erfassen. Daher gibt es neben einem Basismodul (300 Stunden) anschließende Spezialmodule für verschiedene Berufe; ebenso für Personen, die sich in einem Verfahren zur Anerkennung ihre ausländischen Qualifikationen befinden, oder für Personen, die im regulären Integrationskurs nicht das Niveau B1 erreichen konnten.

Arbeitsmarktorientierte Maßnahmen zur Integration, die hier anschließen, sind zum Beispiel solche aus dem IQ-Programm "Integration durch Qualifizierung", das über 400 Teilprojekte umfasst mit Schwerpunkten in den Bereichen Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung. Dazu kommen Qualifizierungsmaßnahmen für Personen, die über ausländische Abschlüsse verfügen. Für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse haben sowohl der Bund als auch die Länder für die Berufe in ihren jeweiligen Zuständigkeiten Anerkennungsgesetze erlassen und Stellen für die Anerkennung bestimmt.

Bund und Länder fördern auch die Beratung für Zuwanderer. Seit 2005 gibt es die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer als zeitlich befristetes und individuelles Beratungsangebot durch Träger der Wohlfahrtspflege (oft in der Sprache des Herkunftslandes). Es richtet sich an Neuzugewanderte über 27 Jahre. Auch schon länger hier lebende Zuwanderer können beraten werden, wenn ein "nachholender Integrationsbedarf" vorliegt. Daneben gibt es, gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Beratung der Jugendmigrationsdienste (JMD) für Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund im Alter von 12 bis 27 Jahren. Die JMD arbeiten dabei mit Schulen, Ausbildungsbetrieben, Integrationskursträgern und anderen Einrichtungen der Jugendhilfe zusammen.

Daneben fördern Bund, Länder und Kommunen Projekte zur sozialen und gesellschaftlichen Integration von Zuwanderern. Hierzu gehören etwa Kurse speziell für Frauenoder Angebote aus dem Bereich Integration durch Sport mit zielgruppenspezifischen Angeboten. Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration weist aber zu Recht darauf hin, dass neben all den spezifischen Maßnahmen für Menschen mit Migrationshintergrund auch die allgemeinen Maßnahmen in den zentralen Bereichen der Familien- und Arbeitsmarkt- sowie der Bildungspolitik eine integrierende Wirkung entfalten.

Fazit

Auch wenn in den vergangenen zwei Jahren fast ausschließlich über Fluchtmigration gesprochen wurde, war und ist die Zuwanderung nach Deutschland vielfältiger. Sie umfasst ganz überwiegend EU-Bürger und auch ausländische Studierende. Gemeinsam ist jenen, die neu nach Deutschland kommen, dass sie ganz überwiegend in jungem Alter sind und einen längeren Aufenthalt in Deutschland anstreben. Das bringt sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich.

Heute hält der Staat ein breites Angebot an Integrationsmaßnahmen bereit. Im Vordergrund stehen der Erwerb der deutschen Sprache und die Teilhabe am Arbeitsmarkt. Die Maßnahmen sollen die notwendigen Voraussetzungen für die gesellschaftliche Integration schaffen, die aber nicht als einseitige Anpassung der Zuwanderer zu begreifen ist, sondern als ein fortwährender Prozess, der die gesamte Gesellschaft betrifft.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Das Zuwanderungsgeschehen in Deutschland wird in diesem Beitrag auf Basis der Daten des Ausländerzentralregisters (AZR) betrachtet, da diese eine Differenzierung von Einreise und Aufenthalt nach Aufenthaltszwecken ermöglichen. Im Gegensatz zur amtlichen Wanderungsstatistik des Statistischen Bundesamtes werden Daten von Personen, die mehrfach im Jahr zu- und fortziehen, hier nur einmal erfasst. Daher fallen die Zahlen des AZR geringer aus als in der fallbezogenen Wanderungsstatistik.

  2. Vgl. Bundesministerium des Innern (BMI)/Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Migrationsbericht 2015, Berlin–Nürnberg 2016.

  3. Vgl. Herbert Brücker et al. (Hrsg.), IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten: Überblick und erste Ergebnisse, Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung, IAB-Forschungsbericht 14/2016.

  4. Vgl. Statistisches Bundesamt, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Ausländische Bevölkerung, Ergebnisse des Ausländerzentralregisters, Fachserie 1, Reihe 2, Wiesbaden 2016, S. 30ff.

  5. Vgl. Christian Babka von Gostomski, Aspekte der Integration von zugewanderten rumänischen und polnischen Staatsangehörigen in Deutschland, BAMF-Kurzanalyse 6/2016, S. 3ff.

  6. Vgl. Herbert Brücker et al., Zuwanderungsmonitor, IAB, Aktuelle Berichte 4/2017.

  7. Vgl. Babka von Gostomski (Anm. 5), S. 5.

  8. Anteil der Leistungsberechtigten nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) an der jeweils betrachteten Bevölkerungsgruppe von 0 bis zur Regelaltersgrenze (65).

  9. Vgl. Brücker et al. (Anm. 6), S. 5.

  10. BAMF, Bericht zur Integrationskursgeschäftsstatistik für das Jahr 2016, Abfragestand: 3.4.2017, Externer Link: http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Integration/2016/2016-integrationskursgeschaeftsstatistik-gesamt_bund.pdf?__blob=publicationFile, S. 6.

  11. Vgl. BMI/BAMF (Anm. 2), S. 228.

  12. Zu den Voraussetzungen vgl. Janne Grote, Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland, BAMF-Working Paper 73/2017, S. 26ff.

  13. Vgl. BMI/BAMF (Anm. 2), S. 115.

  14. Vgl. Tobias Büttner/Anja Stichs, Die Integration von zugewanderten Ehegattinnen und Ehegatten in Deutschland, BAMF, Forschungsbericht 22/2014, S. 97ff.

  15. Vgl. Elisa Hanganu/Barbara Heß, Die Blaue Karte EU in Deutschland, BAMF, Forschungsbericht 27/2016.

  16. Vgl. BMI/BAMF (Anm. 2), S. 75ff.

  17. Vgl. Simone Burkhardt et al., Wissenschaft Weltoffen 2016. Daten und Fakten zur Internationalität von Studium und Forschung in Deutschland, Bielefeld 2017, S. 6.

  18. Die Quoten wurden auf der Basis des Absolventenjahrganges 2012 berechnet. Siehe Simon Morris-Lange, Allein durch den Hochschuldschungel. Hürden zum Studienerfolg für international Studierende und Studierende mit Migrationshintergrund, Berlin 2017, S. 15.

  19. Vgl. Elisa Hanganu/Barbara Heß, Beschäftigung ausländischer Absolventen deutscher Hochschulen, BAMF, Forschungsbericht 23/2014.

  20. Vgl. Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration, Integration im föderalen System: Bund, Länder und die Rolle der Kommunen, Berlin 2012.

  21. Siehe Externer Link: http://sprach-kitas.fruehe-chancen.de.

  22. Zu verschiedenen Modellen vgl. Mona Massumi et al., Neu zugewanderte Kinder und Jugendliche im deutschen Schulsystem, Köln 2015, S. 43–51.

  23. Vgl. BAMF (Anm. 10), S. 3.

  24. Vgl. BAMF, Das ESF-BAMF-Programm, 25.5.2016, Externer Link: http://www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/DeutschBeruf/Deutschberuf-esf/deutschberuf-esf-node.html.

  25. Vgl. BAMF, Berufsbezogene Deutschsprachförderung (gem. §45a AufenthG), 13.6.2017, Externer Link: http://www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/DeutschBeruf/Bundesprogramm-45a/bundesprogramm-45a-node.html.

  26. Zur Programmübersicht siehe Externer Link: http://www.netzwerk-iq.de/foerderprogramm-iq/programmuebersicht.html.

  27. Ausführlich Lisa Brandt et al., Zehn Jahre Migrationsberatung für Erwachsene (MBE), BAMF, Forschungsbericht 25/2015.

  28. Vgl. Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration, Deutschlands Wandel zum modernen Einwanderungsland, Jahresgutachten 2014, Berlin 2014, S. 152–160.

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