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Frauen wählen Editorial Demokratiegeschichte ohne Frauen? Ein Problemaufriss Auch unsere Stimme zählt! Der Kampf der Frauenbewegung um das Wahlrecht in Deutschland Die Suffragetten. Mit Militanz zum Frauenstimmrecht Geschlechtergerechte Repräsentation in historischer und internationaler Perspektive Wählen Frauen anders als Männer? Partizipation und Repräsentation von Frauen in arabischen Ländern Zeittafel: Einführung des Frauenwahlrechts in ausgewählten Staaten

Auch unsere Stimme zählt! Der Kampf der Frauenbewegung um das Wahlrecht in Deutschland

Kerstin Wolff

/ 17 Minuten zu lesen

Vor 100 Jahren wurde das Frauenwahlrecht in Deutschland eingeführt. Nicht Weltkrieg und Novemberrevolution waren die Auslöser für die Einführung, dieser ging vielmehr ein langer, letztlich erfolgreicher Kampf der Frauenbewegung voraus.

Unter dem Titel "Die Suffragette – Taten statt Worte" kam 2015 ein Film zum Kampf der englischen Suffragetten um das Frauenwahlrecht zu Beginn des 20. Jahrhunderts ins deutsche Kino. 2017 eroberte der Film "Die göttliche Ordnung", in dem es um den Kampf um das Frauenwahlrecht in der Schweiz der 1970er Jahre geht, die Leinwand. Spätestens diese beiden Filme haben die Aufmerksamkeit auf die Geschichte des Wahlrechtskampfes der Frauen in Europa gelenkt. So sehr es zu begrüßen ist, dass auch Frauengeschichte ins Kino kommt, so schwierig ist bei genauerer Betrachtung die Auswahl der Erzählperspektive. Denn die Fokussierung auf die kampfbereiten englischen Suffragetten oder die verspäteten Schweizerinnen, auf ihre Methoden und Theorien sorgt dafür – so meine These –, dass Frauenwahlrechtskämpfe in anderen Ländern immer vor der Folie dieser radikalen oder verspäteten Entwicklungen gelesen und bewertet werden. Damit werden andere Wege zum Frauenwahlrecht verkürzt sowie die Einbettung nationaler Frauenwahlrechtskämpfe in die nationalen Demokratiegeschichten behindert.

Für die deutsche Geschichte kommt noch ein weiteres mächtiges Interpretationsmuster erschwerend hinzu: Es wird bis heute davon ausgegangen, dass die Einführung des Frauenwahlrechtes mit dem Ersten Weltkrieg zusammenhängt und durch die Novemberrevolution erfolgte. Damit werden die jahrzehntelangen Kämpfe um dieses Recht, die in Deutschland spätestens seit den 1890er Jahren geführt wurden, unsichtbar gemacht. Zuletzt aktualisierte und internationalisierte der Historiker Ewald Frie in einem Artikel zu "100 Jahre 1918/19" die Verknüpfung von Krieg, Revolution und Frauenwahlrecht, indem er über die Situation von Frauen im Ersten Weltkrieg schrieb: "In Europa waren Frauen in neuer Weise als Industriearbeitende und Protestierende sichtbar geworden. Nach 1918 wurde daher der Verzicht auf das Frauenwahlrecht zunehmend begründungsbedürftig." Mit dieser Interpretation wird die Bedeutung der sich seit Mitte des 19. Jahrhunderts formierenden Frauenbewegung ebenso negiert wie die Komplexität des gesamten Prozesses überhaupt.

Zudem hält sich in der deutschen Geschichtsschreibung hartnäckig die These eines deutschen "Sonderwegs" in Bezug auf das Frauenwahlrecht, da die frühe Frauen- und Geschlechtergeschichte den Kampf in Deutschland als "verspätet", "konservativ" und wenig durchsetzungsstark markiert hat. Die Historikerinnen Angelika Schaser und Gisela Bock sprechen sich schon seit Langem gegen diese Interpretation aus und belegen dies verschiedentlich. Bock etwa konnte zeigen, dass der Hinweis auf den verspäteten Einstieg der Deutschen in den Frauenwahlrechtskampf nicht stimmig ist. Im Vergleich mit der Situation in England und den USA arbeitete sie heraus, dass es in allen Ländern einen gemeinsamen Faktor gab, der entscheidend war für den Zeitpunkt, an dem Frauen begannen, für ihr Wahlrecht zu kämpfen. "Eine Frauenwahlrechtsbewegung entstand dann, wenn das Wahlrecht für Männer zur Debatte stand".

Die Ergebnisse von Bock und Schaser zum Ausgangspunkt nehmend, möchte ich in diesem Aufsatz den Kampf der Frauenbewegung um das Wahl- und Stimmrecht neu vorstellen. Dafür schlage ich eine Unterteilung des Kampfes in drei Phasen vor. Dies ist einmal eine propagandistische Frühphase, die durch die Ideen der Französischen Revolution angestoßen wurde und einen ersten Höhepunkt in der Revolution von 1848 hatte; dann die Organisationphase zwischen den 1890er Jahren und 1914, gefolgt von der eigentlichen Kampfphase zwischen 1917 und 1918. Ich möchte damit aufzeigen, dass der Kampf um das Frauenwahlrecht in Deutschland lang war, dass der Weltkrieg beziehungsweise die Novemberrevolution nicht als Auslöser gewertet werden können und dass dieser Kampf eng mit der Entwicklung der Frauenbewegung und der nationalen Demokratieentwicklung zusammenhing.

1789–1890: Propagandistische Frühphase

Diese Phase ist davon geprägt, dass die politische Idee der Gleichheit auch auf die Gleichheit der Geschlechter bezogen wurde und dies in einem Umfeld, das die Verschiedenheit und auch die verschiedene Wertigkeit der Geschlechter im bürgerlichen Geschlechtermodell betonte.

Die Ideen von "Freiheit – Gleichheit – Brüderlichkeit" wurden in der Französischen Revolution geboren. Obwohl Frauen die Revolution massiv unterstützten und Frauen aus den städtischen Unterschichten zu Hauptträgerinnen der sogenannten Brotaufstände wurden, wurden sie von Anfang an von den männlichen Revolutionären nicht als politisch gleichberechtigt wahrgenommen. Es war vor allem eine Frau, die für ihre selbstbewusste Forderung nach Einbeziehung von Frauen in das Versprechen der Gleichheit bekannt wurde: die Revolutionärin und Schriftstellerin Olympe de Gouges. Diese gab am 14. September 1791 ein 25-seitiges Büchlein in Druck mit dem Titel "Die Rechte der Frau". Das Herzstück des Textes war die "Erklärung der Rechte der Frau und der Bürgerin", die in ihrem Aufbau der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 nachempfunden war. Olympe de Gouges forderte die Gleichheit der Geschlechter bei der Gesetzgebung und eine Mitwirkung der Frauen im Parlament. Ihre Schrift war eine "Herausforderung an die Männerwelt, aber auch an Frauen", wie Gisela Bock formulierte, ein "Schlüsseldokument in der Geschichte der Frauen, der Frauenbewegung und des feministischen Denkens; darüber hinaus kann er auch als ein Schlüsseldokument des modernen politischen Denkens überhaupt gelten".

In Deutschland war es Louise Otto, die sich 50 Jahre später vor und während der Revolution von 1848 dafür einsetzte, dass Frauen das politische Stimmrecht erhalten sollten. Bereits vor 1848 mischte sie sich mit der "Adresse eines Mädchens" an den sächsischen Minister Oberländer in die öffentliche Debatte ein und brach eine Lanze für die (politischen) Rechte von Frauen. Durch die Herausgabe ihrer "Frauen-Zeitung", die zwischen 1849 und 1852 erschien, zeigte sie überdeutlich, dass sie versuchte, die Revolution auch für eine Ausweitung der gesellschaftlich akzeptierten weiblichen Rolle zu nutzen. So schrieb sie in der ersten Ausgabe am 21. April 1849: "Wir wollen unseren Theil fordern: das Recht, das Rein-Menschliche in uns in freier Entwicklung aller unserer Kräfte auszubilden, und das Recht der Mündigkeit und Selbständigkeit im Staat." Die Forderung nach der eigenen Selbstständigkeit war für Otto tief in ihr Verständnis von Emanzipation und Humanität eingelassen. Sie strebte ein anderes Geschlechterverhältnis an, in dem sie das Verhältnis von "Herr und Magd" beseitigen wollte. Sie war überzeugt, dass diese Art der Emanzipation, die einen starken Bildungsaspekt hat, "kein Mann von Wahrheit und Ehre dem Weibe" vorenthalten könne, "denn sie entfalte ‚die Fahne der Humanität‘ und ‚Humanität ist‘, so ihr programmatischer Schlußsatz, ‚der Weg zur Freiheit und die Freiheit selbst‘."

Eine weitere Einzelstimme, die in dieser Frühphase Argumente für ein Frauenstimmrecht bereitstellte, war die wortgewaltige und scharfzüngige Denkerin Hedwig Dohm. In ihrem 1876 veröffentlichten Werk "Der Frauen Natur und Recht" widmete sie sich dezidiert dem Stimmrecht. Im Gegensatz zu früheren Forderungen, die immer erklärten, warum die Frauen das Wahlrecht haben sollten, drehte Dohm den argumentativen Spieß um und fragte danach, warum Frauen es nicht hatten. Mit Dohms eigenen Worten: "Die Frauen fordern das Stimmrecht als ihr Recht. Warum soll ich erst beweisen, daß ich ein Recht dazu habe? (…) Der Mann bedarf, um das Stimmrecht zu üben, eines bestimmten Wohnsitzes, eines bestimmten Alters, eines Besitzes, warum braucht die Frau noch mehr?"

Mit diesen Äußerungen war das Thema Frauenstimmrecht weiter in die Öffentlichkeit vorgedrungen, allerdings – und das ist wichtig zu bedenken – waren dies Einzelstimmen. Es zeichnet die propagandistische Frühphase aus, dass hier das Thema formuliert und argumentativ aufbereitet wurde. Die Vertreterinnen dieser Phase bedienten sich gesamtgesellschaftlicher Umbruchphasen, in denen um den Zugang zur politischen Praxis insgesamt gestritten wurde beziehungsweise nutzten politische Diskursräume, um ihr Thema in die Öffentlichkeit zu tragen. War es bei Louise Otto der Aufbruch der Revolution von 1848, so fiel Hedwig Dohms Schrift 1876 in eine Phase, in der intensiv über das Männerwahlrecht debattiert wurde, stand doch das liberale Wahlrecht für den Reichstag dem (indirekten) Dreiklassenwahlrecht zum preußischen Abgeordnetenhaus entgegen. Dohm nutzte also mit ihrer Schrift das allgemeine Interesse an Wahlen, um daran zu erinnern, dass eine Hälfte der Gesellschaft weder das Dreiklassenwahlrecht noch das Reichstagswahlrecht besaß.

1890–1914: Organisationsphase

Titelseite der "Zeitschrift für Frauen-Stimmrecht" aus dem Jahr 1908 (© Zeitschrift für Frauen-Stimmrecht, 2. Jg., 1. 3. 1908, Nr. 3, Bestand: AddF, Kassel.)

Der Organisationsphase im engeren Sinne (ab 1902) ging eine vorbereitende Diskussionsphase voraus. Die Gründung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins (ADF) durch Louise Otto-Peters und Auguste Schmidt in Leipzig 1865 kann als Geburtsstunde der deutschen Frauenbewegung gewertet werden. Diese Gründung war die Initialzündung für viele Ortsvereine, die sogenannten Frauenbildungsvereine. Im Zentrum des Interesses dieser ersten Frauenvereine stand die bürgerliche Aus- und Weiterbildung von Mädchen und Frauen, denn in der mangelnden Bildung war vom ADF zu Recht eines der größten Probleme der Frauenemanzipation, aber auch des gesamten Frauenlebens erkannt worden. Der Kampf um den Zugang zu einer eigenständigen Berufsmöglichkeit stand deshalb am Beginn der bürgerlichen Frauenbewegung. Kam es nach der Reichsgründung 1871 zunächst zu einem Dämpfer der gemeinsamen Aktivitäten, konnte die Frauenbewegung nach der Aufhebung der Sozialistengesetze 1890 von der allgemeinen Aufbruchsstimmung profitieren. Aber: Frauen waren als Geschlechtsgruppe von einer politischen Partizipation weiterhin weitgehend ausgeschlossen. Das betraf nicht nur das Wahlrecht. Frauen war es in einigen Bundesländern des Wilhelminischen Kaiserreiches per Vereinsgesetz untersagt, sich politisch zu betätigen. War eine Frau Mitglied in einem Verein, der politische Themen behandelte, konnte dieser Verein verboten werden. Das bedeutete auch, dass Frauen nicht Mitglied in einer politischen Partei werden konnten.

Um die Forderung nach dem Wahlrecht innerhalb der Frauenbewegung besprech- und verhandelbar zu machen, wurde das Thema von wichtigen Protagonistinnen der Bewegung in eigenständigen Publikationen dar- und vorgestellt und eng verknüpft mit dem Kampf gegen die frauenverachtenden Vereinsparagrafen. Ab Mitte der 1890er Jahre begann daher eine rege Publikations- und Vortragstätigkeit, die von allen Flügeln und Gruppierungen der Frauenbewegung getragen wurde. Auch in der Bewegungspresse, also in den eigenen Zeitschriften der Frauenbewegung, erschienen vermehrt Artikel zu diesem Thema. So veröffentlichte zum Beispiel Helene Lange, die in der Forschung als reine Bildungsfachfrau gilt, 1896 eine Schrift für das Wahlrecht der Frau, Minna Cauer, die sich selbst als Radikale innerhalb der bürgerlichen Frauenbewegung verstand, kam in einer Publikation 1899 ebenfalls auf das Wahlrecht zu sprechen, und auch Clara Zetkin widmete sich diesem Thema.

Nach diesen schriftlichen Vorarbeiten gründete Anita Augspurg 1902 in Hamburg den ersten Frauenstimmrechtsverein, den Deutschen Verein für Frauenstimmrecht, und der Bund deutscher Frauenvereine (BDF), der 1895 gegründete Dachverband der bürgerlichen Frauenbewegung, nahm auf seiner fünften Generalversammlung (ebenfalls 1902) den Kampf um das Frauenstimmrecht in sein Programm auf. Mit diesem Schritt trat der Kampf um das Frauenwahlrecht in seine eigentliche Organisationsphase ein. Mit der Gründung des Deutschen Vereins für Frauenstimmrecht konnte auch die Anbindung an die weltweite Frauenstimmrechtsbewegung erreicht werden. Denn Augspurg gründete den Verein auch deshalb 1902, weil im Februar in Washington eine Internationale Frauenstimmrechtskonferenz stattfinden sollte und Deutschland ohne eigenständige Organisation nicht hätte teilnehmen können. Gleichzeitig war ein selbstständiger Verein auch die Grundvoraussetzung für eine Mitgliedschaft im Weltverband für Frauen-Stimmrecht, der 1904 in Berlin gegründet wurde.

Logo des Deutschen Verbandes für Frauen-Stimmrecht, ca. 1905. (© Bestand AddF Kassel, ST-40-1.)

Der Deutsche Verein für Frauenstimmrecht, der sich 1904 in den Deutschen Verband für Frauenstimmrecht umbenannte, setzte vor allem auf Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit. Darüber hinaus wurden Petitionen verfasst, Flugschriften herausgegeben, Vorträge organisiert und unter anderem Parteiarbeit betrieben, die darauf zielte, die Forderung nach dem Frauenstimmrecht in die diversen Parteiprogramme aufzunehmen. 1907 wurde auf der Generalversammlung in Frankfurt am Main "mit überwältigender Mehrheit" eine revidierte Satzung angenommen, in der "das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlrecht als Programmpunkt betont" wurde. Auf dieser Sitzung wurde auch eine eigene Zeitschrift ins Leben gerufen, die "Zeitschrift für Frauen-Stimmrecht", herausgegeben von Anita Augspurg.

Propagandaschrift für das Frauenstimmrecht von Lida Gustava Heymann aus dem Jahr 1907. (© Bestand AddF, Kassel.)

1908 war dann für die politische Betätigung der Frau ein entscheidendes Jahr – endlich durften Frauen Mitglieder in politischen Vereinen und damit auch in Parteien werden. Die organisierte Stimmrechtsbewegung nahm nach diesem Zeitpunkt richtig Fahrt auf, und die Mitgliederzahlen wuchsen enorm an. Zugleich häuften sich allerdings auch Kontroversen darüber, welchen genauen Inhalt die Frauenstimmrechtsforderungen haben sollten. Klar war allen bürgerlichen Frauenstimmrechtlerinnen, dass die Arbeit der Frauen für das Wahlrecht nicht an eine Partei geknüpft sein konnte, die Arbeit musste also parteiübergreifend sein. Wenn aber – so fragten sich einige Mitglieder – ein allgemeines, gleiches, geheimes und direktes Wahlrecht in den Statuten des Deutschen Verbandes für Frauenstimmrecht als Ziel stand und die Sozialdemokratie als einzige Partei dieses Wahlrecht forderte, war diese Forderung dann parteipolitisch neutral? Und: Wo ist es sinnvoll, für das Frauenstimmrecht zu kämpfen? In einem Frauenstimmrechtsverband oder auch oder nur in einer Partei?

Die Stimmrechtsbewegung sprach nun keineswegs mehr mit einer Stimme, und es gründeten sich unterschiedliche Vereine beziehungsweise es kam zu Abspaltungen vom bereits bestehenden Stimmrechtsverband. Zunächst schlossen sich einige Frauen, die ein Frauenwahlrecht auf der Basis des aktuellen Männerwahlrechtes befürworteten (das bedeutete die Akzeptanz eines Dreiklassenwahlrechtes auch für Frauen), in einem eigenen Verband zusammen (Deutsche Vereinigung für Frauenstimmrecht). Die beim Deutschen Verband für Frauenstimmrecht übrig gebliebenen Mitglieder positionierten sich sehr vage und vermieden es, in der Debatte um die Form des Wahlrechts eindeutig Stellung zu beziehen. Sie forderten ein nicht näher definiertes Wahlrecht für Frauen. Und schließlich gründete sich noch eine dritte Organisation, der Deutsche Frauenstimmrechtsbund, in dem die Verfechterinnen eines gleichen, geheimen und direkten Stimmrechts für alle (also auch für Männer) sich zusammenfanden.

Neben diesem bürgerlichen Engagement stand auch der Kampf der Sozialistinnen um ihr Wahlrecht. Diese hatten den enormen Vorteil, dass die SPD zu dieser Zeit die einzige Partei war, die das Frauenstimmrecht bereits in ihr Wahlprogramm aufgenommen hatte – allerdings ohne dieses aktiv anzustreben. Erst ab 1903 begann Clara Zetkin, sich aktiv für das Frauenwahlrecht einzusetzen und ihre Partei zu drängen, sich in dieser Frage zu engagieren. Hintergrund war sehr wahrscheinlich die beginnende bürgerliche Stimmrechtsbewegung, die dieses Thema aktiv beförderte und aufzeigte, dass Frauen als potenzielle Wählerinnen und Parteipolitikerinnen ansprechbar waren. Um das Frauenstimmrecht zu erreichen, gingen die Sozialistinnen andere Wege als die bürgerlichen Stimmrechtlerinnen. Die Sozialistinnen setzten auf internationale Propaganda und schufen sich mit dem Internationalen Frauentag einen jährlichen "Kampftag" für das Frauenstimmrecht. Offiziell ins Leben gerufen wurde der Internationale Frauentag auf der II. Internationalen Sozialistischen Frauenkonferenz in Kopenhagen, die zwischen dem 26. und 27. August 1910 stattfand. Hier wurde der Beschluss gefasst, in jedem Land einen Frauentag einzuführen, der in erster Linie der Agitation für das Frauenwahlrecht dienen sollte. Auf dem erstmals auch in Deutschland stattfindenden Frauentag 1911 agitierten die Sozialistinnen äußerst wortgewaltig für das Frauenstimmrecht, wobei sie immer wieder betonten, dass sie dieses Recht für sich beanspruchten und nicht für alle Frauen (nämlich nicht für bürgerliche Frauen) kämpften.

Die organisierte Phase, in der sowohl die bürgerlichen Stimmrechtlerinnen als auch die Sozialistinnen das Thema Frauenwahlrecht immer breiter in die Öffentlichkeit trugen – was übrigens auch die Anzahl der veröffentlichten Artikel in der jeweiligen Bewegungspresse zeigen –, endete abrupt mit dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges. Die meisten, auch international tätigen Stimmrechtlerinnen schlossen ebenso wie die Sozialdemokratie einen "Burgfrieden" und entschieden sich, den Krieg zu unterstützen. Ihnen gegenüber stand eine kleine Gruppe von Aktivistinnen, die sich der Friedensbewegung anschlossen und damit auf klaren Konfrontationskurs zur Mehrheit der Frauenbewegungsaktivistinnen ging. Auch bei den Pazifistinnen verlor das Engagement für das Frauenwahlrecht an Fahrt, denn eine Friedenssicherung beziehungsweise die Debatte darum, wie ein Frieden erreicht werden konnte, dominierte ab da die tägliche Arbeit. Die Frauen, die den Krieg unterstützten, arbeiteten im Nationalen Frauendienst mit, eine Organisation, die von der BDF-Vorsitzenden Gertrud Bäumer gegründet worden war, um die Frauen in den Kriegsdienst integrieren zu können.

1917/18: Kampfphase

Brosche, anlässlich des Frauenwahlrechts 1918 herausgegeben. Text am Rand: "Endlich kamst du gleiches Recht ohne Unterschied im Geschlecht." (© Bestand AddF Kassel, ST 40_01.)

Die alles entscheidende dritte Phase, die Kampfphase, begann mitten im Weltkrieg, nämlich 1917. Hintergrund war die Osterbotschaft des deutschen Kaisers Wilhelm II. Diese Botschaft war notwendig geworden, weil im Reichstag der "Burgfrieden" zunehmend zu bröckeln begann und die beiden sozialdemokratischen Parteien (MSPD und USPD) immer stärker auf eine Anerkennung ihrer Leistungen im Krieg drängten. Gleichzeitig hatte sich im Winter 1916/17 die Ernährungslage in Deutschland massiv verschärft, und im sogenannten Steckrübenwinter war es zu Hungerprotesten und Streiks gekommen, die sich zunehmend mit politischen Forderungen verbanden. Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg schrieb eine Rede für den Kaiser, die auf diese Probleme antworten sollte. Am 7. April 1917 stellte Wilhelm II. in seiner Osterbotschaft eine Wahlrechtsreform in Aussicht. Dem "Berliner Lokal-Anzeiger" vom 8. April 1917 ist zu entnehmen, der Kaiser habe gesagt, dass seiner Meinung nach für das Klassenwahlrecht in Preußen "kein Raum" mehr sei. Ein auszuarbeitender Gesetzentwurf solle die "unmittelbare und geheime Wahl der Abgeordneten" vorsehen – zum Frauenwahlrecht verlor der Kaiser kein einziges Wort. Dieses Schweigen war es, das die eingeschlafene Agitation der Frauen wieder wachrief, und es entwickelte sich in den nächsten Monaten ein breites Frauenbündnis, das es so vor dem Krieg nicht gegeben hatte.

Sowohl die Stimmrechtsverbände als auch der BDF begannen erneut mit ihrer Propagandaarbeit. Wieder wurden Petitionen abgeschickt, Versammlungen einberufen, und Gertrud Bäumer als Vorsitzende des BDF erklärte es als "Forderung des vierten Kriegsjahres", "daß die Frauen sich über den Anteil ihres Geschlechts an der politischen Neugestaltung klar" werden müssten. Im Herbst 1917 brachte der BDF eine vielbeachtete Denkschrift zur Stellung der Frau in der politisch-sozialen Neugestaltung Deutschlands heraus und rückte hier das Frauenstimmrecht in den Mittelpunkt.

Da es im Krieg durch die gemeinsame Arbeit im Nationalen Frauendienst zu einer Annäherung von Sozialistinnen und bürgerlichen Frauenrechtlerinnen gekommen war, wurde es nun für beide Seiten möglich, sich in der Frage des Stimmrechts gemeinsam zu engagieren – wahrscheinlich auch, weil Clara Zetkin als Befürworterin einer "klaren Scheidung" an Einfluss verloren hatte. So kam es, dass sich ab 1917 ein sehr breites Frauenbündnis zusammenfand. Im Herbst des Jahres veröffentlichten die Frauen der MSPD, der Reichsverband für Frauenstimmrecht und der Deutsche Stimmrechtsbund eine gemeinsame Erklärung, die an den Deutschen Reichstag und an alle Landesparlamente geschickt wurde. Zahlreiche Demonstrationen und Artikel in Zeitschriften folgten. Trotz dieses enorm großen Druckes ließen sich die Männer in den Parlamenten von den Protesten auf den Straßen nicht beeindrucken. So lehnten die im preußischen Abgeordnetenhaus die Mehrheit stellenden konservativen Abgeordneten im Mai 1918 trotz anderslautender Absichtserklärungen das gleiche Wahlrecht für alle preußischen Bürger und Bürgerinnen mit großer Mehrheit ab.

Der Druck der Frauen nahm aber auch 1918 nicht ab und erreichte im Oktober 1918 einen neuen Höhepunkt. In diesem Monat schickte eine breite Koalition von Frauen aus Parteien, Frauenstimmrechtsverbänden, dem BDF und aus den Gewerkschaften eine Eingabe an den Reichskanzler, in der um eine Unterredung zum Frauenwahlrecht nachgesucht wurde. Um diesem Gesuch Nachdruck zu verleihen, kam es Anfang November in Berlin, Hamburg und München zu großen Demonstrationen und Kundgebungen. Zu einer Unterredung mit Reichskanzler Prinz Max von Baden kam es dann allerdings nicht mehr, am 12. November 1918 erklärte der Rat der Volksbeauftragten, der das politische Heft in die Hand genommen hatte, nachdem die Matrosen in Kiel und Wilhelmshafen durch ihren Aufstand den Sturz der Monarchie eingeleitet hatten, dass "alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften (…) fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen" sind. Damit war das heiß umkämpfte Frauenwahlrecht in Deutschland Realität geworden – und zwar in einer demokratischen Fassung.

Fazit

Zusammenfassend kann die Entwicklung zum allgemeinen, freien, geheimen und direkten Wahlrecht in Deutschland als Prozess einer umfassenden Demokratisierung verstanden werden. Diese Entwicklung wurde möglich, weil im 19. Jahrhundert insgesamt die Frage nach politischer Repräsentation gestellt und verhandelt wurde und die Politik sich zunehmend aus der Sphäre des Männlichen herauslöste. Der Ausbau der Parteien und die Pluralisierung der Gesellschaftsentwürfe im Zuge der Fundamentalpolitisierung der Gesellschaft – spätestens seit den 1870er Jahren – sorgten zusätzlich dafür, dass die Forderungen nach dem Frauenwahlrecht ihren utopischen Charakter zunehmend verloren. Diese gesamtgesellschaftlichen Prozesse nutzte die ab 1890 immer stärker werdende Frauenbewegung, um ihre Ziele in immer breitere Kreise zu tragen. Dazu nutzte sie die bereits seit den 1860er Jahren aufgebaute eigene Vereins- und Pressestruktur als Bewegungsbasis, aber auch die internationalen Kontakte, um die Wahlrechtsforderungen sowohl intern (in die eigene Bewegung hinein) als auch extern (in die Gesamtgesellschaft) zu befördern. Letztendlich unterbrach der Erste Weltkrieg die Wahlrechtspropaganda und stoppte damit (zunächst) die Aussichten auf einen baldigen Erfolg.

Als die gesamtgesellschaftliche Debatte um politische Repräsentation nach der Osterbotschaft des deutschen Kaisers 1917 wieder begann, nutzten die Stimmrechtlerinnen sowohl ihre vor dem Ersten Weltkrieg gemachten Erfahrungen als auch die neuen Netzwerke, um sich erneut in der gesamtgesellschaftlichen Wahlrechtsdebatte zu positionieren. Als im Zuge der politischen Neuausrichtung nach dem Krieg auch das Wahlrecht geändert wurde, war es selbstverständlich geworden, dass am Frauenwahlrecht kein Weg mehr vorbei gehen konnte. Die Frauenbewegung hatte ihr Ziel in einem der ersten großen Staaten in Europa erreicht. Die internationale Wahlrechtsbewegung sah dies als den bisher größten Erfolg an und formulierte dies auch in ihrer Zeitschrift "Ius Suffragii". Die Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland sei "zweifellos der bedeutendste Sieg (…) Deutschland kommt die Ehre zu, die erste Republik zu sein, die auf wahrhaften Prinzipien der Demokratie gründet, dem allgemeinen und gleichen Wahlrecht für alle Männer und Frauen."

Wenn 2018 auf 100 Jahre Frauenwahlrecht zurück geblickt wird, dann zeigt sich auch die Stärke und Professionalität der Frauenbewegung in Deutschland. Es wird Zeit, dies auch anzuerkennen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Ewald Frie, 100 Jahre 1918/19. Offene Zukünfte, in: Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History 1/2018, S. 98–114.

  2. Exemplarisch: Bärbel Clemens, "Menschenrechte haben kein Geschlecht!". Zum Politikverständnis der bürgerlichen Frauenbewegung, Pfaffenweiler 1988; Christel Wickert (Hrsg.), "Heraus mit dem Frauenwahlrecht". Die Kämpfe der Frauen in Deutschland und England um die politische Gleichberechtigung, Pfaffenweiler 1990; Ute Gerhard, Unerhört. Die Geschichte der deutschen Frauenbewegung, Reinbek 1990; Barbara Greven-Aschoff, Die bürgerliche Frauenbewegung in Deutschland 1894–1933, Göttingen 1981.

  3. Vgl. Angelika Schaser, Zur Einführung des Frauenwahlrechts vor 90 Jahren am 12. November 1918, in: Feministische Studien 1/2009, S. 97–110.

  4. Gisela Bock, Das politische Denken des Suffragismus: Deutschland um 1900 im internationalen Vergleich, in: dies., Geschlechtergeschichte der Neuzeit. Ideen, Politik, Praxis, Göttingen 2014, S. 168–203, hier S. 201.

  5. Siehe Sabine Büttner, III. Frauen und Familie, in: Die Französische Revolution – eine Online-Einführung: Wirkungsbereiche, 27.6.2006, Externer Link: http://www.historicum.net/persistent/old-purl/492.

  6. Vgl. Olympe de Gouges, Die Rechte der Frau (aus dem Französischen von Gisela Bock), 2009, Externer Link: http://www.europa.clio-online.de/quelle/id/artikel-3462.

  7. Gisela Bock, Frauenrechte als Menschenrechte. Olympe de Gouges’ "Erklärung der Rechte der Frau und der Bürgerin", 2009, Externer Link: http://www.europa.clio-online.de/essay/id/artikel-3555. Siehe auch Barbara Holland-Cunz, Was ihr zusteht. Kurze Geschichte des Feminismus, in: APuZ 17/2018, S. 4–11, hier S. 4.

  8. Siehe zur Rolle von Louise Otto im Kampf um das Frauenwahlrecht Susanne Schötz, Politische Partizipation und Frauenwahlrecht bei Louise Otto-Peters, in: Hedwig Richter/Kerstin Wolff (Hrsg.), Frauenwahlrecht. Demokratisierung der Demokratie in Deutschland, Hamburg 2018, S. 187–220.

  9. Louise Otto, Programm, in: Frauen-Zeitung 1/1849, S. 1.

  10. Zit. nach Marion Freund, Mag der Thron in Flammen glühn, Königstein/Ts. 2004, S. 117.

  11. Hedwig Dohm, Der Frauen Natur und Recht, 1876, Kapitel 2: Das Frauenwahlrecht, Externer Link: http://gutenberg.spiegel.de/buch/der-frauen-natur-und-recht-4775/3.

  12. Vgl. zur Geschichte der Wahlen in Preußen Hedwig Richter, Moderne Wahlen. Eine Geschichte der Demokratie in Preußen und den USA im 19. Jahrhundert, Hamburg 2017.

  13. Vgl. Susanne Schötz/Irina Hund, "Allem Anfang wohnt ein Zauber inne". Der Allgemeine Deutsche Frauenverein von 1865, in: Ariadne. Forum für Frauen- und Geschlechtergeschichte 67–68/2015, S. 8–17.

  14. Zu den Frauenbildungsvereinen vgl. Kerstin Wolff, Respekt für die Provinz! Die ADF Gründungen in Leipzig, Kassel, Frankfurt am Main, Dresden und Gießen, in: Tagungsband Leipzig 2018 (i.E.). Zu den Bildungsdebatten innerhalb der deutschen Frauenbewegung siehe Juliane Jacobi, Mädchen- und Frauenbildung in Europa. Von 1500 bis zur Gegenwart, Frankfurt/M. u.a. 2013.

  15. Vgl. Helene Lange, Frauenwahlrecht, in: Cosmopolis – An International Monthly Review 3/1896, S. 539–554. Zur Einschätzung dieser Schrift vgl. Kerstin Wolff, Noch einmal von vorn und neu erzählt: Die Geschichte des Kampfes um das Frauenwahlrecht in Deutschland, in: Richter/Wolff (Anm. 8), S. 35–56.

  16. Siehe Minna Cauer, Die Frau im 19. Jahrhundert, Berlin 1899.

  17. Siehe Clara Zetkin, Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim, Berlin 1907.

  18. Vgl. Margrit Twellmann (Hrsg.), Lida Gustava Heymann, Erlebtes – Erschautes. Deutsche Frauen kämpfen für Freiheit, Recht und Frieden 1850–1940, Meisenheim am Glan 1972, S. 97f. Zu Anita Augspurg vgl. Susanne Kinnebrock, Anita Augspurg (1857–1943). Feministin und Pazifistin zwischen Journalismus und Politik. Eine kommunikationshistorische Biographie, Herbolzheim 2005.

  19. Zum transnationalen Ideentransfer vgl. Kerstin Wolff, Ein frauenbewegter interkultureller Ideentransfer. Die bürgerliche Frauenbewegung in Deutschland und ihre Aneignung des englischen Abolitionismus, in: Wolfgang Gippert/Petra Götte/Elke Kleinau (Hrsg.), Transkulturalität. Gender- und bildungshistorische Perspektiven (Kultur und soziale Praxis), Bielefeld 2008, S. 201–218.

  20. II. Hauptverhandlung des Deutschen Verbandes für Frauenstimmrecht in Frankfurt a.M., in: Zeitschrift für Frauen-Stimmrecht 11/1907, S. 42.

  21. Vgl. Ute Rosenbusch, Der Weg zum Frauenwahlrecht in Deutschland, Baden-Baden 1998, S. 299ff.

  22. Siehe Renate Wurms, Wir wollen Freiheit, Frieden, Recht. Der Internationale Frauentag. Zur Geschichte des 8. März, Frankfurt/M. 1980, S. 6. Leider ist zu dieser Passage bei Renate Wurms keine Quelle angegeben. Vgl. auch Kerstin Wolff, Alle Jahre wieder … Der Internationale Frauentag – ein Feiertag für die Frauenbewegung?, in: Ariadne. Forum für Frauen- und Geschlechtergeschichte 50/2006, S. 66–71.

  23. Vgl. Reinhold Lütgemeier-Davin/Kerstin Wolff/Hrsg.), Helene Stöcker, Lebenserinnerungen. Die unvollendete Autobiographie einer frauenbewegten Pazifistin, Köln u.a. 2015.

  24. Eine Oster-Botschaft Kaiser Wilhelms, in: Berliner Lokal-Anzeiger, 8.4.1917, Externer Link: http://www.dhm.de/lemo/bestand/objekt/osterbotschaft-1917.html.

  25. Zit. nach Rosenbusch (Anm. 21), S. 423.

  26. Abgedruckt in: Zeitschrift für Frauen-Stimmrecht 23–24/1917, S. 48.

  27. Abgedruckt in: ebd. 21–22/1918, S. 43.

  28. Zit. nach Rosenbusch (Anm. 21), S. 456.

  29. Vgl. Paula Baker, The Domestication of Politics: Women and American Political Society, 1780–1920, in: The American Historical Review 3/1984, S. 620–647.

  30. Ius Suffragii – International Woman Suffrage News 4/1919, S. 1.

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ist promovierte Historikerin und arbeitet am Forschungsinstitut und Dokumentationszentrum des Archivs der deutschen Frauenbewegung (AddF). E-Mail Link: wolff@addf-kassel.de