Vor fast 15 Jahren, zum 1. Januar 2005, trat das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft. Mit "Hartz IV" wurden unter anderem Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum neuen Arbeitslosengeld II auf dem Niveau der Sozialhilfe zusammengelegt, die Zumutbarkeitskriterien für eine Arbeitsaufnahme verschärft und die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I auf höchstens 18 Monate verkürzt.
Schon vor der Verabschiedung löste Hartz IV Proteste aus, noch bis heute sind die Reformen umstritten. "Hartz IV" ist zur doppelgesichtigen Chiffre geworden: sowohl für einen in der Geschichte der Bundesrepublik beispiellosen Sozialabbau als auch für einen Aufbruch aus verkrusteten Strukturen und die erfolgreiche Bekämpfung verfestigter Massenarbeitslosigkeit.
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