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50 Jahre Römische Verträge | Europa | bpb.de

Europa Editorial 50 Jahre Römische Verträge Was wird aus dem EU-Verfassungsvertrag? Die EU bedarf der Reformen Die EU zwischen Legitimität und Effektivität Dimensionen einer neuen Ostpolitik der EU Die Koordination der deutschen Europapolitik

50 Jahre Römische Verträge

Ludger Kühnhardt

/ 20 Minuten zu lesen

Mit der Unterzeichnung der Römischen Verträge am 25. März 1957 begann eine neue Epoche für die europäischen Staaten und Völker. Krisen wirkten oft sogar als Beschleuniger des Einigungswerkes.

Einleitung

Von Dauerregen über Rom wird für den 25. März 1957 berichtet. Kurz vor 18 Uhr trafen die beteiligten Delegationen auf dem Kapitol ein. Vorbei am Reiterstandbild von Marc Aurel ging es in den Konservatorenpalast. Im großzügig geschmückten Saal der Horatier und Curiatier nahmen Vertreter von sechs Regierungen Platz, um Europa auf einen neuen Weg zu schicken. Zu beiden Seiten wurde die Zeremonie flankiert von den monumentalen barocken Statuen von Papst Urban VIII. und Papst Innozenz X. Außenminister Paul-Henri Spaak und der Generalsekretär des Brüsseler Wirtschaftsministeriums Baron Jean-Charles Snoy et d'Oppuers für Belgien, Außenminister Christian Pineau und sein Staatssekretär Maurice Faure für Frankreich, Bundeskanzler Konrad Adenauer und der Staatssekretär des Außenministeriums Walter Hallstein für die Bundesrepublik Deutschland, Ministerpräsident Antonio Segni und Außenminister Gaetano Martino für Italien, Staats- und Außenminister Joseph Bech und der Botschafter seines Landes in Brüssel, Lambertus Schaus, für Luxemburg sowie Außenminister Joseph Luns und der Direktor für die Montanintegration im Wirtschaftsministerium Johannes Linthorst Homan für die Niederlande unterzeichneten die Dokumente.

"Eine neue Ära in der Geschichte der europäischen Völker" werde eingeleitet - mit diesen Worten unterstrich Italiens Außenminister Martino die historische Bedeutung des Augenblicks. Die Unterzeichnung der Römischen Verträge - des Vertrages über die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und des Vertrages über die Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft EURATOM - war beispiellos in der europäischen Geschichte. Dass die Römische Unterzeichnungszeremonie wirklich Geschichte machen würde, war zunächst ein frommer Politikerwunsch, der sich erst im Laufe der nächsten Jahrzehnte beweisen musste.

Fünf Jahrzehnte nach der Unterzeichnung der Römischen Verträge ist die Begründung der europäischen Einigung aus der Friedensidee in Europa weithin erfüllt. Europas Institutionen sind geschaffen, nicht perfekt, aber doch umfangreich und mit gebührlicher Komplexität. Die Vereinheitlichung des Binnenmarktes hat länger gedauert, als bei der Unterzeichnung der Römischen Verträge vermutet worden war. Aber der Euro, die einheitliche europäische Währung, ist geboren. Der Euro zirkuliert über die 13 Länder hinaus, die ihn unterdessen formell eingeführt haben (seit 2007 gehört mit Slowenien das erste postkommunistische Land dazu); weitere neun EU-Staaten nehmen am Wechselkursmechanismus II teil, 14 Länder der afrikanischen CFA-Franc-Zone haben ihre Währung an den Euro gebunden. Eine kohärente Außen- und Sicherheitspolitik wird allseits noch immer angemahnt. Wo europäische Einigung und transatlantische Beziehungen auseinanderdriften, ist es zum Schaden beider, wie bei der Irak-Krise 2002/2003 deutlich genug zu erfahren war. In mehreren Erweiterungswellen ist aus der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft die Europäische Union geworden. Erweiterung und Vertiefung haben sich dabei nie als unüberwindbare Gegensätze herausgestellt, sondern am Ende stets wechselseitig befördert.

Europas Institutionen sind etabliert, doch ein "europäisches Verfassungsverständnis" oder "gemeinsame europäische Interessen" stehen erst am Anfang. Nirgendwo hätte dieses Dilemma sichtbarer werden können als im Verlauf der Ratifikationskrise um den Europäischen Verfassungsvertrag von 2004. Mit großem Pomp wurde dieses Werk der Reform der Europäischen Union am 29.Oktober 2004 unterzeichnet - und voller Stolz legten es einige politische Führer ihren Völkern zur Volksabstimmung vor. Prompt erhielten sie die Quittung. In Frankreich und in den Niederlanden stimmten Bevölkerungsmehrheiten gegen die Europäische Verfassung, wie sich der umgangssprachliche Titel längst eingebürgert hatte. Ob wirklich gegen den Text des Europäischen Verfassungsvertrages gestimmt worden war, oder gegen die jeweiligen nationalen Führungen, oder gegen die möglichen Folgen der Globalisierung, oder einfach nur gegen "die" Politik - am Ende war dies gleichgültig. In 16 anderen Ländern ist die Verfassung bis Anfang 2007 immerhin ratifiziert worden. Das ist die Mehrheit der Staaten der EU mit einer Mehrheit der "Unionsbürger", wie es seit dem Maastrichter Vertrag von 1992 heißen darf. Viele von ihnen stemmen sich gegen die Europäische Verfassung mit Argumenten über den schlechten, bürgerfernen, undemokratischen und intransparenten Zustand der EU, der doch eben mit Hilfe einer Reihe wichtiger neuer Regeln, welche die Europäische Verfassung einführen wollte, behoben werden könnte. Den einen geht der Integrationsweg zu schnell, für andere führt er in die falsche Richtung, wieder anderen ist er zu langsam.

Seit 2007 befindet sich Europa an einem Wendepunkt. Die alte Begründung für das Werk der europäischen Einigung - die Schaffung einer Friedensordnung in Europa mit Hilfe der funktionalen Entwicklung eines gemeinsamen Binnenmarktes - ist weitgehend erfüllt. Die neue Begründung - Europas Rolle in der Welt und eine von den Bürgern mitgetragene Union - steht noch am Anfang. Wir befinden uns in einer Phase des Umbruchs von der europäischen Einigung als einem Eliteprojekt zur Anerkennung und Annahme Europas als einem Projekt seiner Bürger. Dies kann kein rascher und widerspruchsfreier Weg sein. Die Europäische Verfassung - vor einer größeren Öffentlichkeit erarbeitet, als dies jemals zuvor für ein Reformprojekt der EU der Fall gewesen war und doch zugleich dafür kritisiert, in ihrer Entstehung nicht demokratisch genug gewesen zu sein - kann dabei ohnehin nur Zwischenetappe sein. Der Europäische Verfassungsvertrag enthält die Möglichkeit europäischer Referenden. Damit arbeitet er der großen Idee einer europäischen Öffentlichkeit mehr zu als alle vorherigen Entwürfe und theoretischen Diskussionen zum Thema. Gleichwohl verweigerten ihm Bürgermehrheiten in zwei EU-Mitgliedstaaten die Zustimmung - weil sie sich nicht wirklich demokratisch vertreten fühlten in den Mühlen der Europäischen Union. Das Leben mit dieser Art von Widersprüchen ist und bleibt nicht einfach. Aber es ist überhaupt nur möglich in der Fortsetzung des Weges, den die Römischen Verträge eröffnet haben. Mit ihnen hat eine neue Wirklichkeit Einzug in die Geschichte Europas gehalten.

Europa im Zeichen von Partnerschaft, Recht und Demokratie

Über Jahrhunderte war das europäische Staatensystem geprägt durch Machtrivalitäten und die Suche nach deren Ausgleich. Machtambitionen zogen mit den europäischen Führungsmächten bis "ans Ende der Welt": Nach kriegerischen Handlungen wechselte beispielsweise die karibische Insel St.Lucia im 18. Jahrhundert vierzehn Mal den Besitzer zwischen Großbritannien und Frankreich. Der Wiener Kongress suchte in das Europäische Staatensystem ein Ruhekorsett einzuziehen. Mühsam überdauerte die ihm zugrunde liegende Vorstellung eines Machtgleichgewichts das 19. Jahrhundert. Nationalistische Übersteigerungen wurden im 20. Jahrhundert ideologisch begründet und schlugen in zwei brutalen und verlustreichen europäischen Bürgerkriegen in Form der Selbstzerstörung Europas auf alle Völker des Kontinents zurück. Aus Europa wurde das alte Europa. Kollektive Sicherheitsvorstellungen, wie sie der Friedensordnung von Paris 1919 zugrunde lagen, trugen nicht angesichts anhaltender territorialer Dispute und ideologischer Gegensätze. Europa wurde nicht sicher für die Demokratie, so wie es der amerikanische Präsident Woodrow Wilson als Losung einer neuen Zeit ausgegeben hatte. Europa wurde auch nicht sicher gegeneinander, in der Abgrenzung gegenüber dem Feind, dem Triumph des Siegers und der Revanchementalität des Verlierers. Europa am Boden zerstört - das war die Essenz der Krise, die 1945 zur schrittweisen Revision des Bildes der Europäer von der Ordnung ihres Kontinents führte.

Kolonialreiche gingen unter, die beiden Flügelmächte USA und Sowjetunion diktierten die Rahmenbedingungen des Kalten Krieges, der Kontinent wurde in seiner Mitte geteilt durch eine Mauer zwischen Demokratie und Diktatur. Es gehört zu den historischen Meisterleistungen der französischen Staatskunst, dass eine Revision der Sicherheitskonzeption gegenüber Deutschland einsetzte. Am mutigsten und weitsichtigsten agierte der Außenminister der vierten Republik, Robert Schuman. Nicht mehr im Schutz gegen Deutschland suchte er Sicherheit für sein Land, sondern in der Ordnung mit Deutschland. Der Schuman-Plan vom 8. Mai 1950 war hoch umstritten in seinem Land. Von der westdeutschen Regierung unter Konrad Adenauer wurde die Geste durchaus verstanden als Chance zur Rehabilitation und zum Neubeginn. Ambivalent blieb in Deutschland einstweilen das Verhältnis der westeuropäischen Einigungsperspektive zur gesamtdeutschen Teilungsnot. Doch die Option für den Westen, auf die Konrad Adenauer sich mutig einließ, veränderte die politische Kultur Deutschlands und beförderte die Neuordnung des Kontinents im Geiste von Partnerschaft und Integration. Die dritte große Nachkriegstat war die Entscheidung der USA, eine europäische Macht bleiben zu wollen. Mit der 1949 gegründeten NATO schufen sie das Instrument der Sicherheitsarchitektur für einen geteilten und vom sowjetisch geführten Kommunismus bedrohten Kontinent. Wiederaufbau, Sicherheit unter dem Schutz der USA und ein historischer Neubeginn durch die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl waren die Formeln der neuen Zeit. Jean Monnet, der konzeptionelle Vater der funktional-sektorspezifischen Zusammenführung der Souveränitätsrechte über strategische Schlüsselbereiche der deutschen und französischen Wirtschaft hatte seine Vorstellungen von der neuen, föderalen Ordnung Europas im amerikanischen Kriegsexil als Mitarbeiter der britischen Botschaft konzipiert.

Die Römischen Verträge sollten viele Väter haben, wie es Erfolge so mit sich bringen. Entscheidend war ihr konzeptioneller Ansatz. Die Überführung spezifisch definierter nationaler Souveränitätstitel unter das gemeinsame Dach einer europäischen, supranationalen Ordnung - das war so innovativ, wie es nur sein konnte. Seit dem Westfälischen Frieden von 1648, am Ende des ersten Dreißigjährigen Krieges um die Ordnung Europas, war die Idee staatlicher Souveränität zum Fetisch geworden. Staatliche Selbstbestimmung wurde zum Mantra der europäischen Ordnungstheoretiker. Noch in der Dekolonialisierung ging diese Idee um die ganze Welt und wurde zur Grundlage des Anspruchs auf nationale Souveränität. Bis heute konstituiert dieser Anspruch die vielen großen, mittleren, kleinen und kleinsten, die erfolgreichen und die gescheiterten Staaten dieser Erde. Viele von ihnen sind aus der Verfügungsmasse der zerfallenen europäischen Kolonialreiche erwachsen. Sie begannen neu im Namen einer europäischen Ideologie, die in Europa selbst an ihre Grenzen gestoßen war und mittels der europäischen Einigung im Begriff war, überwunden zu werden.

Mit der europäischen Einigung, die in den Römischen Verträgen vom 25.März 1957 ihren Gründungsakt erfuhr, begann nicht die Abschaffung des europäischen Nationalstaates. Umstritten in der Forschung ist bis heute, ob es das letzte Ziel der Einigungsprozesse sei, den Nationalstaat zu stärken und damit "zu retten". Entscheidender ist es wohl, den europäischen Einigungsvorgang als dynamischen Prozess zu verstehen, der den Nationalstaat, so wie er über Jahrhunderte im Kern als Ausdruck des Ringens der Staaten gegeneinander gewachsen war, zu transformieren: so zu transformieren, dass aus seiner kooperativen Zusammenfügung mit Souveränitätstiteln anderen Staaten eine optimale Nutzung von Ressourcen, eine sicherere Ordnung des nachbarschaftlichen Miteinanders und eine Neubestimmung der Präsenz Europas in der Welt erwachsen konnte.

Europa nahm am 25.März 1957 tatsächlich einen neuen Anfang: als Gemeinschaft des Rechts, in der auf beispiellose Weise ein supranationaler Ansatz mit Elementen des intergouvernementalen Interessenausgleichs verbunden wird. Bis heute ist die Frage offen, ob die Integration Europas eine Föderation hervorbringen soll oder nicht. Die Diskussion ist im Kern müßig und für den praktischen Fortgang des Prozesses im Grunde unerheblich. Faktisch ist die Europäische Union eine Föderation offenen Typus. Sie ist anhaltend wandlungsorientiert im Rahmen von politischen Prozessen, die mehrere Ebenen des Regierens in Europa einschließen - die lokale, die regionale, die nationale und die europäische. Das Europäische Parlament ist heute der Mitgesetzgeber in allen wesentlichen Fragen der Europäischen Politik. Der Europäische Rat handelt faktisch als ein europäisches Gremium, und der Europäische Gerichtshof hat sich immer wieder als der oberste Hüter und Förderer des Integrationsgedankens erwiesen.

Das alles war 1957 keineswegs vorherzusehen. Drei Konstanten des seitherigen Weges der europäischen Einigung verdienen es, festgehalten werden:

  • Das europäische Einigungswerk ist in erster Linie politisch und als solches ein Prozess, der ebenso wenig zum Ende kommt wie jede andere Suche nach der bestmöglichen öffentlichen Ordnung. Der wirtschaftliche Integrationsprozess war nie ein Selbstzweck. Schon in der Vorbereitung auf die Römischen Verträge wurde dies zwischen den Delegationen deutlich. Der Weg über die Wirtschaft diente stets einem politischen Ziel: Frieden in einer Neuordnung unter dem Primat von Recht und Demokratie. Weder die EWG noch später die EG oder heute die EU waren jemals in der Lage, auf einen theoretischen Leitfaden zurückzugreifen. Ebenso wenig, wie es eine unumstrittene Theorie über die europäische Integration gibt, gab es jemals eine allgemein schlüssige Theorie als Handlungsanleitung zur europäischen Integration. Der Prozess der europäischen Integration ist stets aus konkreten Situationen gewachsen und inmitten politischer und wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Umstände gediehen.

  • Das europäische Einigungswerk ist gegen die Geschichte Europas gesetzt. Insofern ist es stets ein utopisches Projekt gewesen und geblieben; ein kontrafaktischer Aufbruch in ein besseres Europa, das von der Zukunft her zu denken sucht und sich nicht in beständigen Rückfällen in unglückliche Formen vergangener Machtpolitik zerreibt. Es ist kaum überraschend, dass die Frage nach der "finalité politique" bisher keine ausreichende Antwort gefunden hat. Der Prozess der europäischen Integration bleibt offen, so, wie er es von Anfang an gewesen ist. Gerade darin liegt seine Absage an ideologische oder geopolitische Schablonen. Die EU verfolgt keine theoretischen Konzepte. Sie reagiert auf Herausforderungen und sucht Chancen wahrzunehmen, die sich für Europa in einer jeden Zeit ergeben. Dabei wird das normative Handlungsmuster, das die EU an sich selber anlegt, immer wieder auch zum Referenzpunkt für Kritik an der europäischen Integration (z. B. bei der Agrarordnung, beim Umgang mit Einwanderern).

  • Das europäische Einigungswerk ist von Menschen konstruiert. Insofern ist es stets ein in der Zeit Konstituiertes gewesen und geblieben. Wissenschaftler sprechen von Konstruktivismus. Im Sinne einer neuen politischen Kultur, die sich in Europa langsam etablieren konnte, kann von der Konstitutionalisierung Europas als einem Prozess gesprochen werden, der das europäische Einigungswerk seit den Römischen Verträgen begleitet und vorangetrieben hat. Die Römischen Verträge von 1957 und die vertraglichen Reformprojekte, die ihnen folgten (Einheitliche Europäische Akte 1986, Vertrag von Maastricht 1992, Vertrag von Amsterdam 1996, Vertrag von Nizza 2000) bilden eine kumulative Vor-Verfassung der Europäischen Union. Sie haben den Zustand etabliert, der sich unterdessen in einer Europäischen Verfassung eine Form zu geben sucht, um im Zeitalter der Globalisierung und für eine bald mehr als dreißig Mitgliedstaaten zählende EU Handlungsfähigkeit und Demokratie sicherzustellen.

    Der Weg durch die ersten fünf Jahrzehnte der europäischen Einigung war nie widerspruchsfrei, häufig steinig, oftmals irritierend langsam und immer wieder von Krisen und Rückfall begleitet. Drei wesentliche Phasen lassen sich voneinander unterscheiden:

  • 1957 bis 1973: In dieser ersten Periode des europäischen Einigungswerkes wurden die zentralen Institutionen geschaffen, die den Weg von der EWG zur EG so originär in der politischen Geschichte Europas machen. Die Europäische Kommission etablierte sich gegen alle Widerstände als Hüterin der Verträge, der Europäische Gerichtshof setzte sich als Motor der Umsetzung von Gemeinschaftsbeschlüssen und damit als Motor der Etablierung des Gemeinschaftsrechtes durch. Die Vervollständigung der Zollunion und die erfolgreiche erste Erweiterung um Großbritannien, Irland und Dänemark konnten nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine konsequente politische und militärische Integration trotz des Entwicklungsweges von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Europäischen Gemeinschaft bislang gescheitert war.

  • 1973 bis 1989: Die Vollendung des Binnenmarktes, die Direktwahl des Europäischen Parlaments und die langsame Ausweitung seiner Mitentscheidungsrechte, zwei weitere Erweiterungsrunden um die südeuropäischen Neudemokratien Griechenland, Spanien und Portugal sowie der Beginn einer ernsthaften Kooperation im Bereich der Außenpolitik bildeten die Haupterfolge während dieser Phase, in der sich die Europäische Gemeinschaft zur Europäischen Union (formell wurde der Begriff mit dem Maastrichter Vertrag 1991 eingeführt) entwickelte.

  • 1989 bis 2007: Die Einführung des Euro und die Weiterentwicklung der Unionsbürgerschaft, die erfolgreichen Erweiterungen um die ehemals neutralen Länder Österreich, Finnland und Schweden, vor allem aber die spektakuläre Osterweiterung in zwei Schüben 2004 und 2007 um zwölf neue Mitgliedstaaten, die meisten von ihnen postkommunistischer Prägung, und die Unterzeichnung des Europäischen Verfassungsvertrages markieren diesen größten Entwicklungssprung in der Geschichte der europäischen Einigung. Zugleich war er von schweren Rückschlägen begleitet: Neben der Freude über die weitgehend gelungene Wiedervereinigung Europas standen der schlimme Rückfall in vier Kriegen um die Nachfolge Jugoslawiens; nach der Ablehnung des Verfassungsvertrages in Frankreich und in den Niederlanden blieb den europäischen Politikern anlässlich der 50.Jahrestagung der Unterzeichnung der Römischen Verträge nur die Vorbereitung einer vagen "Berliner Erklärung" anstatt der freudigen Verkündigung der Ratifizierung des Verfassungswerkes als Abschluss und Höhepunkt dieser Phase der europäischen Integration.

    Krisen als Beschleuniger der europäischen Einigung



    Krisen haben den Weg der europäischen Einigung stets begleitet. Man könnte meinen, der Weg erfordere Krisen, um weitergeführt zu werden - im Ergebnis fast immer gestärkt. Dabei verliefen nicht alle Wege der europäischen Einigung gerade. In fünf Jahrzehnten gab es Sackgassen, Abbrüche, Umwege, Aufbrüche und unbeabsichtigte Konsequenzen. Schon am Anfang stand die Krise: Ohne die existenzielle Erfahrung der Katastrophe des Zweiten Weltkrieges wäre es wohl nicht zu einer Revision im deutsch-französischen Verhältnis gekommen, das heißt zur prinzipiellen Veränderung des französischen Sicherheitsbegriffs und der Nutzanwendung der Vorteile wechselseitiger Kooperation unter allen beteiligten Gründerstaaten der EWG, namentlich der Bundesrepublik Deutschland. Ohne die Grenzerfahrung der Macht europäischer Kolonialimperien wäre es wohl nicht zu einer Revision in der Selbstwahrnehmung der Bedeutung Europas und der Unausweichlichkeit seines Zusammenwachsens gekommen, vor allem auf Seiten Frankreichs, Belgiens und der Niederlande. Ohne den externen Druck durch die Sowjetunion, ihre geopolitischen Ambitionen und ihre ideologische Kampfansage wäre es wohl nicht zu dem Durchbruch der doppelten Erkenntnis gekommen, dass Westeuropas Sicherheit nur durch die USA zu garantieren sei, Demokratie, Freiheit und Wohlergehen aber nur durch einen schrittweisen Zusammenschluss nationalstaatlich verfasster Souveränitätsvorstellungen unter dem Dach einer sich Zug um Zug entwickelnden, "immer engeren Union der Völker Europas" möglich sein würden. Zeitweilige Brüche in dem bisherigen Prozess der Einigung Europas waren am Ende immer heilsame Krisen.

    Als die Französische Nationalversammlung am 29. August 1954 die Ratifizierung des von allen sechs Gründungspartnern am 27.Mai 1952 unterzeichneten Vertrages über die Etablierung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft von der Tagesordnung absetzte und damit seine Ratifizierung in dem Land verhinderte, das noch zwei Jahre zuvor der vehementeste Befürworter einer europäischen Armee gewesen war, bedeutete dies nicht das Ende des europäischen Neubeginns. Im Gegenteil: Der Prozess wurde beschleunigt, der schon zweieinhalb Jahre später - auf Basis der Beschlüsse der Außenministerkonferenz von Messina (1.-3. Juni 1955), des Spaak-Berichtes (April 1956) und der Erarbeitung eines Entwurfes durch einen kleinen Kreis führender Beamter der sechs Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl im Herbst/Winter 1956/1957 - zur Unterzeichnung der Römischen Verträge führte. Deren Ratifizierung in den sechs Parlamenten der künftigen EWG-Mitgliedstaaten verlief nicht ohne Kontroversen. Am Ende aber stand der Erfolg.

    Als Frankreichs Staatspräsident Charles de Gaulle zum 1. Juli 1965 seine Beamten und Minister anwies, nicht länger an Sitzungen der EWG teilzunehmen, befürchteten manche deren baldiges Ende. Tatsächlich hätte es so kommen können, zu labil war noch die Gesamtkonstruktion. In den Römischen Verträgen hatte sich auch Frankreich darauf eingelassen, dass die konkrete Ausgestaltung der europäischen Agrarordnung unter Beteiligung der Europäischen Beratenden Versammlung erfolgen würde. Zum 1. Januar 1966 sollte entsprechend zur Mehrheitsregel in der Ausgestaltung der Agrarpolitik übergegangen werden. Als es dann fast schon soweit war, ging de Gaulle dieser Verlust an nationaler Autonomie in der Entscheidungsfindung doch zu weit. Am Ende stand am 29. Januar 1966 der "Luxemburger Kompromiss", demzufolge das Prinzip der Einstimmigkeit bei Abstimmungen in der EWG erhalten bleiben sollte. Man müsse eben so lange weiterverhandeln, bis ein für alle annehmbarer Kompromiss gefunden sei. Es dauerte zwei Jahrzehnte, ehe aufgrund neuer Initiativen (vor allem des Genscher-Colombo-Plans vom 7.November 1981) die "Einheitliche Europäische Akte" zustande kam (unterzeichnet am 17. Februar 1986, in Kraft getreten am 1. Juli 1987). Sie eröffnete den Weg zu Mehrheitsentscheidungen in der Europäischen Gemeinschaft und wies den Weg zur faktischen Mitentscheidungsautorität des Europäischen Parlaments im europäischen Gesetzgebungsverfahren.

    1961 hatten die Staats- und Regierungschefs der EWG bei dem französischen Diplomaten Christian Fouchet die Erstellung eines Berichts über die Perspektiven und möglichen Inhalte einer Europäischen Politischen Union in Auftrag gegeben. Zunächst wurden die beiden Berichte, die er sukzessive ablieferte, ins Archiv gesandt: Die Zeit schien den Staatsrepräsentanten noch nicht reif zu sein für die Verwirklichung der ambitionierten Projekte, die Fouchet präsentiert hatte. Der Zaubergeist aber war aus der Flasche entwichen, und die Diskussion um eine Politische Union verstummte nicht mehr. Mit dem Maastrichter Vertrag (unterzeichnet am 7. Februar 1992, in Kraft getreten am 1. November 1993) wurde dieses Ziel konstitutionell verankert.

    Als im Oktober 1970 der "Werner-Plan" vorgelegt wurde - benannt nach dem seinerzeitigen luxemburgischen Premierminister Pierre Werner - konnte niemand ahnen, dass der darin entworfene Fahrplan hin zu einer Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion sich über drei Jahrzehnte hinweg in die Länge ziehen sollte. Geplant war, eine einheitliche europäische Währung binnen eines Jahrzehnts einzuführen. Ölkrise und der Zerfall des nach dem Zweiten Weltkrieg errichteten internationalen Finanz- und Währungssystems ("Bretton Woods") führten ab 1971 zunächst zu erregten nationalen Abwehrreflexen innerhalb der wichtigsten europäischen Volkswirtschaften. Erst allmählich schob sich die Erkenntnis über die Unausweichlichkeit einer Abstimmung und Harmonisierung der makroökonomischen und währungspolitischen Parameter wieder nach vorne. Geboren aus neuen Währungskrisen, wurde ein gradueller Weg zu einer gemeinsamen Währung gewählt. Seit 2002 bezahlen wir alle mit dem Euro.

    Die ablehnenden Mehrheiten in Volksabstimmungen über die Annahme des Europäischen Verfassungsvertrages 2005 in Frankreich und in den Niederlanden markieren den Ausbruch der aktuellsten Krise der EU. Unterdessen hat die Mehrheit der EU-Staaten mit der Mehrheit der Unionsbürger den Europäischen Verfassungsvertrag ratifiziert. Bis zur nächsten Wahl des Europäischen Parlaments im Juni 2009 und der Neubestellung der nächsten Europäischen Kommission sind die Institutionen der EU handlungsfähig. Bis 2009 streben die EU-Institutionen eine Lösung der Verfassungsfrage an. Wie immer das Werk am Ende genannt werden und was immer darin zu lesen sein wird: Im Kern geht es in der Europäischen Union heute wohl um nicht weniger als um einen neuen "Pakt mit den Bürgern" und damit um eine faktische Neugründung und vor allem Neubegründung der EU. Sie kann nur gedeihen, wenn sie ihren Bürgern Recht, Sicherheit und Wohlergehen garantiert und wenn sie ihre globale Präsenz mit den erforderlichen Mitteln ausstattet, die von der EU als einem Faktor der Weltordnung erwartet werden.

    Die EU inmitten ihrer Neubegründung



    Es gab größere und kleinere Krisen in der fünfzigjährigen europäischen Integrationsgeschichte, aber im Grunde genommen keine wirklich existenzgefährdende Krise der Integration. Der Vertrauensverlust der Bürger in den Prozess der Integration bezog sich normalerweise stets auf spezifische Konstellationen, auf integrationsbedingte Umstände, auf globale Zusammenhänge mit ihren Auswirkungen für Europa und auf das Verhalten politischer Akteure. Gleichwohl hat sich die pathetische Begründung für Existenz und Fortgang des europäischen Einigungsprozesses, wie sie seit 1957 konstitutiv gewesen ist, im Laufe der Zeit überholt. Sie hat sich im Erfolg erschöpft. Kaum jemand muss heute noch darlegen, dass und warum die Europäische Union ein Friedensprozess sei und ohne ihren Fortgang der Friede in Europa auf Dauer wieder gefährdet sein könnte. Die europäische Einigung begann und wurde erfolgreich als Ausdruck der Versöhnung der Europäer unter sich. Mit der weithin vollzogenen Wiedervereinigung Europas ist dieser Prozess in einem erheblichen Maße - mit Hegel gesprochen - "zu sich selbst gekommen". In Teilen Südosteuropas stehen zwar weiterhin Integrationsaufgaben und in ihnen Versöhnungsanliegen an. In den meisten anderen Teilen der EU ist dieser Prozess weithin zu einem guten Ende gekommen.

    Damit haben sich Sinn und Begründung der EU in keiner Weise überlebt. In der Frage nach der globalen Präsenz der EU findet die Begründung des Einigungswerkes heute ihre neue große Thematik. Das andere Aufgabenfeld für den Fortgang der EU betrifft die Frage nach der europäischen Identität und die Neuvermessung des Verhältnisses von Unionsbürgern und politischen Eliten in der EU. Die Rolle Europas im Zeitalter der Globalisierung definiert einen immer größeren Teil der Arbeitsfelder der EU - von der Außenhandelspolitik über die Sicherheits- und Verteidigungspolitik bis zu Fragen der Migration und der Demographie. Eine der zentralen Aufgaben der EU besteht heute darin, inmitten einer sich enorm rasch wandelnden Welt durch überzeugendes Handeln die Begründung für Existenz und Fortgang des Einigungsprozesses fortzuentwickeln. Damit tun sich viele Beobachter und Akteure schwer. Die Zielvorstellungen, unter denen der europäische Einigungsprozess im 21. Jahrhundert weitergeführt wird, sind in vielerlei Hinsicht noch diffus, weil die neue Ordnung der Welt auch fast zwei Jahrzehnte nach Ende des Kalten Krieges noch immer eher von Umbruch als von Neufixierung bestimmt wird. Sicher ist nur, dass mit der Europäischen Union ein neuer Weltordnungsfaktor im Entstehen ist - Optimisten meinen: entstanden ist. Neben dem Aufstieg Chinas und Indiens, aber auch im Lichte der Unruhen hinsichtlich der Zukunft von Demokratie, Entwicklung und Frieden in der arabischen Welt und in Afrika ist die Europäische Union zu einem Stabilitätsgarant und zu einem Kern der westlichen Zivilisation mit universalistischen Ausstrahlungen geworden. Sicher ist auch, dass die Europäische Union ihre weltweite Rolle nur ausfüllen kann, wenn sie die Unionsbürger als die ihnen eigene Union annehmen - eine Union, die ihnen Recht, Sicherheit und Wohlergehen garantiert.

    Die europäische Einigung hat das Verhältnis Europas zur restlichen Welt grundlegend transformiert. Die EU ist weltweit größter Geber von Entwicklungshilfe. Sie fördert aktiv die Bildung regionaler Integration in anderen Gebieten der Erde. Sie unterhält 17 friedenserhaltende oder polizeiliche Operationen rund um den Globus. Sie ist neben den USA der wichtigste Welthandelsakteur und mit den USA der wichtigste Faktor im Management wesentlicher globaler Fragen. Das alles war am 25. März 1957 unvorstellbar und lag in ferner Zukunft. Die feierliche Unterzeichnung der Römischen Verträge am 25. März 1957 war in den sechs Gründungsstaaten des neuen Europa keineswegs unumstritten. So ist es mit vielen Beschlüssen und Prozessen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft geblieben - bis hin zur heutigen Europäischen Union in ihrem Ringen um die politische Verfassung und globale Rolle. Der Verhandlungsprozess, der im Winter 1956/1957 zu den Römischen Verträgen führte, war seinerzeit in der breiteren europäischen Öffentlichkeit eher von nachrangigem Interesse und zumeist kaum bekannt, doch es entstand nicht weniger als das Fundament eines neuen Europa.

    Als letzter Redner bei der Unterzeichnungszeremonie der Römischen Verträge am 25. März 1957 rückte der luxemburgische Staats- und Außenminister Joseph Bech den Augenblick in einen großen historischen Rahmen: Es werde gewiss lange dauern, so meinte er, bis Europa vollständig geschaffen sei, aber ein richtiger und guter Anfang sei doch gemacht. Am fünfzigsten Geburtstag der Römischen Verträge, am 25. März 2007, kann man Zwischenbilanz ziehen: Europa ist geschaffen, jetzt kommt es darauf an, dass Europäerinnen und Europäer entstehen, sich ihrer Wertgrundlagen vergewissern und in der Welt ihre Verantwortung wahrnehmen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Franz Knipping, Rom, 25. März 1957. Die Einigung Europas, München 2004, S. 9 - 18.

  2. Vgl. Philip H. Gordon/Jeremy Shapiro, Allies at War. America, Europe and the Crisis over Iraq, New York 2004; Timothy Garton Ash, Free World. Why a Crisis of the West reveals the Opportunity of our time, London 2004.

  3. Vgl. Neil Nugent, The Deepening and Widening of the European Community, Manchester 1991.

  4. Vertrag über eine Verfassung für Europa, Luxemburg 2005; Marcus Höreth/Ludger Kühnhardt/Cordula Janowski, Die Europäische Verfassung. Analyse und Bewertung ihrer Strukturentscheidungen, Baden-Baden 2005.

  5. Vgl. Ludger Kühnhardt, Erweiterung und Vertiefung, Baden-Baden 2005.

  6. Vgl. Dietmar Herz (Hrsg.), Die Europäische Union. Politik, Recht, Wirtschaft, Frankfurt/M. 1999; Michael Gehler, Europa. Von der Utopie zum Euro, Frankfurt/M.2002.

  7. Vgl. Karl Dietrich Bracher, Die Krise Europas. Seit 1917, Frankfurt/M.-Berlin 1993; William I. Hitchcock, The Struggle for Europe. The Turbulent History of a Divided Continent, 1945 to the Present, New York 2004.

  8. Vgl. Martin Dedman, The Origins and Development of the European Union, 1945 - 1995, London 1996; Desmond Dinan, Europe Recast. A History of the European Union, Boulder-London 2004.

  9. Alan Milward, The European Rescue of the Nation State, London 2000.

  10. Vgl. Andrew Moravscik, The Choice for Europe. Social Purpose and State Power from Messina to Maastricht, London 1999; John Gillinham, European Integration 1950 - 2003. Superstate or New Market Economy?, Cambridge 2003.

  11. Vgl. Michael Burgess, Federalism and European Union. The Building of Europe, 1950 - 2000, London 2000; Kalypso Nicolaidis/Robert Howse (Eds.), The Federal Vision. Legitimacy and Levels of Governance in the United States and the European Union, Oxford 2001.

  12. Vgl. Hans von der Groeben, Deutschland und Europa in einem unruhigen Jahrhundert. Erlebnisse und Betrachtungen, Baden-Baden 1995, S. 247 - 292.

  13. Vgl. Ben Rosamond, Theories of European Integration, Houndmills 2000.

  14. Vgl. Richard Bellamy (Hrsg.), Constitutionalism, Democracy and Sovereignty. American and European Perspectives, Aldershot 1996; Ingolf Pernice, Multi-Level Constitutionalism in the European Union, in: European Law Review, 27 (2006) 1, S. 511 - 529.

  15. Vgl. Giandomenico Majone, Dilemmas of European Integration. The Ambiguities and Pitfalls of Integration by Stealth, Oxford 2005.

  16. Vgl. Romain Kirt (Hrsg.), Die Europäische Union und ihre Krisen, Baden-Baden 2001.

  17. Vgl. Paul Noack, Das Scheitern der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft. Entscheidungsprozessevor und nach dem 30.August 1954, Düsseldorf 1977.

  18. Vgl. Lars Magnussen/Bo Strath, From the Werner Plan to the EMU. In Search of a Political Economy for Europe, Brüssel 2001.

  19. Vgl. Walter Laqueur, Europa auf dem Weg zur Weltmacht, 1945 - 1992, München 1992; Martin Ortega (Ed.), Global Views on the European Union, Paris 2004; Jan Zielonka, Europe as Empire. The Nature of the Enlarged European Union, Oxford 2006.

  20. Vgl. Hanns Jürgen Küsters, Die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, Baden-Baden 1982.

Dr. phil. habil., geb. 1958; Professor für Politische Wissenschaft; Direktor am Zentrum für Europäische Integrationsforschung (ZEI) der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Walter-Flex-Straße 3, 53113 Bonn. Internet: Externer Link: www.zei.de