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Editorial | UN und Menschenrechte | bpb.de

UN und Menschenrechte Editorial Idee und Anspruch der Menschenrechte im Völkerrecht Gibt es eine "Responsibility to Protect"? Der UN-Menschenrechtsrat: Neue Kraft für den Menschenrechtsschutz? Migration und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 Menschenrechts-NGOs im UN-System Die Vereinten Nationen und Menschenrechtsbildung

Editorial

Johannes Piepenbrink

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Am 10. Dezember 1948, noch unter dem Eindruck der Verheerungen des Zweiten Weltkriegs, einigten sich die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Am 10. Dezember 1948, noch unter dem Eindruck der Verheerungen des Zweiten Weltkriegs, einigten sich die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Die erste Vorsitzende der Menschenrechtskommission, Eleanor Roosevelt, bezeichnete sie als die "Magna Charta der Menschheit". Und in der Tat beziehen sich nach 60 Jahren ihrer Existenz die meisten demokratischen Verfassungen auf diese Erklärung. Nicht zuletzt deshalb erscheinen die darin formulierten Menschenrechte heute für viele Bürgerinnen und Bürger der "westlichen Welt" eine Selbstverständlichkeit zu sein.

Doch in vielen Teilen der Welt müssen Menschen um die Verwirklichung ihrer grundlegenden Rechte noch kämpfen - oder wissen nicht einmal, dass sie diese haben. Zudem sollte man sich vergegenwärtigen, dass die allgemeinen Menschenrechte keinesfalls unumstritten sind. Nicht wenige Staaten sehen in ihnen ein Produkt der "westlichen Ordnung", der sie sich nicht unterordnen wollen. Insbesondere autokratisch regierte Länder wenden sich gegen eine Einschränkung der Souveränität des Staates durch unveräußerliche Rechte des Einzelnen. Es ist nur schwer vorstellbar, dass sich die Staaten der Welt heute nochmals auf ein solches Dokument einigen könnten.

Menschenrechte sind ein wertvolles Gut, das es wert ist, immer wieder erstritten zu werden. Auch in Deutschland gibt es zahlreiche "offene Baustellen". Manche erkennen zum Beispiel in der Anti-Terror-Gesetzgebung eine Gefahr. Insofern gilt auf internationaler wie nationaler Bühne, was Navanethem Pillay, die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, kürzlich betonte: "It is important that we do not shy away from difficult discussions."