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Krise des Sozialen? | Krisenjahr 2009 | bpb.de

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Krise des Sozialen?

Stephan Lessenich

/ 16 Minuten zu lesen

Der Umbau des Sozialstaats lässt sich als gesellschaftliche Transformation deuten: Die Herstellung und Sicherung des Sozialen wird von der öffentlichen Hand in die private Selbsttätigkeit übertragen.

Einleitung

Die Frage nach dem Sozialen und seiner Konstitution stellt sich in der Moderne auf gänzlich neuartige Weise. Erst in der Moderne, mit dem Aufstieg und der Durchsetzung von Ideen der Selbstbestimmung des Individuums und der Gestaltbarkeit der Gesellschaft, müssen das Soziale und seine Struktur überhaupt sozial bestimmt werden.


Im vormodernen, traditionalen Weltbild waren es wahlweise der Gesellschaft äußerliche oder aber in ihr absolut und als zentral (voraus)gesetzte Positionen göttlicher bzw. weltlicher Herrschaft, von denen aus das Soziale seine Gestalt gewann und Gestaltung erfuhr. Erst mit der Überwindung dieses Weltbildes kann die Frage, wie Gesellschaft geordnet sein soll, wie gesellschaftliche Ordnung zuallererst zustande kommt und wie sie auf Dauer gewahrt werden kann, überhaupt als fragwürdig erscheinen - als in der Gesellschaft und aus ihr selbst heraus immer wieder neu zu klärendes Rätsel und zu lösendes Problem. Erst jetzt kann - und muss - die Frage, wie sich die Menschen als soziale Wesen untereinander in Beziehung setzen und in welchen Verhältnissen sie miteinander leben wollen, ernsthaft gesellschaftlich verhandelt werden.

Das Soziale und sein Ort

Wird die Gesellschaft selbst zum Ort der Produktion und Reproduktion des Sozialen, so bleibt dessen gesellschaftliche Verortung damit gleichwohl noch unterbestimmt. Die gesellschaftlichen Positionen, Projektionen und Programme bezüglich der Frage, wo der Ort des Sozialen ist bzw. sein sollte, von wo also die Herstellung von Sozialität, sozialem Zusammenhalt und gesellschaftlicher Integration auszugehen habe, lassen sich logisch wie historisch zwei "Lagern" zuordnen. Auf der einen Seite wird die kollektive gesellschaftliche Verantwortlichkeit für das Soziale betont: Seine Schöpfung und Bewahrung müsse grundsätzlich in öffentliche Hände gelegt werden, in die Hand eines Staates, über dessen Institutionen die Gesellschaft sich als Sozialwesen demokratisch selbst bestimme und steuere. Auf der anderen Seite wird die Verantwortlichkeit für das Soziale den einzelnen Gesellschaftsmitgliedern selbst übertragen: Demnach sind es die vielen gesellschaftlichen Individuen, aus deren unzähligen Einzelhandlungen - wie durch eine unsichtbare Hand gelenkt oder aber aus ungesteuerten und nicht zu steuernden Prozessen erwachsend - das Soziale entsteht.

Auf diese beiden konträren Positionen kann sich eine historische Soziologie des modernen Sozialstaats beziehen, will sie dessen Entstehung und Entwicklung bis hin zu den aktuellen Prozessen seiner gesellschaftlichen Umgestaltung rekonstruieren. Es ist das westliche Europa des mittleren und späten 19. Jahrhunderts, in dem die "Erfindung" des Sozialen stattfindet, verstanden als politische Anerkennung und Durchsetzung einer Verantwortung "der Gesellschaft" für das Wohlergehen "ihrer" Individuen. Und es sind die fortgeschrittenen Wohlfahrtsstaaten der (mittlerweile expandierten) "westlichen Welt", die am Übergang ins 21. Jahrhundert zu einer "Neuerfindung" des Sozialen schreiten, deren Grundzug in der politischen Übertragung von Sozialverantwortung an jeden einzelnen Bürger besteht, in dessen (bzw. deren) Hände das Wohlergehen des gesellschaftlichen Ganzen gelegt wird.

Wir befinden uns, so die These dieses Beitrages, mitten in einer "Krise" des Sozialen - im Sinne der endgültigen Abwendung von seiner im 19. Jahrhundert eingeleiteten, im Verlauf des 20. Jahrhunderts etablierten gesellschaftlichen Verortung und institutionellen Gestaltung. Diese Strukturkrise wird von der finanzmarktgetriebenen Akutkrise der Weltwirtschaft (weiter) beschleunigt werden und den Weg in eine neue Gesellschaftsformation bahnen: in eine Aktivgesellschaft, welche die Sorge um das Soziale an die Subjekte verweist und in diese hinein verlagert - und damit das Soziale wie auch die Subjekte grundlegend verändert.

Erfindung des Sozialen

Inwiefern kann die Entstehung des modernen Sozialstaats als Akt der "Erfindung" des Sozialen gelten? Der Aufbau sozialstaatlicher Institutionen bringt eine fundamentale Umgestaltung des Verhältnisses von Individuum und Gesellschaft mit sich. Die elementare Unsicherheit der Einzelexistenz im Zeichen der sich durchsetzenden Marktgesellschaft wird in der sozialstaatlichen Logik als soziales - überindividuell auftretendes und daher kollektiv zu bewältigendes - Risiko gedeutet. Die der frühkapitalistischen "Teufelsmühle" geschuldeten gesellschaftlichen Verwerfungen sensibilisieren die Menschen für "ihr kollektives Sein, als hätten sie dessen Existenz vorher völlig übersehen". Der Sozialstaat entsteht aus jenem kollektiven Sein, gründet auf einem gesellschaftlichen Kollektivbewusstsein - und prägt dieses mit jedem Schritt seiner Expansion. In gewisser Weise sucht (und findet) die Gesellschaft das Soziale in und an sich selbst, indem sie die Sicherung des individuellen Wohlergehens in die Verantwortung einer öffentlichen Instanz legt, es unter deren Schutz (und damit zugleich auch Kontrolle) stellt. Die öffentliche Hand des Sozialstaats webt das Netz des Sozialen. Der Sozialstaat wird Zug um Zug zum Adressaten von Schutzerwartungen, Unterstützungsansprüchen und Hilfsanrufungen, welche die Gesellschaft an sich selbst richtet - und über den Sozialstaat prozessiert.

Die sozialintegrative Großtat des sogenannten keynesianischen Sozialstaats hoch industrialisierter Nachkriegsgesellschaften bestand darin, die gegensätzlichen und tendenziell konfliktreichen, durch die Interessenorganisationen von Kapital und Arbeit vertretenen Logiken der Gestaltung des wirtschaftlichen Produktionsprozesses vermittelnd in sich aufzuheben - oder diese jedenfalls als miteinander kompatibel erscheinen zu lassen. Das "goldene Zeitalter" des Sozialstaatskapitalismus gründete auf dem historischen Kompromiss "between the economic and the social": zwischen der ökonomischen Rationalität der Profitabilität auf der einen und der sozialen Rationalität der Partizipation auf der anderen Seite. Der Staat übernimmt in diesem Kompromissarrangement eine doppelte gesellschaftliche Verantwortung: für die Regulierung des Ökonomischen in sozialer sowie des Sozialen in ökonomischer Absicht. In beiderlei Hinsicht wird er zum Sozial-Staat: Indem er den Marktmechanismen Grenzen setzt und die Dispositionsrechte der unternehmerisch Handelnden einschränkt, ergreift er Partei für "die Arbeit" bzw. für die Interessen der breiten Masse der Arbeitenden; indem er deren Bedienung und Befriedigung zugleich jedoch unter Finanzierungsvorbehalt stellt und damit in ökonomisch "vernünftige" Bahnen lenkt, bedient er gleichermaßen die Interessen "des Kapitals" - aber auch der Lohnabhängigen selbst - an der Stabilisierung des wirtschaftlichen Wertschöpfungsprozesses.

Es ist diese doppelte, ökonomisch-soziale Verantwortungsübernahme des keynesianisch inspirierten Interventionsstaats, die zur permanenten Ausweitung der Staatstätigkeit führt, mehr noch: die diese Ausweitung notwendig werden lässt, ja geradezu erzwingt. Die ihm gesellschaftlich auferlegte Rolle des Vermittlers zwischen den Interessen von Kapital und Arbeit lässt den Sozialstaat zwischen die sozialen Fronten geraten - und insofern er sich gerade dadurch konstituiert und legitimiert, dass er die Interessen beider Seiten zu bedienen vermag und miteinander zu vereinbaren versteht, gerät er geradezu unausweichlich in die (nicht bloß fiskalische) Klemme. "There is a considerable price to be paid then for this clever move": für den sozialstaatlichen Anspruch nämlich, gleichsam "jedermanns Liebling" sein, das Ökonomische in sozialer und das Soziale in ökonomischer Absicht regulieren zu wollen.

Wie weit muss der moderne Staat seine politische "Beförderung des Sozialen" treiben? Die Antwort lautet, allen gängigen Redensweisen von "Sozialabbau" (wenn es um Kürzungen öffentlicher Leistungen geht) zum Trotz: Sozial-Politik, die staatliche Politik mit dem Sozialen, muss prinzipiell immer weiter getrieben werden - der moderne, demokratisch-kapitalistische Sozialstaat kann gar nicht anders. Die eigentliche, politisch-soziologisch problemaufschließende Frage ist eine andere: Wie, in welcher Weise, sucht der moderne Staat als Sozialstaat das Soziale zu befördern? Die Formen und Mechanismen seiner Sozial-Politik wandeln sich nämlich historisch - in welche Richtung weisen sie heute? Wir erleben gegenwärtig, so die hier zu vertretende These, eine grundlegende Umorientierung der staatlichen Politik mit dem Sozialen - eine fundamentale Sozial-Reform, die im Kern darin besteht, die ehedem öffentliche Verantwortung für das Soziale zu privatisieren, oder genauer: jedem und jeder Einzelnen selbst zuzuweisen, die Sorge um das Soziale jedem einzelnen Selbst in dessen subjektive Handlungsorientierungen und alltägliche Lebensführungsmuster einzuschreiben. Diese sozialpolitische Umorientierung bezeichne ich als die zeitgenössische "Neuerfindung des Sozialen".

Neuerfindung des Sozialen

Wie kommt es zu dieser (neuerlichen) Transformation, wodurch zeichnet sie sich aus, welche Haupt- und Nebenwirkungen zeitigt sie? Im Hintergrund des Umbaus des Sozialstaats in "aktivierender" Absicht stehen mindestens zwei gesellschaftliche Makrotrends, welche die Entwicklung der spätindustriellen Gesellschaften in den vergangenen drei Jahrzehnten gekennzeichnet haben. Zum einen hat das System der Marktwirtschaft spätestens mit dem Untergang des Staatssozialismus zu einer neuerlichen, nunmehr globalen Runde kapitalistischer "Landnahme" angesetzt. Deren Dynamik hat aus nationalen Sozialwesen mehr denn je ökonomische "Standorte" werden lassen, deren politische Eliten sich - angetrieben durch die von ihnen entfesselten Finanzmärkte - maßgeblich an den Renditeerwartungen von Anlegern und Investoren orientieren. Dementsprechend heftig und nachhaltig sind diese politischen Akteure geneigt, die vermeintlich bloß konsumtiven Ausgaben der öffentlichen Hand - sprich: den sogenannten Sozialhaushalt - auf den permanenten Prüfstand gelingender Standortkonkurrenz zu stellen.

Zum anderen erleben wir einen nicht nur durch die kapitalistische Wirtschaftsdynamik selbst, sondern wesentlich auch durch die Entwicklungszyklen technologischer Neuerungen sowie durch die Ausweitung und Multiplizierung sozialer Erfahrungs- und Entscheidungsräume befeuerten Prozess der "Beschleunigung" des gesellschaftlichen Lebens. Tendenziell alle individuellen wie kollektiven gesellschaftlichen Lebensvollzüge sind in der jüngeren Vergangenheit unter verstärkten und sich selbst verstärkenden Verkürzungs- und Dynamisierungsdruck geraten - ob nun Studium oder Städtereise, vom heute unabdingbaren Zugang zum "schnellen Internet" bis zum gängig werdenden Karrieremuster des schlüsselqualifikationsbewehrten "Quereinsteigers". Im Kern handelt es sich in all diesen Fällen beschleunigter Lebensführung um Prozesse ökonomischer Landnahme, um einen gesellschaftlich vermittelten Druck zur effizienten Nutzung und produktiven Verwertung sämtlicher, bislang noch ungenutzter und nicht verwerteter menschlicher Ressourcen und Potenziale - seien es freie Zeit, schlummernde Talente oder brachliegende Arbeitskraft.

Die ökonomische Verschlankung des Sozialstaats einerseits, seine strategische Ausrichtung auf die Mobilisierung des gesellschaftlich verfügbaren Humankapitals andererseits: Diese beiden Grundtendenzen sozialpolitischer Entwicklung sind die Triebkräfte eines neuen sozialstaatlichen Arrangements. Der Sozialstaat soll nicht mehr die um das Wohlergehen ihrer Schutzbefohlenen besorgte Instanz sein, nicht mehr primär marktbedingte Ungleichheiten und Unterversorgungslagen kompensieren. Er soll nicht mehr eine soziale Stellvertreterpolitik betreiben, welche die Einzelnen eigener Sorgeanstrengungen enthebt. Der Sozialstaat soll vielmehr vorrangig die Marktfähigkeit seiner Bürgerinnen und Bürger gewährleisten, soll durch Investitionen "in die Menschen" deren aktive, eigentätige, marktvermittelte Sorge um sich selbst ermöglichen. Die Umstellung öffentlicher Sozialleistungsprogramme auf nur mehr Mindestsicherungen gewährende Anreizsysteme individueller Arbeitsmarktpartizipation stellt den gemeinsamen institutionellen Nenner einer Politik der "Aktivierung" dar, wie sie im Verlauf des vergangenen Jahrzehnts nicht nur in Deutschland, sondern - teilweise mit längerem Vorlauf - auch in anderen entwickelten Wohlfahrtsstaaten eingeleitet worden ist.

Doch wäre der Sozialstaat der Aktivgesellschaft soziologisch nicht hinlänglich verstanden, wenn nur die Individualisierung und (Teil-)Privatisierung von ehemals als sozial erachteten - und demgemäß in kollektiv-öffentlicher Anstrengung zu bewältigenden - Risiken in den Blick geriete; dies ist nur seine halbe Wahrheit. Der aktivierende Sozialstaat wird von einem normativen Überschuss getragen, der über den gängigen und bereits seit längerem praktizierten Verweis auf möglichst große "Eigenverantwortung" hinausweist. Verantwortung tragen die Subjekte der Aktivgesellschaft eben nicht nur für sich selbst, sondern zugleich - und darüber vermittelt - für das gesellschaftliche Ganze. Eigenverantwortung als und aus Sozialverantwortung lautet der aktivierungsstaatliche Wahlspruch, das Credo der Aktivgesellschaft. Eigeninteresse und Gesamtinteresse, Selbstsorge und Gemeinwohl werden auf eine Weise kurzgeschlossen, welche die Subjekte in eine dienende Beziehung zu sich selbst und zur gesellschaftlichen Gemeinschaft setzt. Man könnte diesen Modus der politischen Produktion von der Gesellschaft bzw. dem Sozialen verpflichteten Subjekten als neosozial bezeichnen - denn das Soziale wird nicht etwa "abgebaut" oder liquidiert, sondern vielmehr umgesteuert und transferiert. Der Ort des Sozialen wird verlagert: in die Subjekte, in jede und jeden Einzelnen hinein.

Ein Blick auf die sozialpolitische Entwicklung zeigt, dass sich der Trend zur Verschiebung der Verantwortung für das Soziale nicht auf ausgewählte Bereiche sozialstaatlicher Intervention beschränkt, sondern nach und nach das sozialpolitische Feld in seiner ganzen Breite erfasst hat. Als besonders markant - weil politisch am stärksten umstritten und in besonderer Weise gesellschaftlich folgenreich, bis hin zur nachhaltigen Restrukturierung des deutschen Parteiensystems - stellt sich in diesem Zusammenhang die unter der Formel "Hartz IV" verhandelte Reform der Arbeitslosensicherung dar. Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einem einzigen Sicherungsregime für erwerbsfähige Erwerbslose war zum einen der Absicht einer Verschlankung des sozialstaatlichen Verwaltungsapparats geschuldet. Zum anderen aber ging es wesentlich auch um die Mobilisierung der Arbeitssuchenden, um stärkere Eigenaktivitäten der von Arbeitslosigkeit Betroffenen bei der Rückkehr ins Erwerbsleben - und um deren (nicht nur rhetorische) Erinnerung an ihre Mitwirkungspflichten bei der Produktion des Kollektivguts Arbeitsmarktintegration. In der Begründung der späteren "Hartz-Gesetze" durch die zuständige Expertenkommission liest sich dies als politische Erwartungshaltung gegenüber im Sozialleistungsbezug stehenden Erwerbslosen, "den materiellen und nichtmateriellen Leistungen des Arbeitsamtes im Sinne der Schadensminderungspflicht durch ein angemessenes, zielführendes Verhalten zu begegnen".

Zwei Elemente dieser arbeitsmarktpolitischen Neuausrichtung sind von systematischer Bedeutung. Zum einen ist dies die Betonung der individuellen Verpflichtung zur gesellschaftlichen Schadensvermeidung. Die Verhinderung des Schadensfalls Arbeitslosigkeit bzw. seiner ungebührlichen Verstetigung liegt demnach zwar sicherlich auch, nicht jedoch in erster Linie im Eigeninteresse des Betroffenen, seiner aktuellen Lebensqualität oder seiner zukünftigen Lebenschancen, sondern vorrangig im Interesse des Versichertenkollektivs. Das soziale Recht auf Unterstützung erscheint nicht nur durch vorherige Beitrags- oder Steuerzahlungen des Leistungsbeziehers konditioniert, sondern durch eine grundsätzliche und andauernde Pflicht des Einzelnen zur Berücksichtigung des gemeinschaftlichen, allgemeinen Wohls. Zum anderen wird deutlich, dass es bei sozialpolitischer Intervention vor allen Dingen um Fragen der Verhaltenssteuerung geht, um die institutionelle Anleitung zur individuellen Verhaltensänderung - in der offenkundigen Überzeugung, dass ein Fehlverhalten vorliegt (hier: die Überzeugung von einem mangelnden Engagement bei der Arbeitssuche, dokumentiert in der Rede von "faulen" und "überversorgten" Arbeitslosen) und dass eben dieses Fehlverhalten die Quelle gegenwärtiger sozialer Probleme ist. Sozialpolitik "nach Hartz" lässt sich insofern als öffentliche Verhaltenstherapie verstehen und der aktivierende Sozialstaat als Institution gewordener Verhaltenstherapeut, der die fehlgeleiteten Subjekte zu gemeinwohldienlichem Handeln (zurück)führt.

In gewisser Weise lässt sich die sozialpolitische Trendwende zur Einforderung sozialverantwortlicher Eigenverantwortung der Sozialstaatsbürger und -bürgerinnen hierzulande allerdings auch schon "vor Hartz" registrieren - etwa in der Alterssicherung, und interessanter Weise in einer besonderen, nicht auf gegenwärtige, sondern auf zukünftige Unterstützungsbedarfe zielenden Variante. Was "Hartz" für die Arbeitslosen, war "Riester" für die Rentner, genauer: für die Rentner der Zukunft. Der statistisch prognostizierte, medial in düstersten Farben gezeichnete demographische Wandel hat einen Diskurs dramatischer "Überalterung" der Gesellschaft und unausweichlicher Überforderung der Sozialkassen befördert, in dessen Fluchtpunkt folgerichtig die Unabdingbarkeit individueller Verhaltensänderungen steht.

Wirtschaft, Politik und Wissenschaft sind sich einig: Die Menschen müssen einsehen, dass sie - neben den laufenden Beitragsleistungen für die gesetzliche Rente - privat vorzusorgen haben, wenn sie im Alter nicht in Armut leben wollen, oder anders: damit sie im Alter den Sozialstaat (Sprachregelung: "die nachwachsenden Generationen") nicht zusätzlich belasten. Und sie müssen lernen, frühzeitig damit anzufangen - Sozialpolitik als Anleitung zum sozialverträglichen Altwerden. Dazu passen die massiven Anstrengungen, die der sozialpolitische Betrieb unternimmt, um die Alten der Zukunft, jenseits der Notwendigkeit zur (immer) stärkeren materiellen Selbstsorge, auf ein grundlegend gewandeltes Altersbild einzustellen: das Bild eines Alters, das aktiv bleibt, in dem man sich weiterhin produktiv einbringt, das fast schon stereotyp als Zeit des "Unruhestands" erscheint. In einem Begleittext der Expertenkommission zum derzeit entstehenden Sechsten Altenbericht der Bundesregierung heißt es: "Bei aller Verantwortung der Gesellschaft darf aber nicht übersehen werden, dass die Rechte des einzelnen Menschen mit Verpflichtungen gegenüber der Gemeinschaft einhergehen. Insgesamt sind die heute älteren Menschen im Vergleich zu früheren Generationen gesünder, sie verfügen über einen höheren Bildungsstand und über bessere finanzielle Ressourcen. Nach Auffassung der Kommission leitet sich daraus die Verpflichtung ab, vorhandene Ressourcen verantwortungsvoll einzusetzen." Die Verpflichtung des Einzelnen zur sozialverantwortlichen Nutzung seiner Ressourcen: Knapper kann man das neue, aktivgesellschaftliche Bild vom Alter(n) nicht auf den Punkt bringen.

Wollte man die - selbstverständlich irreführende - Personalisierung der politischen Tendenz zur Sozialresponsibilisierung des Einzelnen weitertreiben, so könnte man aktuell darüber sinnieren, ob nach "Hartz" in der Arbeitslosen- und "Riester" in der Rentenversicherung in der Krankenversicherung dereinst womöglich "Rösler" zur Metapher ihres aktivierenden Umbaus geworden sein wird. Dagegen spricht, dass sich dieser Umbau - von der Ausweitung von Selbstbeteiligungsregelungen bis zur Forcierung von Vorsorgeanreizprogrammen - bereits seit längerer Zeit vollzieht. Dafür spricht allerdings, dass mit der geplanten Umstellung auf einkommensunabhängige Pauschalbeiträge der vermutlich entscheidende Schritt in Richtung auf ein Basisversorgungssystem getan wäre, das die gesetzlich Krankenversicherten zu einem die "Solidargemeinschaft" schonenden Abschluss privater Zusatzversicherungen zwingen würde.

Die Verbreitung der Aktivierungsidee innerhalb der Sozialversicherungssysteme schreitet voran, und ihre Diffusion auch über die Grenzen dieses institutionellen Kernbereichs des Sozialstaats hinaus ist unverkennbar. In der Bildungspolitik wird spätestens seit dem PISA-Schock die soziale Elternpflicht zur möglichst frühzeitigen und intensiven vorschulischen Schlüsselkompetenzvermittlung an das gesellschaftliche Investitionsgut Kinder - "unser" Fachkräftepotenzial von morgen - eingeklagt. Und in der Familienpolitik wird Kinderlosen - allerdings vorrangig solchen aus vernünftige Sozialisationsrenditen versprechenden Akademikerhaushalten - als potenziellen Eltern die doppelte Sinnstiftung vermittelt, durch ihre Familiengründungsentscheidung nicht nur sich selbst glücklich zu machen, sondern zugleich in einem gemeinschaftsdienlichen Akt den Volkskörper vor der drohenden Schrumpfung und Vergreisung bewahren zu können. Immer aber - von der Erwerbsbeteiligung bis zur Kinderentscheidung - geht es um Eigenaktivität in sozialer Absicht, um gemeinwohlfördernde Übernahme von Selbstverantwortung, um vorsorglichen Schutz der Versicherten-, Steuerzahler- oder sonstiger Leistungsgemeinschaften vor übermäßiger Inanspruchnahme. In immer weiteren Lebensbereichen wird zur aktivgesellschaftlichen Umschulung der Sozialstaatsklientel geschritten, auf dass sie ihr Humankapital zum größten Nutzen der großen Zahl einsetze. So ist maßgeblich auch durch aktivierungsstaatliche Intervention ein "Humankapitalismus" im Entstehen begriffen, der - durch mal mehr, mal weniger zwanglosen Zwang - die Subjekte in den Bann der neu verstandenen sozialen Idee zieht.

Das Soziale in der Krise

Dass in diesem neosozialen - die Subjekte zu eigenaktiven Sozialinvestitionen anhaltenden - Sozialstaat eine "Krise des Sozialen" herrsche, wird man ohne Weiteres also nicht behaupten können. Eine "Krise" erlebt das Soziale derzeit hingegen im Sinne eines Prozesses der Standortverlagerung seiner Produktionsstätte: Die Verantwortung für die Herstellung des Sozialen verschiebt sich vom System sozialstaatlicher Institutionen auf die Subjektivität sozialdienlicher Individuen. Dieser Ortswechsel des Sozialen (im eingangs beschriebenen Sinn) wird erwartbar befördert werden durch die kaum zu überschätzenden fiskalischen Langfristeffekte der ansonsten von ihren zentralen Akteuren fast schon wieder vergessen gemachten Finanzmarktkrise. Dass daher auf mittlere Sicht eine neuerliche Schlankheitskur des Sozialstaats ansteht, die wiederum zu einer erweiterten Dynamik aktivierungspolitischer Inanspruchnahme bislang ungenutzter Humanressourcen und Sozialverantwortungspotenziale führen wird, erscheint als realistische Prognose.

Realistisch erscheint aber ebenso die Annahme, dass sich diese aktivgesellschaftliche Dynamik keineswegs ungebrochen und widerspruchsfrei Bahn brechen wird. Schon der strukturelle Passivitätsverdacht, unter den die aufziehende Aktivgesellschaft einen Großteil ihrer Bürgerinnen und Bürger stellt, wird von diesen nicht ohne Weiteres hingenommen werden - zumal wenn diese Passivitätsdiagnose in eigentümlicher Weise mit der gleichzeitigen Behauptung einer tendenziell grenzenlosen Aktivierungsfähigkeit der als passiv Dargestellten kontrastiert. Ein Sozialstaat, der das soziale Problem unserer Zeit in der Passivität und mangelnden Eigenverantwortung der Subjekte verortet; der praktisch im selben Atemzug aber in denselben Subjekten eine innere, zu Aktivierung und Selbststeuerung fähige und bereite Konstitution (er)findet; und der diese neue Subjektivität wiederum unvermittelt mit politischen Imperativen sozialer Verantwortung und Gemeinwohldienlichkeit ausstattet - ein solcher Sozialstaat wird zwangsläufig neue, ganz anders gelagerte soziale Probleme schaffen.

Diese Probleme speisen sich nicht nur aus neuen sozialen Spaltungslinien mit Blick auf die ungleich verteilten Möglichkeiten zur Erfüllung neosozialer Aktivitätsnormen oder aus den Kosten der notwendigen Kontrolle einer normgerechten Nutzung individueller Aktivitätspotenziale. Sie resultieren auch aus der nie zu verhindernden, unbotmäßigen (weil immer eigensinnigen, politisch nicht steuerbaren) Umdeutung von öffentlichen Aktivitätsanrufungen - oder schlicht und einfach aus dem unwillkürlichen Widerwillen und spontanen Widerstand der Menschen gegen sinnlose Aktivitätszwänge und gegen die verquere Suggestion, dass das Soziale in der immerwährenden Bereitschaft zur Bewegung liege. Die Transformation des Sozialstaats öffnet Räume für das eine wie auch das andere gesellschaftliche Problemszenario. Es scheint keineswegs ausgemacht, wohin die Reise geht.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Georg Vobruba, Die Gesellschaft der Leute. Kritik und Gestaltung der sozialen Verhältnisse, Wiesbaden 2009; Günter Dux, Historisch-genetische Theorie der Kultur. Instabile Welten - Zur prozessualen Logik im kulturellen Wandel, Weilerswist 2000; Adalbert Evers/Helga Nowotny, Über den Umgang mit Unsicherheit. Die Entdeckung der Gestaltbarkeit von Gesellschaft, Frankfurt/M. 1987.

  2. Vgl. Jacques Donzelot, L'invention du social. Essai sur le déclin des passions politiques, Paris 1984.

  3. Stephan Lessenich, Die Neuerfindung des Sozialen. Der Sozialstaat im flexiblen Kapitalismus, Bielefeld 2008.

  4. Vgl. Mitchell Dean, Governing the Unemployed Self in an Active Society, in: Economy and Society, 24 (1995) 4, S. 559 - 583; William Walters, The "Active Society": New Designs for Social Policy, in: Policy and Politics, 25 (1997) 3, S. 221 - 234; Stephan Lessenich, Soziale Subjektivität. Die neue Regierung der Gesellschaft, in: Mittelweg 36, 12 (2003) 4, S. 80 - 93.

  5. Vgl. François Ewald, Der Vorsorgestaat, Frankfurt/M. 1993; Friedbert W. Rüb, Risiko: Versicherung als riskantes Geschäft, in: Stephan Lessenich (Hrsg.), Wohlfahrtsstaatliche Grundbegriffe. Historische und aktuelle Diskurse, Frankfurt/M.-New York 2003.

  6. Karl Polanyi, The Great Transformation. Politische und ökonomische Ursprünge von Gesellschaften und Wirtschaftssystemen, Frankfurt/M. 2004 [zuerst 1944], S. 122.

  7. Jacques Donzelot, The Promotion of the Social, in: Economy and Society, 17 (1988) 3, S. 395 - 427, hier: S.421.

  8. Vgl. Georg Vobruba, Politik mit dem Wohlfahrtsstaat, Frankfurt/M. 1983.

  9. J. Donzelot (Anm. 7), S. 425.

  10. Vgl. ebd.

  11. Vgl. zum Folgenden ausführlich S. Lessenich (Anm. 3), S. 73ff.; weiterführend auch ders., Mobilität und Kontrolle. Zur Dialektik der Aktivgesellschaft, in: Klaus Dörre/Stephan Lessenich/Hartmut Rosa, Soziologie - Kapitalismus - Kritik. Eine Debatte, Frankfurt/M. 2009; ders., Aktivierungspolitik und Anerkennungsökonomie. Der Wandel des Sozialen im Umbau des Sozialstaats, in: Soziale Passagen, 1 (2009) 2 [i.E.].

  12. Vgl. Klaus Dörre, Die neue Landnahme. Dynamiken und Grenzen des Finanzmarktkapitalismus, in: ders. u.a. (Anm. 11).

  13. Vgl. Hartmut Rosa, Beschleunigung. Die Veränderung der Zeitstrukturen in der Moderne, Frankfurt/M. 2005; ders., Kapitalismus als Dynamisierungsspirale - Soziologie als Gesellschaftskritik, in: K. Dörre u.a. (Anm. 11).

  14. Vgl. Abram de Swaan, Der sorgende Staat. Wohlfahrt, Gesundheit und Bildung in Europa und den USA der Neuzeit, Frankfurt/M.-New York 1993; Berthold Vogel, Der Nachmittag des Wohlfahrtsstaats. Zur politischen Ordnung gesellschaftlicher Ungleichheit, in: Mittelweg 36, 13 (2004) 4, S. 36 - 55.

  15. Vgl. S. Lessenich (Anm. 4).

  16. Peter Hartz u.a., Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Vorschläge der Kommission zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit, Berlin 2002, S. 45.

  17. Vgl. Stephan Lessenich, Der Arme in der Aktivgesellschaft - zum sozialen Sinn des "Förderns und Forderns", in: WSI-Mitteilungen, 56 (2003) 4, S. 214 - 220.

  18. Geschäftsstelle der Sachverständigenkommission zur Erstellung des Sechsten Altenberichts der Bundesregierung am Deutschen Zentrum für Altersfragen (Hrsg.), Altersbilder in der Gesellschaft. Themen und Ziele des Sechsten Altenberichts der Bundesregierung, Berlin (Flyer, o.J.).

  19. Vgl. Stephan Lessenich, Lohn und Leistung, Schuld und Verantwortung: Das Alter in der Aktivgesellschaft, in: Silke van Dyk/ders. (Hrsg.), Die jungen Alten. Analysen einer neuen Sozialfigur, Frankfurt/M.-New York 2009.

  20. Vgl. zum Hintergrund Thomas Etzemüller, Ein ewigwährender Untergang. Der apokalyptische Bevölkerungsdiskurs im 20. Jahrhundert, Bielefeld 2007.

  21. Detlef Gürtler, Der Humankapitalismus, in: Welt Online vom 22.12. 2005, www.welt.de/print-welt/arti cle365823/Der_Humankapitalismus.html (18.11. 2009).

  22. Vgl. Thomas Lemke, Eine Kritik der politischen Vernunft. Foucaults Analyse der modernen Gouvernementalität, Berlin 1997, S. 256.

  23. Vgl. Stephan Lessenich, Beweglich - Unbeweglich, in: ders./Frank Nullmeier (Hrsg.), Deutschland - eine gespaltene Gesellschaft, Frankfurt/M.-New York 2006; S. Lessenich, Mobilität (Anm. 11), S. 167ff.

Dr. rer. pol., geb. 1965; Professor für Vergleichende Gesellschafts- und Kulturanalyse am Institut für Soziologie der Friedrich-Schiller-Universität Jena, Carl-Zeiss-Straße 2, 07743 Jena.
E-Mail: E-Mail Link: stephan.lessenich@uni-jena.de