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Editorial | Strafvollzug | bpb.de

Strafvollzug Editorial Vom Sinn des Strafens - Essay Strafvollzug in Deutschland - rechtstatsächliche Befunde Strafvollzug oder Haftvermeidung - was rechnet sich? Jugendstrafvollzug Psychiatrische Maßregelbehandlung Gefangenensubkulturen Minoritäten im Strafvollzug

Editorial

Manuel Halbauer

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Der deutsche Strafvollzug weist erstaunliche Parameter wie eine sinkende Gefangenenrate aber auch einen hohen Anteil an Inhaftierten auf, die im geschlossenen Vollzug gemeinschaftlich untergebracht sind.

Im Jahr 2006 wurde im Rahmen der Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder verlagert. Die Mehrheit der Richter, Anstaltsleiter und Anwälte in Deutschland hatten das abgelehnt, denn sie befürchteten einen juristischen Flickenteppich, der zu einem Wettbewerb um die kostengünstigste Justizvollzugsanstalt (JVA) führen und somit auch zu Lasten der Sicherheit gehen würde. Doch seither sind nur in drei Bundesländern eigene Gesetze zum Erwachsenenvollzug in Kraft getreten, während in den übrigen weiterhin das Strafvollzugsgesetz von 1977 gilt und sich künftige Landesgesetze wohl an diesem orientieren werden. Dies hat dazu beigetragen, die ursprüngliche Besorgnis zu mildern.

In der öffentlichen Wahrnehmung erfährt der Strafvollzug fast nur bei spektakulären Fällen wie dem Foltermord an einem Häftling durch Mitgefangene in der JVA Siegburg 2006 oder dem Gefängnisausbruch zweier Gewaltverbrecher aus der JVA Aachen im vergangenen November Aufmerksamkeit. Erstaunliche Entwicklungen und Kennzeichen des deutschen Strafvollzugs, wie die seit 2003 rückläufige Gefangenenrate, aber auch der zum Teil hohe Anteil von Gefangenen im geschlossenen Vollzug, die entgegen den Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes gemeinschaftlich untergebracht sind, bleiben dagegen in der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet.

Kriminalität und Strafvollzug geraten immer wieder in Gefahr, für populistische Forderungen wie nach einem härteren "Durchgreifen" der Justiz, lebenslangem "Wegschließen" von Sexualstraftätern und nach robusterem Vorgehen zum Beispiel gegen "kriminelle Ausländer" herhalten zu müssen. Dies wird der Komplexität der Materie nicht gerecht und schafft ein gesellschaftliches Klima, das Ängste schürt und Resozialisierungsmaßnahmen als "Kuschelpädagogik" abtut. Dem Schutz der Gemeinschaft dient es nicht.