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Risiko Starkregen Stadtplanung im Zeichen des Klimawandels

Britta Weisser Jörn Birkmann

/ 16 Minuten zu lesen

Starkregen ist ein Wetterextrem, das im Kontext des Klimawandels an Häufigkeit und Intensität zunehmen wird. Bei einem solchen Ereignis treffen große Mengen Niederschlagswasser innerhalb kurzer Zeit auf ein eng begrenztes Gebiet. Da kommunale Entwässerungsanlagen nicht für derartige Regengüsse dimensioniert sind, kann Starkregen sehr schnell zu massiv ansteigenden Wasserständen führen. An der Oberfläche sammeln sich große Wassermassen, die die Straßen überspülen und zu Sturzbächen anschwellen können. Das Wasser fließt dann unkontrolliert der Geländeneigung folgend ab; es kommt zu Überflutungen mit unterschiedlicher Intensität. In topografisch bewegtem Gelände können sich die abfließenden Wassermassen zu Sturzfluten mit einer zerstörerischen Dynamik entwickeln.

Besonders in Städten und urbanen Räumen können Überflutungen durch Starkregen große Schäden anrichten, da sich hier neben Menschen, Gütern und Sachwerten auch verwundbare Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Kindergärten sowie eine Vielzahl an Bau- und Infrastrukturen konzentrieren. In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass plötzlich auftretende Sturzfluten auch in kleineren Städten und Kommunen zu schweren Schäden und sogar Todesopfern führen können, wie beispielsweise 2016 in Schwäbisch Gmünd und Braunsbach in Baden-Württemberg. Die Schadensbilanzen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft weisen für das Jahr 2016 Sachschäden durch Überschwemmungen von rund 800 Millionen Euro aus – der zehnfache Wert des Vorjahres.

Der Umgang mit Starkregen stellt Kommunen vor neue Herausforderungen, denn er kann grundsätzlich überall auftreten und ist daher, anders als Hochwasser entlang von Flüssen, schwer vorhersagbar: So kann zwar eine allgemeine Unwetterwarnung für ein Gewitter herausgegeben werden, allerdings lässt sich nicht genau bestimmen, wann und wo genau sich das Gewitter entlädt. Entsprechend gibt es bei einem Starkregenereignis keine nennenswerte Vorwarnzeit. Da Überflutungen durch Starkregen auch abseits von Flüssen auftreten können, lassen sich zudem auf den ersten Blick keine generell überflutungsgefährdeten Bereiche identifizieren – eine räumliche Eingrenzung ist daher kaum möglich.

Trotzdem wäre es fahrlässig anzunehmen, dass die Schäden und negativen Folgen von extremem Starkregen nur vom Regenereignis selbst abhängen. Im Nachgang eines solchen Extremereignisses mit schadensreichen Überflutungen wird oft der Ausbau beziehungsweise die Ertüchtigung der Kanalisation gefordert. Die Entsorgung des Niederschlagwassers aus einem Starkregenereignis kann jedoch nicht allein durch kommunale Entwässerungssysteme geleistet werden, da deren Bemessungsvorgaben nicht auf solche extremen Wassermassen ausgerichtet sind. Vielmehr zeigen aktuelle Forschungen, dass ein zukunftsgerichteter Umgang mit Starkregen nur durch Ansätze erreicht werden kann, die weitere Faktoren integrieren.

Schutzmaßnahmen für einzelne Gebäude sind wichtig, aber noch sinnvoller sind Strategien, die auch die Fließwege und gesamte Stadtteile oder Städte betrachten. Das heißt, die Vorsorge gegenüber Starkregen sollte schon früh in der Stadtplanung und -entwicklung ansetzen, indem zum Beispiel Fließwege bereits bei der Gestaltung von Plätzen oder Grünanlagen berücksichtigt werden und nicht erst bei der Frage der Dimensionierung von Kanalnetzen oder einzelnen Schutzwänden an ausgewählten Gebäuden. Durch eine systemische Perspektive können auch potenzielle Kaskadeneffekte berücksichtigt werden, etwa Stromausfälle durch Überflutungen von Technikräumen in kritischen Einrichtungen wie Krankenhäusern.

Klimafolgen und gesellschaftliche Verwundbarkeit

Als erster Ansatz zum Umgang mit Starkregen in Städten wurden in einigen Kommunen Starkregengefahrenkarten entwickelt, auf denen Einstautiefen und Fließgeschwindigkeiten bei verschiedenen Intensitäten des Regenereignisses dargestellt werden (Abbildung). Für die Sensibilisierung unterschiedlicher kommunaler und privater Akteur:innen haben sie sich als wichtige Grundlage erwiesen. Allerdings wäre es zu kurz gegriffen, Lösungs- und Handlungsansätze allein auf der Basis solcher Gefahrenkarten zu formulieren. Neben der Weiterentwicklung dieser Karten zeichnet sich auch international ab, dass es integrativer Strategien zur Überflutungsvorsorge und Risikominderung bedarf, die neben Klima- und Gefahrendaten auch Informationen zur Verwundbarkeit von Menschen und den Wandel von physischen (Infra-)Strukturen berücksichtigen.

Abbildung: Ausschnitt einer Risikokarte (© Stadt Schwäbisch Gmünd)

Anpassungsstrategien müssen dabei unterschiedliche Komponenten in den Blick nehmen, die das Überflutungsrisiko beeinflussen. Dem derzeitig gängigen Risikoverständnis nach entsteht ein Risiko durch das Aufeinandertreffen von Gefahr und Verwundbarkeit. Während die Gefährdung oft als "externe" Seite eines Risikos bezeichnet wird, spricht man bei der Verwundbarkeit von der "internen" Seite. Die Verwundbarkeit setzt sich aus Exposition und Empfindlichkeit zusammen: Exposition bezeichnet den Umstand, dass ein Schutzgut einer Gefahr räumlich und zeitlich ausgesetzt ist, die Empfindlichkeit beschreibt die Anfälligkeit gegenüber einer Gefahr. So können bestimmte städtische Infrastrukturen oder Landnutzungen in einer Stadt zwar exponiert gegenüber Starkregen sein, zum Beispiel ein Sportplatz, aber die Anfälligkeit ist wesentlich geringer im Vergleich zu einem potenziell überfluteten U-Bahn-Schacht oder einem Krankenhaus mit Operationssälen im Untergeschoss. Das heißt: Erst wenn aus der Exposition empfindlicher Schutzgüter Schäden zu erwarten sind, wird die Gefahr auch zum Risiko.

Übersetzt für die Überflutungsvorsorge in Städten bedeutet dies, dass die Verwundbarkeit der Bevölkerung und wichtiger Infrastrukturen darüber entscheidet, ob und wo es Risiken gibt beziehungsweise es zu Schäden kommen kann. Extremereignisse müssen daher nicht per se zu Katastrophen führen, sondern das Ausmaß der Schäden ist unter anderem von der Raum- und Flächennutzung abhängig. Beispielsweise sollten besonders sensible Nutzungen nicht in stark überflutungsgefährdeten Bereichen angesiedelt werden. Der Bau eines Alten- und Pflegeheims oder einer Kindertagesstätte am Ende einer abfallenden Stichstraße könnte im Überflutungsfall schwerwiegendere Auswirkungen haben, da Bewohner:innen des Pflegeheims mutmaßlich nicht mobil sind und daher evakuiert werden müssten. Für kleine Kinder können schon geringe Überflutungstiefen schnell gefährlich werden. Idealerweise sollten besonders überflutungsgefährdete Gebiete grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden. Wo dies nicht möglich ist, kann auch über Geländemodellierung viel erreicht werden. Grünanlagen um sensible Nutzungen herum können so gestaltet werden, dass das Wasser schadlos abgeleitet wird und in einer Mulde langsam versickern kann – was auch im Hinblick auf sommerliche Trockenperioden von Vorteil ist.

Integrative Stadtplanung als übergeordnetes Ziel

Damit wird deutlich, welche Potenziale in Stadtplanung und -entwicklung liegen, um die Risiken der im Zuge des Klimawandels häufiger auftretenden Extremereignisse zu mindern. Hierbei gilt es zu berücksichtigen, dass Entscheidungen über Raum- und Bodennutzungen häufig – etwa durch bauliche Anlagen – nicht so einfach rückgängig gemacht werden können und deshalb langfristige Folgen haben. Entsprechend frühzeitig sollten potenzielle Konsequenzen mitgedacht werden. Die Herausforderung für Kommunen besteht somit darin, dass sie bereits heute zukünftige Entwicklungen abschätzen müssen – und zwar nicht nur Klimaveränderungen, sondern auch andere gesellschaftliche und demografische Trends. Das setzt eine integrierte, zukunftsgerichtete Risikobetrachtung voraus, aus der sich Handlungserfordernisse ableiten lassen.

Damit sollte klar sein, dass eine reine Fokussierung auf Fragen der Kanalnetzdimensionierung zu kurz greift. Ebenso sollte Überflutungsvorsorge nicht nur primär als Krisenmanagement im Ereignisfall betrachtet werden. Aufgrund der schwierigen räumlichen Vorhersage sind Verbesserungen von Wetterradarmessungen und Frühwarnsystemen zwar ebenfalls wichtig, um für ein funktionierendes Krisenmanagement zu sorgen. Aber Strategien und Schutzkonzepte müssen darüber hinausgehen und identifizieren, wo mögliche Veränderungen und Strukturwandelprozesse in Städten oder Quartieren genutzt werden können, um einen transformativen Wandel im Sinne der wassersensiblen räumlichen Vorsorge zu befördern.

Die Bedeutung einer integrativen Strategie wird auch auf internationaler Ebene unterstrichen. Beispielsweise ist 2015 durch die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDGs) eine globale Entwicklungsagenda definiert worden, die als ein Ziel die Entwicklung sicherer, resilienter (widerstandsfähiger) und nachhaltiger Städte fordert. Städte sollen demnach Strategien und Pläne entwickeln, die die Anpassung an den Klimawandel sowie die Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen als integratives Element der urbanen Entwicklung gewährleisten.

Auch die Bundesrepublik Deutschland unterstützt die globalen Nachhaltigkeitsziele und hat sich zudem 2015 als Signatarstaat des Sendai Rahmenwerks für Katastrophenvorsorge verpflichtet, das Thema der Risikoreduktion in die Stadtplanung und -entwicklung einzubeziehen. In der deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel heißt es zudem: "Die Raumplanung kann mit der Entwicklung von Leitbildern für anpassungsfähige und belastbare (resiliente) Raumstrukturen eine Vorreiterrolle übernehmen, die gegenüber den Auswirkungen aller gesellschaftlichen Veränderungsprozesse auf die Raumstruktur robust und flexibel reagiert."

Für die Stadtplanung und -entwicklung bedeutet das, dass stärker als bisher die Frage im Fokus stehen muss, wie man bereits bei der Konzeption von Siedlungen und Infrastrukturen den Schutz gegenüber Überflutungen durch Starkregen berücksichtigen und in konkreten Planungen umsetzen kann. Dies gewinnt vor dem Hintergrund der im Baugesetzbuch (BauGB) definierten Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung zusätzlich an Bedeutung.

Instrumente zur Überflutungsvorsorge

Das deutsche Baurecht bietet Städten eine Vielzahl an Möglichkeiten, bei der Planung und Entwicklung ihrer Flächen die Belange der Überflutungsvorsorge zu integrieren, allerdings müssen die entsprechenden Informationsgrundlagen (Starkregengefahren- und Risikokarten) auch für die Planung verfügbar sein. Die gesamtstädtische Entwicklung orientiert sich am Flächennutzungsplan. Ist eine Starkregengefahrenkarte vorhanden, kann diese beispielsweise als Planungsgrundlage verwendet werden, um besonders überflutungsgefährdete Gebiete zu identifizieren und von zukünftiger Bebauung auszuschließen.

Beispielhaft sei hier auf den Flächennutzungsplan der Hansestadt Bremen verwiesen. In einem Beiplan werden diejenigen Flächen hervorgehoben, bei deren Entwicklung besonders auf die Belange der Überflutungsvorsorge geachtet werden sollte. Auch für den Bebauungsplan, der unterhalb der Ebene des Flächennutzungsplans die Bebauung und Gestaltung eines kleinräumigen Gebiets verbindlich festsetzt, bestehen in §9 Abs. 1 BauGB zahlreiche Festsetzungsoptionen zur Minimierung des Überflutungsrisikos. Durch die Festlegung von Grünflächen können etwa potenzielle Rückhalteräume für Regenwasser geschaffen werden, in denen das Wasser schadlos versickern kann. Auch Straßenräume können so ausgestaltet werden, dass sie als Notwasserweg wild abfließendes Regenwasser gefahrlos in einen Rückhalteraum leiten können. Darüber hinaus können auch besonders sensible Nutzungen, beispielsweise eine Erdgeschossnutzung für eine Kindertagesstätte, durch entsprechende Festsetzung ausgeschlossen werden.

Seit der Verabschiedung des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden im Juli 2011, der sogenannten Klimaschutznovelle, sind die Kommunen in der Pflicht, die Klimaanpassung (auch Überflutungsvorsorge) bei der Aufstellung ihrer Bauleitpläne ausreichend zu berücksichtigen und in die planerische Abwägung der Belange einzubeziehen. Seit der Novelle der EU-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU über die Umweltverträglichkeit müssen im Rahmen der Umweltprüfung bei Bebauungsplanverfahren auch die Risiken für die menschliche Gesundheit durch Katastrophen, die Auswirkungen der geplanten Vorhaben auf das Klima und die Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels berücksichtigt werden. Damit bietet die Richtlinie neue Anknüpfungspunkte für einen innovativen Ansatz, der auch institutionelle Transformationsprozesse befördern kann.

Außerhalb der Bauleitplanung gibt es weitere raumplanerische Strategien, um potenzielle Schäden aus Überflutungen zu minimieren. Dies ist vor allem interessant, weil die Einflussmöglichkeiten der Bauleitplanung aufgrund des Bestandsschutzes nach Art. 14 Grundgesetz in bereits bebauten Gebieten bislang stark eingeschränkt sind. Die Auseinandersetzung mit bereits bebauten Flächen gewinnt zunehmend an Bedeutung – weil sich hier eigentlich das größte Potenzial befindet, um risikomindernd tätig zu werden.

Konkrete Gestaltungsmöglichkeiten gibt es beispielsweise im Rahmen der integrierten Stadtentwicklung: Für Quartiere, die besondere städtebauliche Missstände aufweisen – dazu zählen laut BauGB auch Missstände der Überflutungsvorsorge –, kann ein sogenanntes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (InSEK) entwickelt werden. Auf Grundlage der Analysen im InSEK können geeignete Maßnahmen der Überflutungsvorsorge identifiziert und in ein städtebauliches Gesamtkonzept eingebettet werden. So kann etwa die baulich notwendige Umgestaltung einer Quartiersstraße zusätzlich so gestaltet werden, dass diese bei Starkregen das Regenwasser als Notwasserweg aus dem Bestandsgebiet heraus schadlos ableitet. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen können Mittel der Städtebauförderung beantragt werden. Diese Finanzhilfen werden von Bund und Ländern für Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung der Städte und Gemeinden bereitgestellt. Derartige Synergien zwischen Umbauprozessen und Sanierungsmaßnahmen von Quartieren und Infrastrukturen im Rahmen der integrierten Stadtentwicklung gilt es künftig noch stärker zu berücksichtigen.

Mehrwerte nutzen

Da Starkregenereignisse bislang nur selten auftreten, ist das Problembewusstsein für diese Ereignisse und die Notwendigkeit der Vorbereitung bei kommunalen Akteur:innen ebenso wie in der Bevölkerung und der Politik meist nur gering ausgeprägt. Gleiches gilt für die Bereitschaft, finanzielle, personelle und zeitliche Aufwände in Kauf zu nehmen. Hinzu kommt, dass sich viele Städte, Gemeinden und Regionen vielfältigen Veränderungsdynamiken gegenübersehen, mit denen erhebliche gesellschaftliche und demografische Unsicherheiten verbunden sind.

Trotzdem ist es wenig schlüssig, wenn bisweilen von kommunalen Entscheidungsträger:innen angeführt wird, dass die Unsicherheiten noch zu groß seien, um Planungen oder konkrete Maßnahmen angehen zu können. Gefahren- und Risikokarten, Informationen zu Verwundbarkeiten sowie Erkenntnisse aus vergangenen Starkregenereignissen bieten hinreichende Daten für vorsorgendes Handeln, sowohl für den privaten Bereich als auch für die Kommunen. Gerade, weil sich diese Ungewissheiten aber nicht vollständig beseitigen lassen, müssen Entscheidungsträger:innen lernen, mit Ungewissheit in Planungs- und Entscheidungsprozessen umzugehen. Vor diesem Hintergrund – auch angesichts der knappen kommunalen Haushalte – ist es besonders wichtig, Vorsorgemaßnahmen möglichst einfach und günstig umzusetzen.

Eine Möglichkeit für Städte, dieser Unsicherheit zu begegnen, ist der sogenannte No-regret-Ansatz. Darunter werden Maßnahmen verstanden, die unabhängig vom Klimawandel einen Mehrwert erbringen, da sie ökonomisch, ökologisch und sozial ohnehin sinnvoll sind. Durch multifunktionale Flächennutzungen beispielsweise lassen sich Maßnahmen der Überflutungsvorsorge umsetzen, die gleichzeitig weiteren Zwecken dienen. So sind begrünte Versickerungsflächen nicht nur im Sinne der Überflutungsvorsorge hilfreich, sondern liefern gleichzeitig einen Beitrag zur Hitze- und Trockenvorsorge; darüber hinaus wird dadurch das Wohnumfeld und die Aufenthaltsqualität in Wohnquartieren verbessert und die lufthygienische Belastung reduziert. Maßnahmen wie diese, die darauf zielen, das Niederschlagswasser direkt in den Oberflächen zu speichern, sind auch bekannt als wassersensible Stadtentwicklung oder "Schwammstadt-Prinzip". Sie haben den weiteren Vorteil, dass sie zur Kühlung der Böden beitragen und somit Hitzestress vorbeugen können.

Die Schaffung von Synergien und Mehrwerten stärkt nicht nur die Akzeptanz für Maßnahmen der Überflutungsvorsorge, sondern hilft auch dabei, klassische Zielkonflikte der Planung aufzulösen. Beispielsweise steht die Schaffung von Grünflächen angesichts des Wohnungsdrucks in den Städten stets in Konkurrenz zur Ausweisung von Bauflächen. Einen Lösungsansatz bietet das Konzept der sogenannten doppelten Innenentwicklung, die darauf abzielt, eine bauliche Nutzung mit ökologischen Zielen zu vereinbaren. So wird zum einen der Siedlungsbestand möglichst flächensparend nachverdichtet, indem Baulücken oder Brachflächen genutzt oder bestehende Gebäude erweitert werden. Zum anderen wird der Grünanteil, der durch eine Nachverdichtung verloren geht, durch die Begrünung von Dächern, Fassaden und Innenhöfen ausgeglichen.

Erfolgt zudem eine klimaangepasste Bepflanzung der Grünflächen, zum Beispiel mit trockenresistentem Bewuchs, reduziert sich auch der Wasserbedarf in Trockenperioden sowie der kommunale Pflegeaufwand. Die Schaffung von Synergien kann also ein wichtiger Ansatzpunkt sein, um trotz Unsicherheiten im Detail richtige und robuste Entscheidungen zu treffen, die die Überflutungsvorsorge langfristig fördern.

In Szenarien denken, Risikobewusstsein stärken

Dennoch wird eine genaue Maßnahmenplanung dadurch erschwert, dass es für Städte quasi unmöglich ist, kleinräumige Auswirkungen vorherzusagen. Unsicherheiten sowie mögliche Bandbreiten potenzieller Entwicklungen müssen daher in Strategien zur Anpassung von Kommunen einbezogen werden. Das kann erfolgen, wenn Kommunen stärker als bisher mit Szenarien und unterschiedlichen Entwicklungskorridoren planen, sodass auch bei unterschiedlichen zukünftigen Entwicklungstrends ausgewählte Maßnahmen sinnvoll und zielführend sind. Eine weitere, eher grundsätzliche Herausforderung ist, dass die langfristigen Auswirkungen des Klimawandels schwer mit den kurz- bis mittelfristigen Planungshorizonten der Kommunalverwaltungen vereinbar sind. Auch hier kann die Betrachtung verschiedener Landnutzungsszenarien ein Ansatzpunkt für zukünftiges Handeln sein.

Vor diesem Hintergrund werden neben der Anpassung von physischen Strukturen zunehmend auch Veränderungen der Planungsprozesse selbst zum Gegenstand der Adaption an den Klimawandel. Auch wenn das formelle Planungsinstrumentarium grundsätzlich geeignet ist, entsprechende Maßnahmen umzusetzen, wird es im Hinblick auf den Umgang mit den vielfach bestehenden Unsicherheiten dennoch von Forschung und Praxis als unflexibel und wenig anpassungsfähig eingeschätzt.

Dabei gibt es auch hier eine Reihe von Möglichkeiten, flexibel zu planen. Ein Beispiel ist das Baurecht auf Zeit nach §9 Abs. 2 BauGB. Darunter sind Festlegungen zu verstehen, die für eine gewisse Zeit noch umkehrbar sind. Erst wenn eine Maßnahme kurz vor der Verwirklichung steht, wird basierend auf dem zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Wissen abschließend über eine geeignete Strategie entschieden. Auch das Konzept der sequenziellen Realisierung von Planinhalten kann dabei helfen, Entscheidungshorizonte zu verringern und mittelfristige Lösungen anzustreben. Dieses geht von der aufeinanderfolgenden Realisierung von Plänen und Programmen aus – gekoppelt daran, ob die prognostizierte Randbedingung, über die zum Zeitpunkt der Planung Unsicherheit bestand, eingetroffen ist oder nicht.

Weil Kommunen eben mit erheblichen Ungewissheiten in Planungsprozessen umgehen müssen, ist es wichtig, Stadtentwicklung eher als einen Prozess mit mehreren Rückkopplungsschleifen zu denken als nur von einem optimalen Endzustand her. Möglichst breit angelegte Begründungen für multifunktionale Flächennutzungen und die Identifizierung und Nutzung von Win-win-Situationen können hier Ausgangspunkte sein.

Dafür müssen allerdings zunächst einmal Informationsgrundlagen für die strategisch vorsorgende Planung und Nutzung geschaffen werden. Hierzu gehören nicht nur Datengrundlagen zu möglichen Auswirkungen von Starkregen heute und in Zukunft, sondern auch Informationen zur aktuellen und zu erwartenden gesellschaftlichen Verwundbarkeit. Auch die systematische Erfassung von Schäden aus vergangenen Ereignissen muss stärker als bisher als wichtige Informationsbasis genutzt werden. Letztendlich garantiert das Vorhandensein solcher Informationen aber nicht, dass diese Belange von den politischen Entscheidungsträger:innen prioritär behandelt werden. Allein aber durch die Erstellung und Veröffentlichung dieser Informationen (etwa Starkregengefahrenkarten) werden neue Faktoren in den Abwägungsprozess eingebracht und können so als Treiber wirken.

Bedingt durch das seltene Auftreten von Starkregenereignissen wird die grundsätzliche Auseinandersetzung mit diesen Ereignissen auf lokaler Ebene bisher in vielen deutschen Städten kaum als kommunale Aufgabe wahrgenommen. Sofern eine Kommune noch keine Schäden durch ein solches Ereignis davongetragen hat, wird die Dringlichkeit des Themas unterschätzt und die Diskussion aufgrund anderer, wichtiger erscheinender Aufgaben verdrängt. Da es keine Option sein kann, abzuwarten, bis Kommunen von Starkregen getroffen werden und dann ein Problembewusstsein entwickeln, ist es notwendig, städtische Akteur:innen stärker für die Notwendigkeit eines vorsorgenden Umgangs mit Starkregenereignissen zu sensibilisieren.

Da der Großteil der Gebäude allerdings meist im privaten Besitz ist, sind auch die kommunalen Eingriffsmöglichkeiten begrenzt. Es bedarf daher auch einer besseren Risikokommunikation gegenüber Eigentümer:innen und Mieter:innen, um die Notwendigkeit der Eigenvorsorge (zum Beispiel den Einbau von Rückstauklappen) zu verdeutlichen und gleichzeitig die städtischen Vorsorgeaktivitäten in die Öffentlichkeit zu tragen.

Fazit

Angesichts der prognostizierten Zunahme an Starkregenereignissen im Zuge des Klimawandels ist der Umgang mit Starkregen für deutsche Kommunen eine wichtige Herausforderung, auf die mit neuen, flexiblen Strategien reagiert werden sollte. Erst die zunehmend dringlichere Auseinandersetzung mit der Klimaanpassung von Städten und Gemeinden hat auch die Bedeutung der kommunalen Planung hierfür hervorgehoben. Der raumplanerische Umgang mit den Klimawandelfolgen ist von besonderer Bedeutung dafür, wie sich diese Folgen in den Städten zeigen und wie sich Extremereignisse schlussendlich auswirken. Bei der Planung sollten jedoch nicht nur die zu erwartenden Klimawandelfolgen, sondern auch soziale Verwundbarkeiten im Rahmen von gesellschaftlichen Entwicklungen berücksichtigt werden.

Angesichts der Zunahme an Siedlungsflächen und Nachverdichtungsprozessen sowie des steigenden Anteils älterer Menschen durch den demografischen Wandel ist auch mit einer Erhöhung des Schadenspotenzials durch Überflutungen zu rechnen. Dadurch steigt der Bedarf an planerischen Handlungsstrategien. Auch wenn die räumliche Planung der Naturgefahr Starkregen wenig entgegensetzen kann, so kann sie durch das gezielte Festlegen beziehungsweise den Ausschluss von Nutzungen risikominimierende Raumstrukturen im Sinne der Stärkung der Resilienz und Minderung der Verwundbarkeit fördern.

Nicht zuletzt die "Lockdowns" im Rahmen der Covid-19-Pandemie zeigen, wie wichtig lebenswerte Städte mit Grünflächen sind. Sowohl bei Starkregen als auch bei Covid-19 handelt es sich um Phänomene mit Auswirkungen, die sich vor wenigen Jahren noch niemand in diesem Ausmaß vorstellen konnte. Das verdeutlicht die Notwendigkeit, Lebensqualität durch langfristige und nachhaltige Stadtplanung in Quartieren zu erhalten oder besser noch zu steigern.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Intergovernmental Panel on Climate Change, Impacts, Adaptation, and Vulnerability. Working Group II Contribution to the Fifth Assessment Report, Cambridge 2014, S. 240.

  2. Vgl. Umweltbundesamt (UBA), Klimaanpassung in der räumlichen Planung, Dessau-Roßlau 2016, S. 20, Externer Link: http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimaanpassung-in-der-raeumlichen-planung.

  3. Vgl. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Naturgefahrenreport 2017, Berlin 2017.

  4. Vgl. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Abschätzung der Verwundbarkeit von Bevölkerung und Kritischen Infrastrukturen gegenüber Hitzewellen und Starkregen, Bonn 2013, S. 31.

  5. Vgl. Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Überflutungs- und Hitzevorsorge durch die Stadtentwicklung, Bonn 2015.

  6. Vgl. Extremwetter-Ereignis Starkregen: Wie können sich Städte besser davor schützen? Wirksame Vorsorge- und Schutzkonzepte erforscht das BMBF-Projekt RESI-extrem, 21.8.2020, Externer Link: http://www.fona.de/de/aktuelles/nachrichten/2020/RESI-extrem.php.

  7. Vgl. Jörn Birkmann et al., Glossar Klimawandel und Raumentwicklung, Hannover 20132, S. 19.

  8. Vgl. Stefan Greiving, Räumliche Planung und Risiko, München 2002, S. 7.

  9. Vgl. Jörn Birkmann/Linda Sorg/Mark Fleischhauer, Klimawandel: Szenarien zur zukünftigen Vulnerabilität. Expositions- und Vulnerabilitätsszenarien für wachsende Mittelstädte – Fallbeispiel Ludwigsburg, in: Raumplanung 6/2018, S. 45–51.

  10. Bundesregierung, Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel, vom Bundeskabinett am 17. Dezember 2008 beschlossen, S. 42, Externer Link: http://www.bmu.de/fileadmin/bmu-import/files/pdfs/allgemein/application/pdf/das_gesamt_bf.pdf.

  11. Vgl. Freie Hansestadt Bremen, Begründung Flächennutzungsplan Bremen, 4.12.2014, S. 124f., Externer Link: http://downloads.fnp-bremen.de/20141204/2014_12_04_Begruendung_F-Plan_Bremen_%20V3.6.pdf.

  12. Vgl. Kathrin Prenger-Berninghoff, Integration von Risikoabschätzung und Risikomanagement in die Umweltprüfung von Bauleitplänen, in: UVP-Report 3/2017, S. 192–201, hier S. 193f.

  13. Vgl. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Grundlagen zur Städtebauförderung, o.D., Externer Link: http://www.staedtebaufoerderung.info/StBauF/DE/Grundlagen/grundlagen_node.html.

  14. Vgl. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)/BBSR, Klimawandelgerechte Stadtentwicklung. "Climate-Proof Planning", BBSR-Online-Publikation 26/2009, S. 20.

  15. Vgl. Birkmann et al. (Anm. 7), S. 16f.

  16. Vgl. BBSR (Anm. 5), S. 8ff.

  17. Vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, FAQ: Was ist doppelte Innenentwicklung?, o.D., Externer Link: http://www.bmu.de/faq/was-ist-doppelte-innenentwicklung.

  18. Vgl. UBA, Entscheidungsprozesse zur Anpassung an den Klimawandel in Kommunen, Dessau-Roßlau 2015, S. 32f.

  19. Vgl. BMVBS/BBSR, Flexibilisierung der Planung für eine klimawandelgerechte Stadtentwicklung, BBSR-Online-Publikation 16/2013, S. 17.

  20. Vgl. Gerd Schmidt-Eichstaedt, Die Genehmigungsfähigkeit von Zwischennutzungen nach Bauplanungsrecht und nach Bauordnungsrecht, Berlin 2008, S. 7.

  21. Vgl. Felix Othmer/Dennis Becker/Stefan Greiving, Strategie zum klimagerechten Flächenmanagement. Sequenzielle Siedlungs- und Freiflächenentwicklung unter Berücksichtigung von Klimawirkungen in der Stadt Hagen, in: Raumplanung 2/2019, S. 27–33.

  22. Vgl. BMVBS/BBSR, Ursachen und Folgen des Klimawandels durch urbane Konzepte begegnen, BBRS-Online-Publikation 22/2009, S. 4.

  23. Vgl. BBSR (Anm. 5), S. 8.

  24. Vgl. Britta Weißer/Dennis Becker/Felix Othmer, Stärkung der Risikovorsorge gegenüber Starkregen – Neue Erkenntnisse zur Resilienz von Haushalten gegenüber Starkregen und Schlussfolgerungen für die Stadtentwicklung, in: Raumplanung 3–4/2019, S. 71–76.

  25. Vgl. Birkmann/Sorg/Fleischhauer (Anm. 9).

Lizenz

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ist Urbanistin und Raumplanerin und als akademische Mitarbeiterin am Institut für Raumordnung und Entwicklungsplanung der Universität Stuttgart angestellt. Zu ihren Fachgebieten zählt unter anderem die klimaangepasste Stadtentwicklung. E-Mail Link: britta.weisser@ireus.uni-stuttgart.de

ist Professor für Raumentwicklung und Umweltplanung sowie Institutsleiter am Institut für Raumordnung und Entwicklungsplanung der Universität Stuttgart. Er ist zudem Lead-Autor des Intergovernmental Panel on Climate Change. E-Mail Link: joern.birkmann@ireus.uni-stuttgart.de