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November 2019 | Deine tägliche Dosis Politik | bpb.de

November 2019 Deine tägliche Dosis Politik

/ 21 Minuten zu lesen

Hier findest du alle Beiträge vom November 2019.

(© bpb)

04.11.2019: Vor 30 Jahren: 500.000 Menschen demonstrieren für demokratische Reformen in der DDR

Guten Morgen!

4. November 1989: Menschenmassen füllen die Straßen Ostberlins, zu sehen sind Schärpen mit der Aufschrift "Keine Gewalt", zu hören ist "Visafrei – bis Hawaii", wie bei den Demos in Leipzig. Fünf Tage vor dem Mauerfall findet die erste genehmigte nichtstaatliche Demonstration der DDR statt. Bis zu 500.000 Menschen demonstrieren auf dem Berliner Alexanderplatz für demokratische Reformen.

  • Sie fordern Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit sowie freie Wahlen und Reisefreiheit, die teilweise in der DDR-Verfassung genannt, aber nicht umgesetzt wurden.

  • Es geht vielen mehr um Reformen in der DDR als dessen Umsturz oder eine Wiedervereinigung mit der BRD.

Ein "politisches Volksfest"?

  • Die Demonstration wird von Ostberliner Theatermacher/-innen organisiert. Personen aus Theater, Kunst und Literatur, aber auch Bürgerrechtler/-innen halten eindringliche Reden.

  • Anders als bei vorherigen Demos herrscht eine eher entspannte Stimmung; auf einigen Plakaten wird die Staatsführung aufs Korn genommen.

Die DDR-Führung mischt mit:

  • Die Volkspolizei hat eine "Sicherheitspartnerschaft" mit den Organisatoren geschlossen und hält sich im Hintergrund.

  • Die Nationale Volksarmee steht aber bereit, falls Demonstrierende versuchen, die Grenze zu durchbrechen.

  • Der SED gelingt es nicht, die Demo für sich zu nutzen: Politbüro-Mitglied Günter Schabowski darf auftreten, wird jedoch ausgepfiffen.

Der friedliche Protestzug wird ein Meilenstein auf dem Weg zum Ende der DDR:
Externer Link: http://www.chronik-der-mauer.de

P.S. Vielleicht ist ja unser Messenger-Projekt "Der Mauerfall und ich" etwas für dich. Hier kannst du den Mauerfall aus der Perspektive der Studentin Kathrin miterleben:
Externer Link: http://kurz.bpb.de/dtdp540

Friedliche Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

05.11.2019: Grundrente

Guten Morgen,

in der Großen Koalition streiten CDU/CSU und SPD gerade intensiv über die Grundrente. Um was geht es dabei?

  • Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) sind in DE 19 % der ab 65-Jährigen von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen – besonders Frauen.

  • Wo die Rente nicht zum Leben reicht, können Renter/-innen als Form der Sozialhilfe eine Grundsicherung beantragen. Das machen allerdings nur wenige Bedürftige, u.a. aus Scham.

  • Um die Altersarmut zu bekämpfen, haben CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag die Einführung einer Grundrente beschlossen.

Wer soll sie bekommen?

  • Menschen, die mindestens 35 Jahre lang gearbeitet und Rentenbeiträge gezahlt haben. Berücksichtigt werden dabei auch Jahre der Kindererziehung und Pflege von Angehörigen.

  • Die Grundrente soll ca. 10 % über der bisherigen Grundsicherung liegen und über Steuern finanziert werden.

  • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geht davon aus, dass 3 Mio. Menschen davon profitieren werden, 80 % davon Frauen.

Worüber wird gestritten?

  • CDU/CSU und SPD sind sich nicht einig über die Bedingungen für die Grundrente und damit den Kreis der Berechtigten.

  • Die CDU/CSU hält an der im Koalitionsvertrag festgelegten Bedürftigkeitsprüfung fest. Dagegen sieht der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) keine Prüfung vor.

  • Bei der Grundrente gehe es um den Respekt vor der erbrachten Lebensleistung, sagen die Gegner/-innen der Bedürftigkeitsprüfung.

  • Befürworter/-innen verweisen darauf, dass Rentner/-innen, die über Vermögen verfügen oder sonstige finanzielle Mittel haben, zusätzliches Geld vom Steuerzahler bekämen.

Mehr zum Thema Einkommen und Armut im Alter erfährst du hier:
Externer Link: http://kurz.bpb.de/dtdp541

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

06.11.2019: US-Regierung tritt aus dem Pariser Klimaabkommen aus

Guten Morgen,

die Welt kommt ins Schwitzen: Die US-Regierung hat bei nun offiziell ihren Rückzug aus dem Pariser Klimaabkommen eingereicht. Die USA sind nach China die weltweit größten Produzenten von Kohlendioxid, dem Hauptverursacher des Klimawandels.

Was wurde in Paris beschlossen?

  • Ende 2015 einigten sich 196 Länder und die EU auf ein neues Klimaschutzabkommen.

  • Unterzeichner verpflichten sich, eigene nationale Klimaschutzziele zu setzen, um gegen die Erderwärmung zu kämpfen.

  • Gemeinsam möchte man den weltweiten Temperaturanstieg auf deutlich unter 2 Grad Celsius gegenüber vorindustriellen Werten begrenzen.

  • Kritisiert wird, dass der Vertrag auf Freiwilligkeit basiert und Klimasündern keine Strafen drohen.

Wie soll das Ziel erreicht werden?

  • b 2050 sollen nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden, als gleichzeitig wieder abgebaut oder aufgenommen werden können (Klimaneutralität).

  • Deutschland will seinen Ausstoß bis 2030 um 55% gegenüber dem Jahr 1990 reduzieren und bis 2050 klimaneutral sein.

  • Allerdings hinkt D. hinterher: Laut Umweltbundesamt werde das selbst gesetzte Zwischenziel von minus 40% bis 2020 wohl nicht erreicht.

Warum der US-Austritt?

  • Bereits 2017 hatte US-Präsident Donald Trump angekündigt aus dem Klimaabkommen auszusteigen. Eine Begründung: Das Abkommen benachteilige die USA im internationalen Wettbewerb.

  • Der Ausstieg wird frühestens am 4. November 2020 wirksam – einen Tag nach der nächsten Präsidentschaftswahl. Wie sich das politische Klima bis dahin entwickelt, bleibt abzuwarten.

Welche Klimaschutzmaßnahmen die deutsche Bundesregierung zuletzt beschlossen hat, erklärt Externer Link: http://fluter.de hier: http://kurz.bpb.de/dtdp542

Beste Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

07.11.2019: BVerfG-Entscheidung zu Hartz-IV Sanktionen

Guten Morgen,

das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden: "Harte" Sanktionen gegen Empfänger/-innen von Hartz IV verstoßen gegen das Grundgesetz.

Was ist der Hintergrund?

  • Hartz IV – ugs. für Arbeitslosengeld II (ALG II) – soll ein Leben ohne Existenznot ermöglichen.

  • Aber nicht bedingungslos: Wer lange Zeit ohne Arbeit ist und Geld erhält, muss u.a. "zumutbare" Jobs oder Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen annehmen.

  • Wer das verweigert oder ignoriert, dem wird der Regelsatz (424 Euro für eine alleinstehende Person) gekürzt: Beim ersten Verstoß drei Monate lang um 30 %, beim zweiten Verstoß innerhalb eines Jahres um 60 %, beim dritten Mal erhält man gar kein Geld mehr.

Was hat das BVerfG entschieden?

  • Die Sanktionen sind in derzeitiger Form verfassungswidrig.

  • Der Grund: Sie sind nicht mit der Menschenwürde (Artikel 1, GG) vereinbar. Beim Regelsatz des ALG II handele es sich bereits um das Existenzminimum.

  • ABER: Grundsätzlich seien Sanktionsmaßnahmen in Ordnung.

Wie geht es weiter?

  • Die Regelungen zu den Sanktionen müssen überarbeitet werden.

  • Diskutiert wird jetzt, ob das ganze System generell oder nur Teile reformiert werden.

  • Bis das entschieden ist, sind laut BVerfG Kürzungen um 60 oder 100 % nicht mehr erlaubt; 30%-Sanktionen sind weitermöglich, sollen aber von Fall zu Fall genauer geprüft werden.

Hartz IV reformieren? Dazu gibt es unterschiedliche Ansätze:
Externer Link: http://kurz.bpb.de/dtdp543

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

08.11.2019: Fall der Berliner Mauer am 9. November 1989

Morgen vor 30 Jahren – am 9. November 1989 – fiel die Berliner Mauer, die West- und Ostberlin mehr als 28 Jahre lang trennte.

Was war passiert?

  • Gegen 19 Uhr verkündete Günter Schabowski, SED-Sekretär für Information, im Rahmen einer Pressekonferenz, dass Westreisen künftig für alle DDR-Bürger/-innen möglich sein sollen.

  • Die DDR-Regierung reagierte damit auf die massenhafte Ausreise sowie die friedlichen Proteste in den vergangenen Monaten.

  • Offiziell sollte die Regelung erst ab dem 10. November gelten, doch Schabowski erklärt auf Nachfrage, dass sie "sofort, unverzüglich" in Kraft trete.

  • In der Folge versammelten sich immer mehr Menschen vor den Grenzübergängen.

  • Gegen 23:30 Uhr konnten die Grenzpolizisten am Übergang Bornholmer Straße dem Andrang nicht mehr standhalten und öffneten die Grenze. Kurz nach Mitternacht waren alle Grenzübergänge der Stadt geöffnet.

Weniger als ein Jahr später, Am 3. Oktober 1990, war die DDR Geschichte, die Deutschen feierten die Vereinigung ihrer beiden Staaten.

Die Situation am Grenzübergang Bornholmer Straße und am Brandenburger Tor zeigt dir dieses Video:
Externer Link: http://kurz.bpb.de/dtdp544

Wie die Menschen den Mauerfall erlebt haben, zeigen dir u.a. die Interviews mit Zeitzeugen aus unserer Webvideo-Reihe, in der auch Eko Fresh die Ereignisse in einem Song aufgearbeitet hat:
Externer Link: http://kurz.bpb.de/dtdp545

Viele weitere Infos zum Mauerfall findest du auf unserer Themenseite:
Externer Link: http://kurz.bpb.de/dtdp546

Und wenn du morgen den Mauerfall miterleben willst, dann folge Kathrin bei der "Der Mauerfall und ich":
Externer Link: http://kurz.bpb.de/dtdp540

Schöne Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

11.11.2019: Beginn der Karnevalszeit

Guten Morgen.

So manche/r wird heute einen kurzen Arbeitstag vor sich haben, denn: Um 11:11 Uhr beginnt die Karnevalszeit.

Warum heute, am 11.11.?

  • Dazu gibt es mehrere Theorien, u.a.

  • gilt die Zahl 11 seit jeher als "närrische Zahl" und

  • der 11.11., im Christentum als Martinstag gefeiert, markierte früher den Beginn der 40-tägigen Fastenzeit bis Weihnachten – und damit die letzte Möglichkeit, ausgelassen zu feiern.

Denn:

  • Der Karneval, wie wir ihn heute kennen, entstand im Mittelalter.

  • Aber: Die Reformation 1517 spaltete die Lager.
    ➡️ Während die katholischen Landesteile weiterhin feierten, lehnten viele Protestanten/-innen den Karneval und seine Ausschweifungen ab – was die Verbreitung des Karnevals auch heute noch prägt.

Karneval bedeutet(e) Opposition:

  • Schon im ersten Fastnachtsumzug der Neuzeit 1393 machten sich Nürnberger Metzger über die Kleiderordnung lustig, indem sie sich selbst in Samt und Seide hüllten.

  • Im 19. Jhdt. nutzten die Kölner/-innen den Karneval zu Kritik an der preußischen Besatzungsmacht mit ihren Uniformen.

  • In der NS-Zeit wurde der Karneval dagegen zum "germanischen Fest" umgedeutet, auf Umzügen dominierten antisemitische Motive.

  • Die DDR-Führung lehnte den Karneval erst ab, duldete ihn dann aber wegen seiner Beliebtheit – Kritik am Regime konnte trotzdem nur angedeutet werden.

Übrigens: Nach dem 11.11. kehrt erstmal wieder Ruhe ein. Den Höhepunkt erreichen Karneval, Fasching, Fastnacht & Co. dann an den Tagen um Rosenmontag (24.2.2020).

Närrische Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

12.11.2019: Frauenwahlrecht

Guten Morgen,

seit etwas mehr als 100 Jahren dürfen Frauen in Deutschland wählen und gewählt werden. Vorausgegangen war ein langer Kampf der deutschen und internationalen Frauenbewegung.

Geschichte des Frauenwahlrechts in Deutschland

  • Die Forderung nach Ausweitung des Wahlrechts stellten Frauen in D. erstmals in der Revolution 1848/1849.

  • Um 1900 gegründeten sich viele Vereine und Verbände der Frauenbewegung (und der Arbeiterbewegung), die sich für das Frauenwahlrecht einsetzen und Gleichgesinnte auf Kongressen und Demonstrationen mobilisierten.

  • Kurz vor Ende des Ersten Weltkrieges (1918) organisierten zahlreiche Frauenorganisationen große Demonstrationen und Kundgebungen.

  • Am 9.11.1918 beendete die Novemberrevolution das Kaiserreich. Drei Tage später verkündete die provisorische Übergangsregierung – der "Rat der Volksbeauftragten" – am 12.11.1918 das aktive und passive Wahlrecht für Frauen und Männer gleichermaßen.

Wie sah und sieht es in anderen Ländern aus?

  • Als erster Staat führte Neuseeland bereits 1893 das aktive Frauenwahlrecht ein.

  • In Europa waren die Finninnen 1906 die ersten, die wählen (aktiv) und gewählt (passiv) werden durften.

  • In der Schweiz wurde das Frauenwahlrecht auf Bundesebene erst 1971 eingeführt, noch später dran war in Europa nur das Fürstentum Lichtenstein (1984).

  • Als letztes Land führte Saudi-Arabien 2015 ein aktives und passives Frauenwahlrecht ein.

Auch wenn Demokratie heute ohne das Wahlrecht für Frauen nicht denkbar ist, sind sind sie in Parlamenten noch immer unterrepräsentiert. Der Frauenanteil der Abgeordneten im Bundestag liegt aktuell bei nur 31,2 %, im Europäischen Parlament bei 40 %.

Mehr zum Frauenwahlrecht und dem schwierigen Weg dorthin:
Externer Link: http://kurz.bpb.de/dtdp547

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

13.11.2019: Boliviens Präsident Evo Morales tritt zurück

Guten Morgen,

am Sonntag trat Boliviens Präsident Evo Morales von seinem Amt zurück. Nun ist er in Mexiko, wo ihm politisches Asyl gewährt wird.

Was ist passiert?

  • Am Abend der Präsidentschaftswahl in Bolivien am 20. Oktober schien es auf eine Stichwahl zwischen Machtinhaber Morales und dem zweitplatzierten, konservativen Carlos Mesa hinauszulaufen.

  • Dann wurde die Auszählung der Wählerstimmen unterbrochen. Als weitergezählt wurde, lag Morales plötzlich mit knapper Mehrheit vorn und wurde zum Sieger erklärt.

  • Die Opposition warf der Regierung daraufhin Wahlbetrug vor. Seitdem gab es landesweit massive, teils gewalttätige Proteste – z.T. stellten sich auch Polizeieinheiten auf die Seite der Demonstrierenden.

  • Am Sonntag veröffentlichte die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) ihren Wahlbericht, der von Manipulationen bei der Auszählung ausgeht.

  • Morales kündigte zunächst Neuwahlen an, trat dann aber auf Druck von Militär und Polizei zurück.

Wer ist Evo Morales?

  • Der Sozialist und ehemalige Kokabauer war Boliviens erster indigener Präsident und regierte das Land seit 2006.

  • In dieser Zeit verbesserte sich die wirtschaftliche Situation des Landes, wurde die Armut reduziert und die Rechte der indigenen Mehrheit gestärkt.

  • Morales entwickelte allerdings auch immer stärker autoritäre Züge, u.a. setzte er sich über ein Referendum von 2016 hinweg, in dem die Bolivianer/-innen eine weitere Amtszeit des Präsidenten ablehnten.

  • Rückhalt in der Bevölkerung verlor Morales zuletzt wegen seines Umgangs mit den verheerenden Waldbränden im August – hier lenkte er erst auf massiven Druck ein.

Und nun?

  • Wie es in Bolivien weitergeht, ist noch unklar.

  • In der Nacht hat sich die Senatorin Jeanine Añez zur Interimspräsidentin erklärt. Sie soll nun innerhalb von 90 Tagen Neuwahlen organisieren.

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

14.11.2019: Weltbevölkerungskonferenz der Vereinten Nationen (UN) in Nairobi/Kenia

Guten Morgen,

während du diesen Satz liest, sind wir wieder mehr geworden: Die Weltbevölkerung wächst statistisch um 2,6 Menschen pro Sekunde. Deswegen treffen sich in dieser Woche Gesundheitsexperten-/innen, Politiker-/innen und Aktivisten-/innen auf der Weltbevölkerungskonferenz der Vereinten Nationen (UN) in Nairobi/Kenia.

Zahlen, bitte!

  • Die UN schätzen, dass zurzeit 7,7 Milliarden (Mrd.) Menschen auf der Erde leben.

  • 2030 sollen es 8,7 Mrd., im Jahr 2100 dann 10,9 Mrd. sein.

  • Vor allem in Afrika und Asien steigen die Bevölkerungszahlen, auf den anderen Kontinenten stagnieren sie oder gehen zurück.

Warum ist die Entwicklung ein Problem?

  • Gerade in ärmeren Regionen der Welt wird es immer schwieriger, eine wachsende Bevölkerung zu ernähren und mit Gesundheit, Bildung und guter Arbeit zu versorgen.

  • Aber: Oft wird ein starkes Bevölkerungswachstum auch als Treiber des Klimawandels angeführt. Experten/-innen verweisen aber darauf, dass der Verbrauch an Ressourcen in geburtenschwachen Industrieländern vielfach höher ist als in geburtenstarken Entwicklungsländern.

Was will die Konferenz erreichen?

  • Eine Stärkung der Rechte von Frauen, damit sie selbstbestimmt über ihr Leben und Kinderkriegen entscheiden können: Zugang zu Bildung und finanzielle Unabhängigkeit gelten als entscheidend.

  • Stärkere Maßnahmen wie Aufklärungsarbeit zu Verhütung und Familienplanung:
    Z.B. nutzen im Osten und Süden Afrikas heute doppelt so viele Frauen Verhütungsmittel wie 1994, dem Jahr, als die Konferenz zum letzten Mal abgehalten wurde.

Was Bevölkerungswachstum für das westafrikanische Niger bedeutet - eine Reportage:
Externer Link: http://kurz.bpb.de/dtdp548

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

15.11.2019: Vor 30 Jahren: Bürgerproteste gegen die Stasi

Guten Morgen,

unter dem Druck der Bürgerproteste wurde heute vor 30 Jahren das Ende der Stasi eingeleitet.

Stasi?

  • So nannten die DDR-Bürger/-innen umgangssprachlich das "Ministerium für Staatssicherheit".

  • Als Geheimdienst und Geheimpolizei der DDR überwachte sie systematisch die eigenen Bürger/-innen und schüchterte politisch Andersdenkende ein.

  • Für die Regierungspartei SED war sie ein wichtiges Instrument zur Machterhaltung.

Wie wurde die Stasi entmachtet?

  • Als Reaktion auf die Demonstrationen im Herbst 1989 wurde am 15. November 1989 die Umwandlung der Stasi in ein "Amt für Nationale Sicherheit" (AfNS) bekanntgegeben.

  • Aktivisten/-innen genügte das nicht: Ab Dezember 1989 besetzten sie Stasi-Dienststellen, um die Vernichtung von Akten zu stoppen und die Stasi an ihrer Arbeit zu hindern.

  • Offiziell aufgelöst war die Stasi/AfNS erst Ende Juni 1990.

Was passierte mit den Akten?

  • Bei den Verhandlungen zur deutschen Wiedervereinigung (1990) setzten DDR-Bürgerrechtler/-innen durch, die Akten als Beweismaterial zu öffnen. Dazu wurde die sogenannte Stasi-Unterlagen-Behörde (BStU) geschaffen.

  • In ihren Archiven lagern bis heute etwa 111 km Papierakten, 1,85 Mio. Fotos, 2.900 Filme und 23.000 Tondokumente – und außerdem über 15.000 Säcke von zerrissenen Unterlagen, die wiederhergestellt werden müssen.

  • Bürger/-innen können ihre persönliche Stasi-Akte einsehen. Bislang wurden dazu 3,2 Mio. Anträge gestellt.

Am 23. September 2019 entschied der Bundestag, dass die Stasi-Akten künftig vom Bundesarchiv verwaltet werden sollen. Warum die Entscheidung umstritten ist:
Externer Link: https://m.bpb.de/300458

Beste Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

18.11.2019: Gesetzesentwurf zur Windkraft

Guten Morgen,

Gegenwind für neue Windkraft-Regeln: Ein Gesetzesentwurf, den Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) letzte Woche vorlegte, wird derzeit stürmisch diskutiert.

Was steht drin?

  • Es geht vor allem um den Kohleausstieg.

  • Eine Regelung sieht dabei auch einen Mindestabstand von 1.000 Metern zwischen neuen Windrädern und Siedlungen ab fünf Wohnhäusern vor.

  • Die Bundesländer dürfen allerdings davon abweichen.

Kritik von Umweltverbänden und Wirtschaftsvertretern:

  • Für Windräder bleibe zu wenig Platz. Das Ziel, den Ökostromanteil bis 2030 auf 65% zu erhöhen, sei so kaum zu erreichen.

Wie steht es um die Windkraft in Deutschland?

  • Insgesamt gibt es derzeit ca. 30.000 Windenergie-Anlagen, die über 50 Gigawatt Strom erzeugen.

  • 2018 wurden 15,2 Prozent des Bruttostroms aus Windenergie an Land und 3,3 Prozent aus Windenergie auf See erzeugt (Anteil erneuerbarer Energien insgesamt: 37,8 Prozent).

  • Der Ausbau der Windkraft stockt derzeit vor allem an Land.

  • Hauptgründe: lange Genehmigungsverfahren und viele Klagen.

Woran liegt's?

  • Gegner verweisen u.a. darauf, dass Vögel und Fledermäuse durch Windräder getötet werden.

  • Außerdem wird kritisiert, dass Strom-Rücklagen gebildet werden müssen, um zu wenig Wind auszugleichen. Zudem werden Windräder teilweise abgeschaltet, wenn der erzeugte Strom nicht vom Netz aufgenommen werden kann. 2017 wurden Netzbetreiber dafür mit 610 Millionen Euro entschädigt.

  • Gleichzeitig gilt Windenergie als wichtige Komponente, um die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen.

  • Um die Akzeptanz für neue Windräder zu erhöhen, sollen Kommunen künftig finanziell stärker von den Anlagen profitieren.

Einen Überblick über die Energie-Lage weltweit liefern dir unsere Zahlen und Fakten:
Externer Link: http://kurz.bpb.de/dtdp550

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

19.11.2019: Parlamentswahlen in Belarus (Weißrussland)

Guten Morgen!

Stell dir vor, du gehst wählen, aber das Ergebnis steht schon fest. So ging es den Wähler/-innen in Belarus (Weißrussland): Am Sonntag wurde dort ein neues Parlament gewählt – in dem nun gar keine Oppositionellen mehr sitzen.

Die "letzte Diktatur Europas"

  • Seit 25 Jahren ist Aljaksandr Lukaschenka Präsident von Belarus. Er regiert das Land autoritär.

  • Formell entscheidet das Parlament über Gesetze, Lukaschenka kann diese aber überstimmen. Auch die Wahl hatte er per Dekret vorverlegt.

  • In Belarus sind die Medien staatlich gelenkt, es gibt keine Parteienvielfalt und Bürgerrechte werden stark eingeschränkt.

Weder freie noch faire Wahl

  • Die OSZE hat die Wahl beobachtet. Sie bemängelt, dass demokratische Standards nicht eingehalten wurden (z.B. keine unabhängige Wahlbehörde). Zudem sei es zu Unregelmäßigkeiten bei der Stimmauszählung gekommen.

  • Die neu gewählten 110 Abgeordneten gehören größtenteils keiner Partei an, gelten aber als regierungstreu.

  • Die Opposition wird systematisch unterdrückt. Seit 2016 saßen zwei oppositionelle Abgeordnete im Parlament. Diesmal wurden sie – wie viele andere – von der Wahl ausgeschlossen.

Zwischen Russland und der EU

  • Das Verhältnis zur EU ist angespannt. 2019 hat die EU Sanktionen (u.a. ein Waffenembargo) gegen Belarus verlängert.

  • Wirtschaftlich ist Belarus stark von Russland abhängig. Dessen Präsident Putin will das Land auch politisch stärker an Russland binden.

Für viele Belarussen/-innen sind Wahlen nur ein bürokratischer Akt. Demokratischer Protest ist jedoch gefährlich. Warum junge Menschen trotzdem auf die Straße gehen, erfahrt ihr in diesen fluter-Porträts von 2017:
Externer Link: http://kurz.bpb.de/dtdp551

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

PS: Ab 7. Dezember verbietet WhatsApp den Versand von Newslettern (wie die tägliche Dosis Politik). Möchtest du weiter Nachrichten von uns bekommen, wechsele bitte zu Telegram oder Notify:
Externer Link: http://bpb.de/dtdp

20.11.2019: Verfassungsbeschwerde von Tieren?

Guten Morgen!

Tiere reichen eine Verfassungsbeschwerde ein – zumindest wenn es nach der Tierschutzorganisation PETA geht. Im Namen von Ferkeln zieht sie vor das Bundesverfassungsgericht.

Warum?

  • Jährlich werden in DE rund 20 Mio. männliche Ferkel ohne Betäubung kastriert, um einen möglichen Gestank ihres Fleisches zu vermeiden.

  • Die Praxis sollte eigentlich schon verboten sein, der Bundestag verlängerte die Frist aber bis Ende 2020. Grund: Alternativen seien noch nicht ausgereift.

PETA hält das für verfassungswidrig und sieht die Tiere in ihrem "Recht auf Schmerzfreiheit" verletzt.

Aber haben Tiere eigene Rechte?

  • Seit 1990 gelten Tiere in Deutschland zwar nicht mehr als "Sachen", werden aber rechtlich so behandelt – und können somit nicht selbst klagen.

  • Der Tierschutz steht seit 2002 als Staatsziel im Grundgesetz. Das heißt: Staatliches Handeln muss grundsätzlich zum Wohl der Tiere erfolgen. Konkrete Rechte ergeben sich daraus nicht.

Für die Grundrechte von Tieren ...

  • argumentiert PETA nun, dass das Staatsziel nur dann eingehalten werden kann, wenn Tiere als klagefähige "nicht-humane Rechtspersonen" anerkannt werden.

Dagegen ...

  • steht die Auffassung, dass sich das Grundgesetz klar auf Menschen bezieht: Auch hinter juristischen Personen (also z.B. Institutionen oder Firmen) stünden letztendlich Personen.

Da Ferkel (noch) keine Rechtsträger sind, könnte die Beschwerde bereits an der Zulässigkeit scheitern.

Das Verhältnis von Mensch und Tier ist nicht nur eine rechtliche Frage, sondern vor allem auch eine ethische, wie unser Schriftenreihe-Band schildert:
Externer Link: http://kurz.bpb.de/dtdp552

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

21.11.2019: Compact with Africa / Afrika-Gipfel in Berlin

Guten Morgen,

in dieser Woche hat die Bundesregierung afrikanische Staaten nach Berlin eingeladen. Das Ziel: Deutsche Unternehmen sollen mehr in Afrika investieren.

Worum geht es?

  • Die Konferenz geht auf eine deutsche Initiative der G20-Staaten zurück ("Compact with Africa" 2017).

  • Die Staaten wollen Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessern, indem sie z.B. Risiken absichern ("Hermes-Bürgschaften") oder Finanzierung anbieten. So sollen mehr private Investitionen in afrikanische Länder fließen, um Wachstum und Arbeitsplätze zu schaffen.

  • Im Gegenzug haben sich 12 afrikanische Staaten zu Reformen und Korruptionsbekämpfung bereit erklärt: Äthiopien, Ägypten, Benin, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Ghana, Guinea, Marokko, Ruanda, Senegal, Togo und Tunesien.

Was wurde bisher erreicht?

  • 2018 flossen etwas mehr ausländische Investitionen in die 12 Staaten (21. Mrd. US-Dollar). Allerdings profitieren nicht alle gleich: 80 % gingen in nur vier Länder.

  • Auch das deutsche Handelsvolumen mit allen afrikanischen Staaten stieg, bleibt aber vergleichsweise gering. Mit ca. 45 Mrd. Euro war es 2018 etwa so groß wie mit Japan.

  • Die wirtschaftliche Situation in den meisten afrikanischen Ländern selbst hat sich noch nicht spürbar verbessert (z.B. Arbeitslosigkeit).

Warum ist das wichtig?

  • Der afrikanische Kontinent gilt als Zukunftsmarkt – auf dem bislang vor allem Staaten wie China, Russland, die USA aber auch Indien aktiv sind.

  • Vor allem China investiert massiv in afrikanische Länder. Das Land sichert sich so politischen und wirtschaftlichen Einfluss – und Zugang zu Rohstoffen.

Entwicklungshilfeorganisationen kritisieren eine "Privatisierung der Entwicklungshilfe". Wie sich diese auswirken kann, erfährst du in der ausführlichen APuZ-Analyse:
Externer Link: http://kurz.bpb.de/dtdp553

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

22.11.2019: Tarifvertrag

Guten Morgen,

mehr Lohn, mehr Freizeit, mehr soziale Absicherung: Das fordern aktuell Beschäftigte der Chemieindustrie bei den Verhandlungen zu einem neuen Tarifvertrag.

Tarif...was?

  • ...Vertrag: Dieser legt die Arbeitszeiten und Entlohnung für Beschäftigte in einer bestimmten Branche (z. B. Chemieindustrie) oder Berufsgruppe (Ärzt/-innen) fest.

  • ...Bindung: Eine Tarifbindung bestimmt, für wen der Tarifvertrag rechtlich gilt. Das sind streng genommen Mitglieder einer Gewerkschaft und Arbeitgeberverbände. Häufig beschäftigen Arbeitgeber alle ihre Angestellten nach Tarif – unabhängig einer Mitgliedschaft. In Deutschland arbeiten knapp die Hälfte der Beschäftigten mit Tarifbindung.

  • ...Autonomie: Ist das Recht, selbstständig und unabhängig von Staat/Regierung über den Tarifvertrag verhandeln zu können(Tarifautonomie, GG Art 9 Abs. 3).

Wann wird neu verhandelt und wie ist der Ablauf?

  • Entweder wenn ein Tarifvertrag ausläuft oder ihn einer der beiden Vertragspartner kündigt. Die Verhandlungen führen meistens Vertreter der Arbeitnehmer (Gewerkschaften) und Arbeitgeberverbände.

Einigen sich beide Parteien nicht, kann der Konflikt durch einen unabhängigen Vermittler gelöst werden oder…

…die Gewerkschaft ruft ihre Mitglieder zum Streik auf ("Erzwingungsstreik"). Darüber muss vorab per Urabstimmung entschieden werden. Stimmt ein ausreichender Teil der Gewerkschaftsmitglieder für die Verhandlungsergebnisse oder gegen die Fortführung des Streiks, kann der Streik beendet und ein neuer Tarifvertrag beschlossen werden.

Auf Externer Link: http://fluter.de kannst du nachlesen, wie es um den Gewerkschaftsnachwuchs bestellt ist:
Externer Link: http://kurz.bpb.de/dtdp554

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

25.11.2019: Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen

Guten Morgen!

Heute ist der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Jedes Jahr macht dieser darauf aufmerksam, dass Gewalt zum Alltag vieler Frauen und Mädchen weltweit gehört.

Gewalt gegen Frauen...

  • ... äußert sich in körperlicher, sexueller, emotionaler und psychischer Gewalt.

  • ... findet weltweit am häufigsten in Partnerschaften und im häuslichen Umfeld statt.

  • ... hat gravierende Folgen. Viele Mädchen und Frauen, die Gewalt erlebt haben, leiden danach z.B. unter Depressionen.

Wie viele sind betroffen?

  • Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird weltweit jede dritte Frau Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt.

  • In der EU hat jede zehnte Frau seit ihrem 15. Lebensjahr schon einmal sexuelle Gewalt erlebt.

  • Sexuelle Gewalt gegen Frauen und Mädchen (aber auch Männer) wird auch als Waffe im Krieg eingesetzt, z.B. in Bosnien und Herzegowina sowie Ruanda in den 1990er-Jahren oder aktuell im Kongo.

Was wird dagegen getan?

  • Gegen Gewalt in internationalen Konflikten haben die UN seit 2008 zahlreiche Resolutionen erlassen.

  • In der EU gibt es mit der "Istanbul-Konvention" ein gemeinsames Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.

  • In D. gibt es gesetzliche und institutionelle Schutzmaßnahmen, wie Frauenhäuser und Beratungsstellen. 2016 wurde auch das Sexualstrafrecht reformiert ("Nein heißt Nein").

  • Viele Frauen und Mädchen werden gemeinsam mit Betroffenen aktiv und machen z.B. mit öffentlichen Aktionen wie der #metoo-Debatte und Protesten auf sexuelle Belästigung, häusliche Gewalt und Frauenmorde aufmerksam.

Mehr Infos zum heutigen Aktionstag sowie Zahlen und Fakten liest du hier:
Externer Link: http://kurz.bpb.de/dtdp555

Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

26.11.2019: Nationaler Bildungsrat

Guten Morgen,

noch in Planung und schon wieder vom Tisch? Bayern und Baden-Württemberg steigen aus dem "Nationalen Bildungsrat" aus.

Noch nie gehört?

  • Der "Nationale Bildungsrat" wurde 2018 im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbart.

  • Das Ziel: Bund und Länder sollen sich in Bildungsfragen enger abstimmen, um z.B. Schulleistungen vergleichbarer und Schulwechsel innerhalb Deutschlands einfacher zu machen.

  • Im Bildungsrat sollen sowohl Experten/-innen aus Wissenschaft und Praxis als auch Vertreter/-innen von Bund und Ländern sitzen.

Warum steigen die beiden Länder aus?

  • Bayern befürchtet bürokratischen Aufwand und sinkende Qualitätsstandards z.B. beim Abitur. Auch BaWü hält den Bildungsrat für überflüssig.

  • Beide Länder kritisieren zudem eine Einmischung des Bundes in ihre Bildungspolitik.

  • Mit ihrem Rückzug steht der Bildungsrat vor dem Aus.

Bildung = Ländersache?

  • Das Grundgesetz sichert den Ländern das Recht für eine eigenständige Bildungspolitik zu (Kulturhoheit, Art. 30 GG). Nur für wenige Aufgaben ist der Bund zuständig (z.B. BAföG).

  • Die Länder stimmen sich in der Kultusministerkonferenz (KMK) über länderübergreifende Bildungsthemen ab (z.B. Lehrpläne, Anerkennung von Schulabschlüssen).

  • In letzter Zeit arbeiten Bund und Länder enger zusammen, z.B. bei der Finanzierung der digitalen Infrastruktur an Schulen ("DigitalPakt"). Dafür musste das Grundgesetz geändert werden (Art. 104c).

Wenn du mehr zur Bildung in Deutschland wissen willst – hier geht's zum umfangreichen Online-Dossier:
Externer Link: http://kurz.bpb.de/dtdp556

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

27.11.2019: Samtene Revolution in der CSSR

Guten Morgen!

Stell dir vor, alles steht still! Heute vor 30 Jahren legten in der Tschechoslowakei über ¾ der Bevölkerung für zwei Stunden ihre Arbeit nieder. Der Generalstreik war ein wichtiger Meilenstein der sogenannten Samtenen Revolution.

Die Vorgeschichte

  • Im Gegensatz zu Polen, Ungarn und der DDR zeigte die Kommunistische Partei in der Tschechoslowakei (CSSR) keine Bereitschaft zu Reformen.

  • Den Wendepunkt markierte der 17.11.1989, als ca. 15.000 Student/-innen in Prag protestierten. Erst zur Erinnerung an die Studentenproteste gegen das Naziregime im Nov. 1939, im weiteren Verlauf schließlich gegen die kommunistische Herrschaft in der CSSR.

  • Die Polizei schlug die Proteste gewaltsam nieder. Die Folge war eine landesweite Solidaritätsbewegung. Nur wenige Tage später gingen Hunderttausende auf die Straße.

Der Generalstreik

  • Angeführt vom im Prag gegründeten "Bürgerforum" u.a. um den Schriftsteller und Dissidenten Václav Havel riefen Bürgerforen im ganzen Land zum Generalstreik auf.

  • Die Streikenden forderten u.a. das Ende der Einparteienregierung und die Durchführung freier Wahlen.

  • Bereits einen Tag später verzichtete die Kommunistische Partei auf ihren Alleinherrschaftsanspruch.

Die samtene Revolution

  • Die "sametová revoluce" ("sanfte" oder "samtene" Revolution) bewirkte die rasche gewaltfreie Umgestaltung des politischen Systems in der Tschechoslowakei innerhalb weniger Wochen/Monate (u.a. mit freien Wahlen 1990).

  • Es folgte eine schwierige Phase, in der sich die Oppositionsbewegungen zersplitterten und die Konflikte zwischen den beiden Volksgruppen, der Tschechen und der Slowaken, schließlich 1993 zur Trennung in Tschechien und die Slowakei führten.

Mehr zur Samtenen Revolution und den Umsturzbewegungen 1989 in Mittel- und Osteuropa kannst du hier nachlesen:
Externer Link: http://kurz.bpb.de/dtdp557

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

28.11.2019: EU-Parlament bestätigt EU-Kommission

Guten Morgen,

gestern hat das EU-Parlament die neue EU-Kommission bestätigt. Am 1. Dezember kann das 26-köpfige Team (11 Frauen, 15 Männer) unter der Leitung von Präsidentin Ursula von der Leyen mit der Arbeit loslegen.

Warum die Verspätung?

  • Eigentlich sollte die neue EU-Kommission schon am 1.11. die Arbeit aufnehmen.

  • Aber: Die Kandidat/-innen aus Frankreich, Rumänien und Ungarn waren von den Ausschüssen des EU-Parlaments abgelehnt worden.

  • Daraufhin mussten die jeweiligen EU-Staaten neue Kandidat/-innen vorschlagen.

26-köpfig? Da fehlt doch jemand!

  • Richtig, bisher bestand das Team aus 27 Kommissar/-innen. Die Regierung in London weigerte sich in diesem Jahr, eine/n Kommissar/-in zu benennen.

  • Als (Noch)-EU-Mitglied müsste GB eigentlich in der Kommission vertreten sein. Die EU hat deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen GB eingeleitet.

Wohin geht's nun mit der EU?


Als wichtigste Ziele für die fünfjährige Amtszeit der Kommission nannte die künftige Präsidentin u.a.:

  • eine größere Rolle Europas in der Welt

  • stärkerer Klimaschutz im Rahmen eines "Green Deal"

  • Digitalisierung der europäischen Wirtschaft

Dafür oder dagegen?

  • 461 Ja-Stimmen: Die neue Kommission hat im EU-Parlament die Unterstützung der Konservativen, der Sozialdemokraten und der Liberalen.

  • 89 Enthaltungen: Die Grünen-Fraktion befürchtet u.a., dass der Klimaschutz nur halbherzig verfolgt wird.

  • 157 Nein-Stimmen: Die Linksfraktion wirft der Kommission u.a. "Aufrüstungs- und Abschottungspolitik" vor, rechtskonservative Abgeordnete lehnen die neue Kommission ab, z.B. weil sie weniger statt mehr "Europa" fordern.

Mehr über die Rolle der EU-Kommission erfährst du hier:
Externer Link: http://kurz.bpb.de/dtdp558

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

29.11.2019: Disskussion über eine "allgemeine Dienstpflicht"

Guten Morgen,

Ausbildung, Studium oder FSJ? Bisher kannst du selbst entscheiden, wie es nach der Schule für dich weitergeht. Jetzt wird über eine "allgemeine Dienstpflicht" diskutiert.

Worum geht’s?

  • Alle jungen Leute sollen nach dem Ende ihrer Schulzeit einen verpflichtenden Dienst für die Gesellschaft leisten, z.B. im sozialen, ökologischen oder kulturellen Bereich oder aber auch bei der Bundeswehr.

  • Ziel soll sein, den sozialen Zusammenhalt und das Bewusstsein junger Menschen für die Gesellschaft zu stärken.

  • Schon jetzt engagieren sich jedes Jahr viele nach dem Ende ihrer Schulzeit – aber freiwillig: z.B. in einem FSJ (ca. 60.000), im Bundesfreiwilligendienst (ca. 30.000) oder bei der Bundeswehr (ca. 10.000).

Klingt doch super?!

  • Kritiker/-innen sehen darin einen zu starken Eingriff in die persönliche Freiheit und eine Bevormundung. Einige befürchten, dass junge Menschen z.B. als billige Arbeitskräfte herhalten müssen, bspw. in der Pflege.

  • Zudem müsste vermutlich das Grundgesetz (GG) geändert werden. Artikel 12 GG verbietet normalerweise, dass irgendjemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen wird.

  • Auch Frankreich plant einen sogenannten "Universellen Nationaldienst" für alle 16-Jährigen – allerdings nur für einen Monat.

Wie und wo du dich nach der Schule engagieren kannst, erfährst du z.B. hier:
Externer Link: https://www.jugendfreiwilligendienste.de/

Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Deine bpb-Online-Redaktion

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